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Kal.4 Knallpatronen selber laden
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ACHTUNG! Es kann keinerlei Haftung für gepostete Ladedaten und sonstige Informationen übernommen werden. Jeder handelt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Wiederladen kann gefährlich sein und soll nur von Personen mit dem entsprechenden Fachwissen durchgeführt werden.
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- Maggo
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Kal.4 Knallpatronen selber laden
Ein Arbeitskollege hat mich mit einer Frage konfrontiert die nicht ganz uninteressant wäre.
In seiner Schützenkompanie haben sie sich eine Salutkanone selbst gebaut die Kal 4 Knallpatronen aufnimmt,natürlich vom Beschussamt abgenommen.
Nun kommt die Frage auf ob man auch die Kal 4 Hülsen selbst laden könnte.
Das Problem wird dies sein: Zünder sind höchstwarscheindlich nicht verfügbar,Die Aluhülsen sind denkbar ungeeignet zu selbst laden.
Da Kal 4 auch ein (auch wenn kein gängiges Schrotkaliber) Kaliber wo es Messinghülsen gibt,sind solche Hülsen in Europa überhaupt verfügbar?
In seiner Schützenkompanie haben sie sich eine Salutkanone selbst gebaut die Kal 4 Knallpatronen aufnimmt,natürlich vom Beschussamt abgenommen.
Nun kommt die Frage auf ob man auch die Kal 4 Hülsen selbst laden könnte.
Das Problem wird dies sein: Zünder sind höchstwarscheindlich nicht verfügbar,Die Aluhülsen sind denkbar ungeeignet zu selbst laden.
Da Kal 4 auch ein (auch wenn kein gängiges Schrotkaliber) Kaliber wo es Messinghülsen gibt,sind solche Hülsen in Europa überhaupt verfügbar?
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- Das_Frettchen
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
Wie wärs wensd einfach ein kleineres massives Stahlrohr nimmst als "Hülsenersatz" und dieses immer wieder mit selbstgedrehten Papierladungen befüllst. Zünden kannst ja mit Strom (Autobatterie,Elektroschocker).
Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
Wie wäre es wenn du die fertigen Salutpatronen einfach beim Dorfner kaufst?
Bevor ich mich da hinstelle und probiere da selber was zu basteln besorge ich mir die Dinger im Handel wo ich weiss das die funktionieren.
Wenn du die echt auch selber machen möchtest bekommst da auch noch die besten Infos.
Einfach was zusammenmurksen kann böse ins Auge gehen.
So long
GTV6
PS.: Kal 4 Messinghülsen, sofern zu bekommen, kosten dich mehr als eine neue Patrone.
Bevor ich mich da hinstelle und probiere da selber was zu basteln besorge ich mir die Dinger im Handel wo ich weiss das die funktionieren.
Wenn du die echt auch selber machen möchtest bekommst da auch noch die besten Infos.
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PS.: Kal 4 Messinghülsen, sofern zu bekommen, kosten dich mehr als eine neue Patrone.
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
gtv6 hat geschrieben:Wie wäre es wenn du die fertigen Salutpatronen einfach beim Dorfner kaufst?
Bevor ich mich da hinstelle und probiere da selber was zu basteln besorge ich mir die Dinger im Handel wo ich weiss das die funktionieren.
Wenn du die echt auch selber machen möchtest bekommst da auch noch die besten Infos.
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GTV6
PS.: Kal 4 Messinghülsen, sofern zu bekommen, kosten dich mehr als eine neue Patrone.
Naja es soll halt Leute geben die gerne etwas selber basteln und warum soll ein erfahrener Wiederlader sich nicht mal an eine Kal. 4 Patrone wagen? Und die Messinghülse kannst ja vermutlich mehrmals verwenden, da relativiert sich der Kaufpreis dann wieder...ist ja bei bei manchen Langwaffenkalibern auch nicht anders.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
Maggo hat geschrieben:Ein Arbeitskollege hat mich mit einer Frage konfrontiert die nicht ganz uninteressant wäre.
In seiner Schützenkompanie haben sie sich eine Salutkanone selbst gebaut die Kal 4 Knallpatronen aufnimmt,natürlich vom Beschussamt abgenommen.
