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von lüftl » Do 13. Okt 2016, 13:45
Hallo, im Deutschen Sprengstoffgesetz (SprengG) steht für den nicht gewerblichen Umgang im Sprengstoffen wozu eben Treibladungspulver gehört, folgendes:
§ 27
Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
bedarf der Erlaubnis.
(1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum
Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden
Fassung.
(2) Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich
beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit
oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die
nachträgliche Beifügung, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
(3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1. beim Antragsteller Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 vorliegen,
2. der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist,
3. inhaltliche Beschränkungen oder Auflagen zum Schutze der in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Rechtsgüter
nicht ausreichen.
Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Für den
Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend.
Den Rest kannst Du dir ja aus dem Internet holen, aber im Grunde heisst es dass Du im Geltungsbereich des Deutschen SprengG nur dann mit Explosivstoffen umgehen darfst, wenn Du eine Erlaubnis nach §27 also Wiederladeschein hast, oder gewerblich damit umgehen darfst.
Aus Erfahrung muss ich Dir sagen, dass Du aus Sch.... kein Gold zaubern kannst. Auch nicht mit noch so großem Aufwand. Was nützt Dir eine geringstmögliche Abweichung beim Pulvergewicht, wenn die Hülse das Geschoss und der Zünder an sich noch nicht mal Minimalforderungen erfüllen? Genau!!! Nix!!!!
Dein Vorhaben wäre in Deutschland zum einen illegal, wenn Du keine Erlaubnis nach §27 SprengG hast und zum zweiten, völlig unsinnig! Wenn Du wirklich anständige Munition willst, nimm Geld in die Hand und kauf Dir anständige Munition oder nimm noch mehr Geld in Die Hand und lern anständig Wiederladen. Alles Andere ist Murks!
Pfiat Eich God
Da Lüftl
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Kuscheln und Kuschen is net des selbe!
silentium aureum est