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Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 16:28
von Capulus
danke, werd ich brauchen, jetzt werd ich mal die Hülsen im Tumbler durchlaufen lassen und eine brauchbare Basis von ca 3000 Hülsen vorbereiten :mrgreen:

dann komm ich gern auf dich zurück

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 16:32
von sauersigi
Hi Freunde,
Bei meinen Recherchen bin ich auch immer wieder zur Dillon 650 gekommen, hab meine Vergleiche aber nur aus div. Videos und Berichten im Netz.
werd mich hier schlauer machen.
Ist zum Wiederladen eine Art Befähigungsnachweis erforderlich, bzw. Behördliche Genehmigung?
Danke

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 16:35
von Raven
sauersigi hat geschrieben: Ist zum Wiederladen eine Art Befähigungsnachweis erforderlich, bzw. Behördliche Genehmigung?
Danke


Das is bei den Deutschen..
In AT kannst machen wadde willst solang du die Maximalgrenzen einhältst (Pulverlagermengen)....:mrgreen:

Tu Felix Austria... NOCH....

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 16:38
von sauersigi
Hi Raven,
Wie hoch ist die Höchstlagermenge?

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 16:38
von Black Knight
In Österreich nicht

Schau dir auf YouTube die Videos von wiederlader tv an - die helfen sehr

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 17:01
von sonntagsjaeger
@sauersigi

10kg pro Lagerort. Feuerlöscher + Warntafel nicht vergessen (ist vorgeschrieben).

Gruß

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 17:07
von Black Knight
Wo steht was von Feuerlöscher und warntafel - mir wäre nichts bekannt (sinn macht es zum Teil schon)

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 17:42
von Kapselpracker
Sprengmittelgesetz:
Besitz und Erwerb von Schießmitteln
§ 23.
(1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C, für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu entsprechen.

(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für
1.den Besitz und Erwerb einer zehn Kilogramm Schießmittel nicht übersteigenden Menge,
2.Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,
3.traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,
4.Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder
5.Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe

Lagerung
§ 34.
(1) Das Lagern von Schieß- und Sprengmitteln ist nur in bewilligten Lagern erlaubt.
(2) Außerhalb von bewilligten Lagern dürfen Schieß- und Sprengmittel bis zu einer Höchstmenge von zehn Kilogramm (Kleinmengen) gelagert werden.

Lager
§ 35.
(1) Lager dürfen, ungeachtet anderer gesetzlicher Vorschriften, nur mit Bewilligung der Behörde errichtet oder wesentlich geändert werden. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Lagers.
(2) Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass ausreichender Schutz vor Einwirkungen von außen auf das Lager und nach außen auf Menschen, Umwelt und fremdes Eigentum gewährleistet wird. Die baulichen Voraussetzungen, wie die näheren Bestimmungen über die Bauweise oder die Beschaffenheit der Räume, sowie organisatorische Vorkehrungen, wie insbesondere Betriebsvorschriften unter Berücksichtigung des Standes der Technik werden durch Verordnung des Bundesministers für Inneres festgelegt.
(3) Die näheren Bestimmungen für die sorgfältige Lagerung von Kleinmengen gemäß § 34 Abs. 2, wie insbesondere zulässige Behältnisse, Beschaffenheit der Räume oder Sicherheitseinrichtungen werden durch Verordnung des Bundesministers für Inneres festgelegt.


Sprengmittellagerverordnung
Bewilligungsfreie Aufbewahrung, Aufbewahrung von Kleinmengen
§ 23.
(1) Bis zu einer Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von bewilligten Lagern in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis aufbewahrt werden.

(2) Ein geeigneter Raum liegt vor, wenn

1.dieser nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient, wie etwa ein Abstellraum oder Kellerraum,
2.es sich um keinen allgemein zugänglichen Teil eines Hauses oder keinen Dachboden handelt,
3.es sich um keine brandgefährdeten Räume, wie Heizräume oder Brennstofflagerräume handelt und
4.er trocken und frostsicher ist sowie die Raumtemperatur 50 Grad Celsius nicht übersteigt.

(3) Weiters ist zur Eignung gemäß Abs. 2 erforderlich, dass geeignete Löschhilfen zur Verfügung stehen sowie die jeweils notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Bei angebrochenen Verpackungseinheiten sind Maßnahmen zu treffen, damit die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

(4) Im Aufbewahrungsraum sind das Rauchen sowie jeglicher Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen, mit Feuer, mit offenem Licht oder funkenziehenden Werkzeugen und das Verwenden von offenem Feuer jeglicher Art verboten. Eine entsprechende Hinweistafel ist im Eingangsbereich des Raums gut sichtbar anzubringen.

(5) Zündmittel dürfen ausschließlich in der Originalverpackung des Herstellers gelagert werden.

(6) Aus Anlass von Schießwettbewerben oder vergleichbaren Veranstaltungen dürfen Schießmittel in einer Menge von bis zu zehn Kilogramm in einem verschlossenen Fahrzeug, in einem geschlossenen Behältnis und von außen nicht sichtbar aufbewahrt werden. Diese Art der Aufbewahrung darf nur für die unbedingt erforderliche Dauer erfolgen.


Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 17:52
von sauersigi
Hi Freunde,
D.H. max 10 kg in einem normalen Tresor , die Primer extra umd den Raum mit Feuerlöscher ausgestattet.... muss passen.
10 kg reichen für wieviele 9mm?

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 18:05
von Kapselpracker
sauersigi hat geschrieben:...
10 kg reichen für wieviele 9mm?

Meinen vorigen Beitrag habe ich Editiert.
10kg, wenn man jetzt von sagen wir 4,7grain pro Patrone ausgehen wären das 32835 Stk. :)

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 18:08
von lüftl
Hallo Sauersigi,

eigentlich haben die Vorposter ja selberschon alles gesagt. Ich lade seit über 30 Jahren und habe schon diverse Schützenkameraden zum Wiederladen gebracht. Bis auf Einen sind alle dabei geblieben und es macht auch allen Spaß. Der Eine, der wieder aufgegeben hat, hat aus rein kommerziellen Gründen angefangen.
Wie schon gesagt wurde, kann Wiederladen, speziell bei größeren Mengen auf der Einstationenpresse schnell ins Langweilige abdriften. Macht man das dann nur, weil man sich was "sparen" will, wird dann unwillkürlich angefangen nachzurechnen, wieviel man "gespart" hat und das Ganze in Relation zur "verlorenen" Freizeit gesetzt. Spätestens dann, kommt Frust auf! Ich hab mal gelesen, daß Wiederladen kein Geld spart, sondern nicht zu schießen spart Geld! Zumindestens bei mir stimmt das! Ich lade .222, .308, .38 Spl, .357, .45 ACP, 9 Para und 7,5x55. Wenn ich immer nur die billigsten Patronen gekauft hätte, wäre ich wahrscheinlich nicht viel teurer weggekommen, als beim Wiederladen. Allerdings würden mir ganz bestimmte Kenntnisse und Erfahrungen wirklich fehlen! Nur wüsste ich es dann auch nicht und es würde mich daher auch nicht stören.

Wenn Du aber Wiederladen als Hobby im Hobby siehst und Freude dran hast, aus einer gut oder mittelmäßig schießenden Waffe eine sehr gut schießende Waffe zu machen, dann ist das auch was für Dich! Kurz und gut, schau Dir das erst mal bei jemandem an, der schon wiederlädt und entscheid dann, ob das was für Dich ist. Ansonsten steht Deine Ausrüstung vorhersehbar bald wieder zum Verkauf! Und dann hast Du leider richtig draufgezahlt. Die Zeit darfst Du aber nie rechnen!!

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 18:08
von Black Knight
Kommt aufs Pulver an

1 kg sind 15500 grain - für eine patrone 9mm braucht.man beim lovex d032 um die 4 - 4,3 grain

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 18:30
von sauersigi
@Lüftl und alle anderen,
Ja genau so hatte ich mir das vorgestellt, als Hobby zwischen den Schiessstandbesuchen, a bissl tüfteln und so.
Der wirtschaftliche Aspekt war mir anfangs der Diskussion wichtig um das ganze in eine vorstellbare Grösse zu bringen und in einem vernünftigen Rahmen zu bleiben. Nicht dass , so wie man bei uns sagt: die Suppe teurer ist als das Fleisch.....
Denke das ist was für mich. Danke für alle guten Tipps!
Eines noch neu oder gebraucht die Ausrüstung kaufen?

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 18:44
von Hellboy
Neu oder gebraucht is immer eine frage des zustands, grundsätzlich kannst vieles ruhig gebraucht kaufen

Matrizen dürfen hald innen keine schäden oder rost haben, mechanik der presse muss in ordnung sein,..

Re: Wiederladen für Anfänger

Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 18:48
von lüftl
Hm, neu oder gebraucht? Kommt drauf an! Ich würde erst was kaufen, wenn Du weisst, was die Unterschiede sind, also wenn Du das schon mal gezeigt bekommen hast. Ansonsten ist das meistens ein Schuß in den Ofen. Allerdings hast Du bei gebrauchter Ware eher die Chance das, was Du nicht brauchst oder was Dir nicht in den Kram passt zu einem ähnlichen Kurs wieder los zu werden. Aber manchmal verkaufen liebe Kameraden oder deren Erben auch mal Schrott. Das kann Dir bei Neuware auch passieren, aber dann könntest Du wenigstens umtauschen. Vorraussetzung ist aber immer erst mal, daß Du erkennen kannst, daß Dir Schrott angedreht wurde. Am Anfang sucht man den Fehler meistens erst mal bei sich selbst, auch wenn in Ausnahmefällen wirklich mal das Material nicht stimmt. Ich würde wie gesagt versuchen mal bei einem Wiederlader zu "lurren" was der macht. Und was davon für Dich Sinn macht. Wenn NÖ nicht ein bisserl weit weg wäre, würde ich Dir schon mal zeigen was ich mache. Aber vielleicht ist ja irgend ein Foristi auch näher bei Dir dran.