Nun kommt die Frage auf ob man auch die Kal 4 Hülsen selbst laden könnte.
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Da Kal 4 auch ein (auch wenn kein gängiges Schrotkaliber) Kaliber wo es Messinghülsen gibt,sind solche Hülsen in Europa überhaupt verfügbar?
Da Kaliber 4 Signalmunition unter das Pyrotechnikgesetz (Pyrotechnische Munition, Kat.P1) fallen ist das Selberherstellen oder Verändern der Munition verboten!
Kategorie P1, PyroG2010
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 10030.html
http://m.bmf.gv.at/Zoll/Informationenfr ... _start.htm
Sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 ab einem Alter von 18 Jahren.
Darunter fallen beispielsweise Anzündschnüre, -lichter und -litzen, mechanische Anzünder, pyrotechnische Signalmittel (Berg- und Seenotsignalmittel, Signalstifte mit Munition, Munition von Leuchtpistolen, Rauchsignale, alpine Notsignalmittel, Hand-, Warn-, Bengal- und Magnesiumfackeln), Rauch- und Nebelerzeuger, pyrotechnische Gegenstände für die Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft, Gurtenstraffer, Airbags und Stromkreisunterbrecher.
Zum Herstellen benötigt man eine Gewerbeberechtigung für das!
Nichtgewerbliche Herstellung und Delaborierung
§ 35. Das Herstellen und Delaborieren von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ohne Gewerbeberechtigung für deren Erzeugung ist verboten.
Die Hülsen alleine wären natürlich legal!
http://www.neuman.at/fliesspressteile/p ... index.html
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
rubylaser694 hat geschrieben:Maggo hat geschrieben:Ein Arbeitskollege hat mich mit einer Frage konfrontiert die nicht ganz uninteressant wäre.
In seiner Schützenkompanie haben sie sich eine Salutkanone selbst gebaut die Kal 4 Knallpatronen aufnimmt,natürlich vom Beschussamt abgenommen.
Nun kommt die Frage auf ob man auch die Kal 4 Hülsen selbst laden könnte.
Das Problem wird dies sein: Zünder sind höchstwarscheindlich nicht verfügbar,Die Aluhülsen sind denkbar ungeeignet zu selbst laden.
Da Kal 4 auch ein (auch wenn kein gängiges Schrotkaliber) Kaliber wo es Messinghülsen gibt,sind solche Hülsen in Europa überhaupt verfügbar?
Da Kaliber 4 Signalmunition unter das Pyrotechnikgesetz (Pyrotechnische Munition, Kat.P1) fallen ist das Selberherstellen oder Verändern der Munition verboten!
Kategorie P1, PyroG2010
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 10030.html
http://m.bmf.gv.at/Zoll/Informationenfr ... _start.htmSonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 ab einem Alter von 18 Jahren.
Darunter fallen beispielsweise Anzündschnüre, -lichter und -litzen, mechanische Anzünder, pyrotechnische Signalmittel (Berg- und Seenotsignalmittel, Signalstifte mit Munition, Munition von Leuchtpistolen, Rauchsignale, alpine Notsignalmittel, Hand-, Warn-, Bengal- und Magnesiumfackeln), Rauch- und Nebelerzeuger, pyrotechnische Gegenstände für die Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft, Gurtenstraffer, Airbags und Stromkreisunterbrecher.
Zum Herstellen benötigt man eine Gewerbeberechtigung für das!Nichtgewerbliche Herstellung und Delaborierung
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Hier macht jemand Werbung für meinen Arbeitgeber
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
Ich verändere keine Signalmunition sondern ich lade Knallpatronen wieder. Dann dürften Schützen auch ihre Knallpatronen eigendlich auch nicht selbst laden weil sie unter Pyrotschnische Gegenstände falllen?
Deshalb frage ich nach Schrothülsen Kal. 4 oder benötige ich zum wiederladen von Schrothülsen auch eine Genemigung vom Salzamt?
Deshalb frage ich nach Schrothülsen Kal. 4 oder benötige ich zum wiederladen von Schrothülsen auch eine Genemigung vom Salzamt?
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
Das Laden von einfachen Schwarzpulverkartuschen ist erlaubt.
Eine Salutkanone abfeuern wird vermutlich auch unters Böllerschießen fallen.
