schriftführer hat geschrieben:jedoch scheint es hier in diesem Forum nicht möglich zu sein eine SAMMELBESTELLUNG zu organisieren, ohne das man von jemandem wo ANGESCHWÄRTZ oder gar ANGEZEIGT wird, wegen ILLEGALEM Gewerbe.
hi
das kann ich mir sehr schwer vorstellen und das moechte ich auch so nicht stehenlassen
evt solltest du mal definieren was du unter "sammelbestellung" verstehst...
ich habe schon einige mitgemacht oder mich daran beteiligt und kann dir versichern dass weder die gewerbebehoerde, das finanzamt noch das AB bzw deine BH was dagegen haben, wenn derjenige der es organisiert nachweislich keinen vorteil daraus zieht
jede derartige sammelbestellung ist eine unformal und nur durch schluessige handlung gebildete gesellschaft buergerlichen rechtes welche sich nach erledigtem geschaeftsgegenstand, also der jeweiligen sammelbestellung, wieder unausgesprochen aufloest
jede GesBr besteht aus gleichberechtigten handelnden (alle haben zb eine waffenrechtliches dokument oder sind ueber 18 ect), einer von ihnen ist - ebenfalls unausgesprochen - der handlungsbevollmaechtigte. in aller regel ist das derjenige welche die preis aushandelt und die verteilung uebernimmt.
die rechnung wird zwar in aller regel als sammelrechnung fuer den handlungsbevollmaechtigten der GesBr erstellt, wer eine eigene rechnung auf seinen namen will muss die aber auch bekommen koennen.
bei den dingen die
ich schon organisiert habe bekommt jeder einzelne besteller zb bei waffen eine eigene rechnung vom haendler auf seine namen. bei der munition nur dann wenn er das vorher bekannt gibt, der rest kommt als sammelrechnung auf mich. kommt aber schon oft vor weil einige die muni-rechnungen in die buchhaltung geben koennne wenn sie die waffen aus beruflichen gruenden fuehren.
eine solche transparente vorgangsweise ist lupenrein und voellig im gesetzlichen rahmen
heikel wir es nur dann wenn jemand zb waren im grossen stil einkauft und diese dann weiterverkauft ohne den einkaufsvorteil der grossmenge voll an die einzelkunden weiterzugeben oder wenn einzelne haendler auf diesem weg ware ohne rechnungslegung zu vertreiben versuchen
der eine oder andere denkt sich zwar evt: .... was solls, die paar % soll der ruhig "mitverdienen", der hatte ja auch arbeit; ich bin froh wenn ich mein zeug guenstig erhalte.....".
das aendert aber nichst am umstand dass ein derartiges mitschneiden (und seie es auch nur im bereich der selbstkosten die bei der sammelbestellung entstehen) sofort einen steuerrechtlichen und damit auch gewerberechtlichen handelsvorgang entstehen lassen, und da ist es ganz schnell schluss mit lustig
fazit:
offene sammelbestellungen unter offenlegung des haendlers von dem die ware kommt und abrechnung ohne jeden preisaufschlag ist voellig problemlos