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Wiederladeraum

Verfasst: So 12. Nov 2017, 09:23
von f41000
Hallo,
habe einen gut eingerichteten Wiederladeraum.
Darf ich den mit jemanden teilen, der auch Wiederlader ist?
Wir haben allerdings Muni in verschiedenen Kaliebern.
Was müssen wir gegebenenfalls beachten?
Die Beantwortung dieser Frage ist mir sehr wichtig.
Danke.

f41000

Re: Wiederladeraum

Verfasst: So 12. Nov 2017, 09:54
von Markus_H
Sauber Arbeiten, mitdenken, alles Beschriften und relevante Arbeitsschritte eventuell mitschreiben, Pulver/Geschosse/Zündhüterln nicht in irgendwelche Behälter umfüllen um eine Verwechslung zu vermeiden.
Weiters würde ich es vermeiden zu 2. an einer Ladung zu bauen überhaupt wenns zeitlich getrennt abläuft. Wenn ihr vernünftige Menschen und nicht schlampig seid, jeder mit dem eigenen Pulver seine eigene Ladungen baut und quasi nur die Presse geteilt wird sehe ich da kaum Probleme außer, dass es eng werden könnte.
eventuell noch da reinlesen:
Verordnung der Bundesministerin für Inneres über Lager für Schieß- und Sprengmittel hat geschrieben:4. Abschnitt
Bewilligungsfreie Aufbewahrung
Aufbewahrung von Kleinmengen

§ 23. (1) Bis zu einer Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von bewilligten Lagern in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis aufbewahrt werden.

(2) Ein geeigneter Raum liegt vor, wenn

1.dieser nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient, wie etwa ein Abstellraum oder Kellerraum,

2.es sich um keinen allgemein zugänglichen Teil eines Hauses oder keinen Dachboden handelt,

3.es sich um keine brandgefährdeten Räume, wie Heizräume oder Brennstofflagerräume handelt und

4.er trocken und frostsicher ist sowie die Raumtemperatur 50 Grad Celsius nicht übersteigt.

(3) Weiters ist zur Eignung gemäß Abs. 2 erforderlich, dass geeignete Löschhilfen zur Verfügung stehen sowie die jeweils notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Bei angebrochenen Verpackungseinheiten sind Maßnahmen zu treffen, damit die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

(4) Im Aufbewahrungsraum sind das Rauchen sowie jeglicher Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen, mit Feuer, mit offenem Licht oder funkenziehenden Werkzeugen und das Verwenden von offenem Feuer jeglicher Art verboten. Eine entsprechende Hinweistafel ist im Eingangsbereich des Raums gut sichtbar anzubringen.

(5) Zündmittel dürfen ausschließlich in der Originalverpackung des Herstellers gelagert werden.

(6) Aus Anlass von Schießwettbewerben oder vergleichbaren Veranstaltungen dürfen Schießmittel in einer Menge von bis zu zehn Kilogramm in einem verschlossenen Fahrzeug, in einem geschlossenen Behältnis und von außen nicht sichtbar aufbewahrt werden. Diese Art der Aufbewahrung darf nur für die unbedingt erforderliche Dauer erfolgen.


Re: Wiederladeraum

Verfasst: So 12. Nov 2017, 15:07
von Blaine
mir würd noch einfallen, dass es am einfachsten ist, wenn beide wbk haben
denn wenn einer zb 9mm ladet und der andere keine wbk hat, hat der andere evtl zugang zu kat B mun, und das darf er ja ned...