Eine Bewilligung gibts beim Salzamt!
Wobei, mir is wurscht wer wo und wos schiast!
Eine Salutkanone abfeuern wird vermutlich auch unters Böllerschießen fallen.
Eine Bewilligung gibts beim Salzamt!
Böllerschießen
§ 29. (1) Das Böllerschießen ist nur
1.
unter Verwendung von Böller- (Salut-) Kanonen mit Böllerpatronen und
2.
aufgrund einer besonderen Bewilligung
gestattet.
(2) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist zu feierlichen oder festlichen Anlässen, bei denen das Böllerschießen Brauchtum darstellt, auf Antrag Personen zu erteilen, die
1.
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.
verlässlich sind und
3.
über die erforderlichen schießtechnischen Kenntnisse in Bezug auf die Böllerkanone und die zu verwenden beabsichtigten Böllerpatronen verfügen,
sofern unter Bedachtnahme auf Ort und Zeit des beabsichtigten Böllerschießens gewährleistet ist, dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden werden.
(3) Schießtechnische Kenntnisse im Sinne des Abs. 2 Z 3 liegen vor, wenn der Antragsteller über Fachwissen hinsichtlich der Funktionsweise und Wirkung der verfahrensgegenständlichen Böllergeräte gemäß Abs. 1 Z 1 verfügt.
(4) Die Behörde hat Ort und Zeit des Böllerschießens im Bewilligungsbescheid anzuführen und mit diesem die zur Vermeidung von Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie von unzumutbaren Lärmbelästigungen erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen vorzuschreiben.
(5) Abs. 1 gilt nicht für das Böllerschießen mit
1.
Prangerstutzen im Rahmen der Brauchtumspflege und
2.
pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des § 11.
Wobei, mir is wurscht wer wo und wos schiast!
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- Maggo
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
Da die Uhren in Tirol doch anderst laufen dürfen natürlich Die Brauchtumsschützen jederzeit Böllern.
Ich möcht das nur anmerken bevor Rubylaser noch einen Herzinfarkt bekommt.
Ich möcht das nur anmerken bevor Rubylaser noch einen Herzinfarkt bekommt.
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
Ich möcht das nur anmerken bevor Rubylaser noch einen Herzinfarkt bekommt
Keine Angst ich bekomme keinen weil, wie schon oben geschrieben, mir wurscht is wer wo und wos schiast!
Ich wünsche halt keinem das die Kripo an die Tür klopft und zum Gepräch und Protokollaufnahme in deren Stube bittet!
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- Maggo
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
Dann kann man gleich halb Tirol verhören weil so viele bei den Schützenvereinen sind .
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
hat sich jetzt eigentlich jemand drüber getraut cal 4 hülsen neu zu füllen?
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Re: Kal.4 Knallpatronen selber laden
Und eines noch - da ich selbst Gewerbetreibende nach der GewO (Gewerbeordnung) kontrolliere:
Die Gewerbeordnung wird erst dann wirksam, wenn jemand gewerblich tätig wird. Wichtigste Kriterien sind Verkauf von Warengut bzw. Dienstleistungen mit Gewinnabsicht (Vereine sind daher ausgenommen), Feilhalten von Waren (speziell wenn Preise dafür vorhanden sind) - und das ganze muss öfter als 1x pro Woche passieren.
Die Mitzi Tant' braucht auch keine Gewerbeberechtigung wenn sie beim Feuerwehrfest die Schnitzl herausbackt.
Die Infos in diesem Thread sind schlichtweg falsch, zumindest was die Gewerbeordnung betrifft.
Die Gewerbeordnung wird erst dann wirksam, wenn jemand gewerblich tätig wird. Wichtigste Kriterien sind Verkauf von Warengut bzw. Dienstleistungen mit Gewinnabsicht (Vereine sind daher ausgenommen), Feilhalten von Waren (speziell wenn Preise dafür vorhanden sind) - und das ganze muss öfter als 1x pro Woche passieren.
Die Mitzi Tant' braucht auch keine Gewerbeberechtigung wenn sie beim Feuerwehrfest die Schnitzl herausbackt.
Die Infos in diesem Thread sind schlichtweg falsch, zumindest was die Gewerbeordnung betrifft.