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Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 09:25
von Incite
Hallo Leute,

Ich bin gerade dabei mir mein eigenes Reich zu schaffen, ich habe einen eigenen Raum im Keller bekommen :clap: :dance:

Ist schon alles fertig, ich brauche nur mehr einen Bodenbelag :dance:

Ich dachte an einen (Industrie)PVC Boden

Nun sind aber Bruchstücke von einem Beitrag in meinem Hirn hervorgekommen - welchen ich aber nicht mehr finde, vielleicht habe ich auch nur Deutsche Gesetze verwuschtelt aber bevor ich an Blödsinn mach und doppelt zahle - vielleicht kann mir einer von euch helfen.

Ein Wiederladeraum darf nicht einen Raum des täglichen Bedarfs betreffen (trifft bei mir zu) - dann war noch etwas über den Boden. Er darf keine Fugen haben oder darf er Fugen haben oder soll ich den Betonschaß blank lassen?

Am attraktivsten wäre der PVC Boden aber wenn ich diesen nicht verweden darf - hätte ich noch darüber nachgedacht ggf den Boden "Harzen" lassen. Fliesen wären der letzte Ausweg (Bruchanfällig etc. wenn mal was runterfällt oÄ und um ehrlich zu sein, ich habe auch nicht wirklich Lust a Woche jeden Abend auf den Knien herumzurutschen)

lg

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 10:16
von alfacorse
...wozu deutsche Vorschriften für dich???

Ein PVC-Boden wäre aber das LETZTE für mich - STATISCHE AUFLADUNG UND WIEDERLADEN VERTRAGEN SICH WIE KATZ UND HUND. Wenn du einen PVC-Boden für Laborbedarf kaufst, der antistatisch ausgerüstet ist, kannst du dir um die Kohle gleich den Raum einrichten lassen. Auch die Verlegung und Verklebung muss beim PVC-Boden nach gewissen Vorschriften erfolgen um kein Problem mit statischer Aufladung zu bekommen.

Denk mal drüber nach, warum beim Wiederladen alles aus "problemlosen" Materialien ist...!

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 11:11
von Incite
Danke für deine Antwort, also haben wir keine Vorschriften?

Da ich ausschließlich NC verlade, machte ich mir da eigentlich keine Sorgen da ich einen guten Bodenleger an der Hand gehabt hätte der schon für den Betrieb Arbeiten ausgeführt hat - werde es mir aber nochmal überlegen.

lg und danke

Martin

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 11:26
von Raven
Ich hab n simples Klicklaminat in meinem Computerraum, der auch mein Laderaum ist...

Es sollte halt keine Funken geben. Du kannst schon PVC verlegen...
solang du dann Barfuß bist? :mrgreen:

Vorschriften gibts da keine .... :violin:

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 11:28
von Freiwild
Incite hat geschrieben:

Ein Wiederladeraum darf nicht einen Raum des täglichen Bedarfs betreffen


Wo steht das?

Wozu soll der boden fugenfrei sein? Im lebensmittelbereich ist das der fall, da in den fugen nicht ordentlich gereinigt werden kann und sich schmutz ansammelt, nur im wiederladeraum?

Halte ich alles eher für gerüchte. Pulver und zh solltest du kühl und trocken lagern, abseits von steckdosen und hitzequellen..
Und sonst?


Mit Tapatalk gesendet.

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 12:59
von JPS1
Kann mich auch dunkel an die Diskussion hier im Forum erinnern..
Das mit dem "Raum des täglichen Bedarfs" ist so weit ich mich erinnern kann aus den Bestimmungen zum lagern von Pulvern, für das tatsächliche Wiederladen sagt das aber nix ;)

Edit: glaub das war aus der Sprengmittellagerverordnung ...

§23 Sprengmittellagerverordnung – SprLV BGBl. II Nr. 483/2010 hat geschrieben:§ 23. (1) Bis zu einer Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von bewilligten Lagern in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis aufbewahrt werden.

(2) Ein geeigneter Raum liegt vor, wenn


1. dieser nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient, wie etwa ein Abstellraum oder Kellerraum,

2. es sich um keinen allgemein zugänglichen Teil eines Hauses oder keinen Dachboden handelt,

3. es sich um keine brandgefährdeten Räume, wie Heizräume oder Brennstofflagerräume handelt und

4. er trocken und frostsicher ist sowie die Raumtemperatur 50 Grad Celsius nicht übersteigt.

(3) Weiters ist zur Eignung gemäß Abs. 2 erforderlich, dass geeignete Löschhilfen zur Verfügung stehen sowie die jeweils notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Bei angebrochenen Verpackungseinheiten sind Maßnahmen zu treffen, damit die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

(4) Im Aufbewahrungsraum sind das Rauchen sowie jeglicher Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen, mit Feuer, mit offenem Licht oder funkenziehenden Werkzeugen und das Verwenden von offenem Feuer jeglicher Art verboten. Eine entsprechende Hinweistafel ist im Eingangsbereich des Raums gut sichtbar anzubringen.

