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Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

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Krauzi_M
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von Krauzi_M » Fr 27. Jan 2017, 08:29

Die paar Händler die ich kenne, haben diese Listen noch nie einer Behörde vorlegen müssen. Dh es wurde aufgrund der Listen auch noch keiner bzgl. Lagerung überprüft! Die Möglichkeit wäre doch jetzt schon gegeben, oder?? Is a typisch österreichische Lösung! Wenn die neue Regelung a so wird, braucht ma sich eh kan Kopf machen....

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preisi
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von preisi » Fr 27. Jan 2017, 09:35

woolf hat geschrieben:Wie das zukünftig für die aussieht, die einen Schießmittelschein benötigen werden, weiß ich natürlich nicht. Gut möglich, dass es hier auch im Ermessen der Behörde liegen kann, wer wie viel bekommt.

Das wird nach meinem Verständnis so sein.
Auf dem Schießmittelschein hat die Behörde jedenfalls, unter anderem, auch die Menge einzutragen.
§24 (3) Sprengmittelgesetz Im Schießmittelschein oder Sprengmittelschein ist unter Beachtung der dem Antragssteller für eine allfällig notwendige Lagerung zur Verfügung stehenden Lagermöglichkeiten die Höchstmenge festzulegen, die dieser – auch in Teilmengen – insgesamt erwerben und besitzen darf.

Man könnte zwar davon ausgehen, dass unter Berücksichtigung von
§ 34. (1) Das Lagern von Schieß- und Sprengmitteln ist nur in bewilligten Lagern erlaubt.
(2) Außerhalb von bewilligten Lagern dürfen Schieß- und Sprengmittel bis zu einer Höchstmenge von zehn Kilogramm (Kleinmengen) gelagert werden.
seitens der Behörde bis zu 10 kg ohne weiteres erteilt werden dürften, aber ob das die jeweilige Behörde auch so sieht, bleibt fraglich.

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Patrick1990
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von Patrick1990 » Fr 27. Jan 2017, 09:56

rupi hat geschrieben:aha

und wo hast du das gehört ?


Erfahrener Händler, nur weiß ich ned ob er genannt werden will. Ich teile nur was ich bis jetzt gehört habe, wie die meisten anderen auch.
Weil wenn es dann doch Falsch ist heisst es wieder bäähhh der hat ja keine Ahnung usw., sind ja bis dato doch alles nur Mutmaßungen.

Wie und ob die Pulver Menge pro Einkauf reglementiert wird weiß ich auch nicht, ich bin leider kein Orakel, die beschränkung bei der Lagermenge ist mir lieber als eine Beschränkung und erschwerung beim Kauf. Jedes Gesetz macht es aufjeden Fall nicht leichter für uns.
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von gewo » Fr 27. Jan 2017, 10:13

wie schon mal gesagt:
es macht keinen sinn wie die maus mit grossen augen auf die schlange zu starren wenn noch nicht mal klar ist ob es eine solche ueberhaupt gibt

ich gehe bis zum nachweis des gegenteils davon aus dass die gesetzeskommentierung durch die noe landesregierung irrtuemlich in der form
erfolgt ist

sollten die das wirklich ernst gemeint haben:
ja, lager bis 10kg sind bewilligungsfrei
aber nichts hindert die verwaltung dran sich so ein lager vorher ansehen zu wollen, bevor sie bezugsgenehmigungen ausstellt
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von gewo » Fr 27. Jan 2017, 10:18

Patrick1990 hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:aha

und wo hast du das gehört ?


Erfahrener Händler,...


naja ....

also uebergangsfristen fuer die codes beim tracking und tracing gab es nicht
haendler die noch pulver hatten das keine tracking und tracing codes dran hatte mussten es laut gesetz zum ich glaube 1.5.2015 vernichten

wir haben selber an ziemlichen haufen pulver abgefackelt damals ...
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von rhodium » Fr 27. Jan 2017, 10:26

Hätte man das Zeug nicht davor legal abverkaufen können?

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von gewo » Fr 27. Jan 2017, 10:27

rhodium hat geschrieben:Hätte man das Zeug nicht davor legal abverkaufen können?

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk


noe
kaufmaennisch gesehen war abfackeln gscheiter
Zuletzt geändert von gewo am Fr 27. Jan 2017, 10:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von rhodium » Fr 27. Jan 2017, 10:30

Echt schade .... bin zwar kein Wiederlader aber ich denke das Interesse wäre da gewesen. ... füllen natürlich alle ihre Lager auf deine Kosten. Aus der Sicht verstehe ich die thermische Entsorgung.

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von karl255 » Fr 27. Jan 2017, 12:11

naja zum 1.5. da kann man schon gut grillen, die thermische verwertung wär sicher a guter grillanzünder?!

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von Shadow55 » Mo 30. Jan 2017, 13:50

Hallo,
wer kann mir sagen wo derzeit am günstigsten Lovex S020NC oder D032NC und Zünder S&B SP Boxer gibt.
Wäre sehr verbunden um ein paar Hinweise, danke. ;)

Grüße aus Stmk

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von gewo » Mo 30. Jan 2017, 14:17

rhodium hat geschrieben: ... füllen natürlich alle ihre Lager auf deine Kosten. Aus der Sicht verstehe ich die thermische Entsorgung....


das war eigentlich weniger der grund

das problem ist ein steuerliches
es liegt im ermessen des pruefers mir zu glauben ob ich den kram um den halben preis weggegeben habe oder ob ich mir damit ein "koerberlgeld" gemacht habe
verkauf von ware unter dem einstandspreis ist immer eine ermessensache bei den pruefungen
er kanns dir glauben oder auch nicht

mit dem entsorgen bin ich das problem los
ich habe eine rechnung vom entsorger darueber dass er xyz kilo an NC pulver fuer mich entsorgt hat und feddich
keine diskussionen
keine probleme
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von doc steel » Mo 30. Jan 2017, 14:58

der entsorger mecht i gwesen sein....

wenn da jetzt ein Hintergedanke dabei war,
soll mich auf der stelle der blitz tr

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von gewo » Mo 30. Jan 2017, 15:06

doc steel hat geschrieben:der entsorger mecht i gwesen sein....
wenn da jetzt ein Hintergedanke dabei war,
soll mich auf der stelle der blitz tr


was der damit macht ist ned mein bier
ich hab meine belege dafuer und basta
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von Xandl » Mo 30. Jan 2017, 15:58

gewo hat geschrieben:.......haendler die noch pulver hatten das keine tracking und tracing codes dran hatte mussten es laut gesetz zum ich glaube 1.5.2015 vernichten

wir haben selber an ziemlichen haufen pulver abgefackelt damals ...


Wir... ist das jetzt der pluralis majestatis?

gewo hat geschrieben:......
ich habe eine rechnung vom entsorger darueber dass er xyz kilo an NC pulver fuer mich entsorgt hat und feddich
keine diskussionen
keine probleme


Wurde das Pulver nun verbrannt oder an einen Entsorger verkauft oder musstest du für die Entsorgung bezahlen?
Wenn es verbrannt wurde, verstehe ich den Sinn dahinter nicht, zumal NC Pulver ein guter Dünger ist und als solcher sinnvoller verwendet werden kann.

Und zum Thema: hat sich endlich einer der Wiederlader eine Erlaubnis von der BH besorgt? :whistle:

Alex

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von doc steel » Mo 30. Jan 2017, 16:47

So wie ich das verstehe, hat er sich eine Erlaubnis für das Tragen von einem BH geholt und anschließend den Entsorger verbrannt und als Dünger verkauft. Die Belege dafür hat er im Körberl mit dem Geld.

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