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Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

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Hirschberg
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von Hirschberg » Mo 30. Jan 2017, 17:03

Xandl hat geschrieben:... Und zum Thema: hat sich endlich einer der Wiederlader eine Erlaubnis von der BH besorgt? ...


Eine Erlaubnis wofür?
Gruß
H.

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Patrick1990
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von Patrick1990 » Mo 30. Jan 2017, 18:14

doc steel hat geschrieben:So wie ich das verstehe, hat er sich eine Erlaubnis für das Tragen von einem BH geholt und anschließend den Entsorger verbrannt und als Dünger verkauft. Die Belege dafür hat er im Körberl mit dem Geld.


Herrlichst :clap: :clap: :mrgreen:
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gewo
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von gewo » Mo 30. Jan 2017, 18:25

Xandl hat geschrieben:...
Wenn es verbrannt wurde, verstehe ich den Sinn dahinter nicht, zumal NC Pulver ein guter Dünger ist und als solcher sinnvoller verwendet werden kann.


nicht jede bauernweisheit ist wahr

nur deshalb weil nitrat drinnen ist, ist es noch lange kein duenger
handelsuebliches NC pulver ist nach meinen infos hochgiftig
man ist bei der letzten novelle haarscharf an einem giftbezugschein fuer wiederladerpulver vorbeigschrammt

lovex S070 zb ist wegen genau diese punkt seit einem jahr nicht mehr erhaeltlich

wiederladepulver zum duengen?
:o :o
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Patrick1990
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von Patrick1990 » Mo 30. Jan 2017, 18:48

Sinnhaft finde ich Düngen mit Nitrozellulosepulver auch nicht aber an sich ist es nicht giftig.

Aber die ganzen
Brandverzögerer/Beschleuniger, lagerungsmittel, Rieselhilfen usw. sind da schon ganz anders, da weiß man ja nicht einmal was das alles ist.
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DerHerr
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von DerHerr » Mo 13. Feb 2017, 14:01

Mir hat das Thema natürlich keine Ruhe gelassen , daher hab ich letzte Woche die BH Rohrbach gebeten mir doch zu sagen was alles für die Ausstellung eines Schießmittelscheines benötigt wird.

Darauf hin hat der Referent gemeint er wird sich diesbezüglich diese Woche bei mir melden da er den neuen Gesetzestext nicht auswendig kenne bzw noch nicht damit vertraut sei.

Heute hat er mich zurückgerufen und mir mitgeteilt , dass auch nach dem 1.7.2017 KEIN Schießmittelschein benötigt wird , da ich eine WBK habe.

Ich hoffe das auch die anderen Bezirkshauptmannschaften in Osterreich den umstrittenen Text so interpretieren . Ich kann jedenfalls jetzt wieder etwas besser schlafen. ;)

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