(5) Zündmittel dürfen ausschließlich in der Originalverpackung des Herstellers gelagert werden.

(6) Aus Anlass von Schießwettbewerben oder vergleichbaren Veranstaltungen dürfen Schießmittel in einer Menge von bis zu zehn Kilogramm in einem verschlossenen Fahrzeug, in einem geschlossenen Behältnis und von außen nicht sichtbar aufbewahrt werden. Diese Art der Aufbewahrung darf nur für die unbedingt erforderliche Dauer erfolgen.

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: So 9. Feb 2014, 22:11
von TangoShooter
Incite hat geschrieben:Ein Wiederladeraum darf nicht einen Raum des täglichen Bedarfs betreffen

Dachte auch immer, dass das auf Österreich zutrifft.
Ich dürfte also rechtlich in meinem Wohnzimmer (nicht klug, nur als Beispiel) laden, wenn ich das Pulver nicht dort lagere?

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: So 9. Feb 2014, 22:32
von Qwasti
TangoShooter hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:Ein Wiederladeraum darf nicht einen Raum des täglichen Bedarfs betreffen

Dachte auch immer, dass das auf Österreich zutrifft.
Ich dürfte also rechtlich in meinem Wohnzimmer (nicht klug, nur als Beispiel) laden, wenn ich das Pulver nicht dort lagere?


Also ich kenne Leute hier aus dem Forum die Laden in der Küche! :whistle:

Da wärs wenigstens schön Warm und der Kühlschrank ist auch nicht so weit weg. :D

P.s.: Heute wars am Keller nicht gerade gemütlich beim Entzündern

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: So 9. Feb 2014, 22:50
von Remington
Hab früher auch in der Küche geladenen, aber jetzt wo der erste Stock ausgebaut ist und meine Holde sich ein Büro eingerichtet hat, hab auch ich eine Büroecke zum Wiederladen beschlagnahmt :D

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Mo 10. Feb 2014, 13:10
von Nopowder
Incite hat geschrieben:Danke für deine Antwort, also haben wir keine Vorschriften?



Bitte net um Vorschriften betteln ´wo´s keine gibt. Es sind eh schon zu viele...

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Di 11. Feb 2014, 20:50
von Reiflinger
Ich kenne jemanden, der früher mit der Lee Handpresse im Liegesessel vorm Fernseher geladen hat. War auch kein Problem, bis seine Frau dahinter kam :)

Selber Lade ich in unserem Bücher/Gästezimmer, da ist es ruhig und gemütlich.

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 07:07
von mgritsch
Vorschriften zur verarbeitung gibts keine, abgesehen von der lagerung, wurde ja bereits zitiert.
Empfehlenswert ist jedoch:
- trockener raum ohne grosse temperaturschwankungnen übers jahr
- kein plastikboden (elektrostatische aufladung ist ein risikofaktor)
- keine ritzen in denen sich pulverreste, zündhütchen odgl ansammeln
- kein offenes feuer (kamin?)
- nix schmutzempfindliches, es gibt doch einiges an ruß und gekrümel, sollte leicht zu reinigen sein. Aber auch kein grindiges abstellkammerl - siehe ordnung :)
- eine sehr stabile arbeitsbank, mit der presse hast doch gewisse kräfte und es sollt nicht der ganze tisch mit jeder hebelbewegung rumwackeln
- eine sehr ordentliche umgebung wo du dein zeug übersichtlich arrangieren kannst
- gute lichtverhältnisse damit du jede unregelmässigkeit schnell erkennst (riss in hülse? Doppeltes oder kein pulver? Zh schief gesetzt?...)
- gemütlich, du wirst da einige stunden verbringen
- elektronik (radio, computer, stereoanlage..) nur in gewissem abstand (min. 1-2m) aufgrund funkengefahr und weil digitalwaagen auch tlw gestört werden können

Das wärs dann auch schon...

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 19:44
von rubylaser694
- kein plastikboden (elektrostatische aufladung ist ein risikofaktor)

Abhilfe schaffen da ESD-Matten (Antistatik-Matten) falls der Boden schon vorhanden ist. Die sind hochohmig Leitfähig und leiten statische Aufladung gegen Erde ab. In der Arbeit verwende ich die am Boden und am Werktisch bei Elektronik-Arbeiten.

Re: Wiederladeraum - Vorschriften?

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 19:53
von Hellboy
Wie macht ihr das eig mim pulver im pulverfüller? Sollte ja eig auch im lagerraum verschlossen sein - oder wird da über die rel geringen mengen hinweggesehen?