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Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

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Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von archer » Mi 14. Dez 2016, 15:41

Hallo zusammen,
mir wurde jetzt schon mehreren Seiten bescheid gegeben, dass ab 1.1.17 scheinbar auch der erwerb von Pulvern für Sportschützen reglementiert werden soll.

Scheinbar soll da dann eine gesonderte Genehmigung lauf Sprengmittelgesetz verlangt werden oder wie. Nur konnte ich nichts genaues finden.

Hat von euch da jemand links zu den genauen änderungen?

Wäre euch sehr verbunden!

Grüße und Danke

archer

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von hmg382 » Mi 14. Dez 2016, 15:46

Nicht das ich wüsste. Das Deregulierungsgesetz wurde hier im Forum an anderer Stelle ausreichend und hinlänglich diskutiert.

Aktueller Stand: Innenausschuss hat zugestimmt, Vorlage wurde im Parlament noch nicht behandelt.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von Schütze65 » Sa 21. Jan 2017, 15:48

Hallo!

Hat sich was geändert ?
Hat Heuer schon wer Pulver gekauft?

MFG

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rupi
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von rupi » Sa 21. Jan 2017, 15:50

Pulver ohne Ausweis spielts nimma
member the old PD design ? oh I member

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von Schütze65 » Sa 21. Jan 2017, 15:54

Hallo!
Welcher Ausweis Sportschützenpass Vereinsausweis oder WBK?

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von gewo » Sa 21. Jan 2017, 16:10

archer hat geschrieben:Scheinbar soll da dann eine gesonderte Genehmigung lauf Sprengmittelgesetz verlangt werden oder wie. Nur konnte ich nichts genaues finden.


bis 31.6. reicht jedenfalls waffendokument oder vereinsausweis
was danach ist weiss man noch ned so genau
die durchfuehrungsbestimmungen bzw erlaesse fehlen noch
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von GSchoenbauer » Sa 21. Jan 2017, 16:24

bis 31.6. reicht jedenfalls waffendokument oder vereinsausweis
was danach ist weiss man noch ned so genau
die durchfuehrungsbestimmungen bzw erlaesse fehlen noch


die Aussage versteh ich nicht.
ist doch alles im neuen Sprengmittelgesetz EINDEUTIG und KLAR geregelt:
Besitz und Erwerb von Schießmitteln
§ 23. (1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C, für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu entsprechen.
(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für
(Anm.: Z 1 entfällt durch die BGBl. I Nr. 120/2016)
2. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,
3. traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,
4. Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder
5. Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe.

Schießmittelschein und Sprengmittelschein für natürliche Personen
§ 24. (1) Der Schießmittelschein ist für eine natürliche Person auf Antrag auszustellen, die
1. verlässlich ist,
2. ein sachlich berechtigtes Interesse an der Verwendung von Schießmitteln glaubhaft macht und
3. für eine sichere Lagerung Vorsorge getroffen hat.


und so schaut die Anlage C (Schießmittelschein für natürliche Personen) aus:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40112501/I_121_2009_Anl_B.pdf

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von Hagen43 » Sa 21. Jan 2017, 18:17

Ja,ich habe vorige Woche Pulver lovex in Wien gekauft 4,5 kg und war alles normal, nix auffälliges und hat niemanden interessiert

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von gewo » Sa 21. Jan 2017, 20:13

GSchoenbauer hat geschrieben:
bis 31.6. reicht jedenfalls waffendokument oder vereinsausweis
was danach ist weiss man noch ned so genau
die durchfuehrungsbestimmungen bzw erlaesse fehlen noch


die Aussage versteh ich nicht.
ist doch alles im neuen Sprengmittelgesetz EINDEUTIG und KLAR geregelt:
Besitz und Erwerb von Schießmitteln
§ 23. (1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C, für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu entsprechen.
(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für
(Anm.: Z 1 entfällt durch die BGBl. I Nr. 120/2016)
2. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,
3. traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,
4. Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder
5. Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe.

Schießmittelschein und Sprengmittelschein für natürliche Personen
§ 24. (1) Der Schießmittelschein ist für eine natürliche Person auf Antrag auszustellen, die
1. verlässlich ist,
2. ein sachlich berechtigtes Interesse an der Verwendung von Schießmitteln glaubhaft macht und
3. für eine sichere Lagerung Vorsorge getroffen hat.


und so schaut die Anlage C (Schießmittelschein für natürliche Personen) aus:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40112501/I_121_2009_Anl_B.pdf


ich finde auch das es klar geregelt ist
es hilft nix wenn es klar geregelt ist, wenn die LPD der meinung ist es anders interpretieren zu wollen

aber einfach mal abwarten
ich denke das loest sich alles in wohlgefallen auf
der gesetzestext gibt das was da geplant ist einfaxh ned her meiner meinung nach
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von DerHerr » Sa 21. Jan 2017, 22:22

Mir is es zwar egal aber von mir wollte der shootingstore sowieso jedes Mal die Wbk sehn beim Pulverkauf.

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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von gewo » Sa 21. Jan 2017, 23:02

woolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:bis 31.6. reicht jedenfalls waffendokument oder vereinsausweis
was danach ist weiss man noch ned so genau
die durchfuehrungsbestimmungen bzw erlaesse fehlen noch

gewo hat geschrieben:es hilft nix wenn es klar geregelt ist, wenn die LPD der meinung ist es anders interpretieren zu wollen
[...]
der gesetzestext gibt das was da geplant ist einfaxh ned her meiner meinung nach


Hab ich da irgendwas übersehen?
Welche Durchführungsbestimmungen oder Erlässe fehlen denn noch?
Was genau sieht die LPD anders bzw. ist da geplant?
Oder meinst du dass noch nicht klar ist, welche Rahmenbdedingungen/Anforderungen es für die Ausstellung eines Schießmittelscheines geben wird?


je nachdem wie du den gesetzestext interpretierst reicht auch ab mitte 2017 die WBK ect alleine aus... oder aber fuer ab dann bezogenes pulver wird ein schiessmittelschein benoetigt, auch von WBK inhabern ...

aber wie gesagt, dzt kommt die zweite interpretation nur aus st. poelten ...
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17

Beitrag von gewo » Sa 21. Jan 2017, 23:33

ich gehe nach wie vor von einer fehlinterpretation im rahmen der kommentierung zur gesetzeswerdung aus
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