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Wiederladen Rechtsgrundlagen

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von oJo » Mi 21. Feb 2018, 09:48

gewo hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
ich gebe zu der vergleich hinkt, aber das waere das selbe wie einen baumeister verein zu gruenden

auch wenn etwas vorgeblich oder tatsaechlich gemeinnuetzig betrieben wird muss man sich an die gesetzeslage halten ....

vereinen sind nur im gastgewerbe geringfuegige ausnahmen eingestanden worden, veranstaltungen 8 stunden im jahr, kantine max 20 tage usw .. ich hab die genauen werte ned im kopf, is ja ned mein ding ....

Es gibt unmengen an Vereinen die Bauvorhaben realisieren. Wenn diese aus Ziviltechnikern, Maurern und Tischlern bestehen können sie das auch ganz ohne Dritte.
Vereine dürfen prinzipiell jedes Ziel verfolgen, so lang sie es nicht mit gewinnabsicht tuen. Ein Verein fürs Wiederladen ist bei weitem nicht so abwegig, auch lässt sich als Verein viel schneller eine Versicherungspolizze auftreiben.


aber damit kommst doch ned aus den gesetzlichen pflichten raus
buechsenmachergewerbeberechtigung ( waffenhandel reicht nicht aus) fuers laden selber
und laufend der ganze CIP kram beim beschussamt wenn du die wiedergeladene patrone nicht selber verschiessen sondern weitergeben willst


Brauchst a Gewerbeberechtigung wennst nicht Gewerbsmäßig herstellst? Kommt jetzt natürlich auf die genau Formulierung fürn Büchsenmacher an, die hab ich aber nicht gefunden.

CIP denk ich auch, ist aber wohl nicht so die Hürde wenn man als Verein sowieso größere Chragen herstellen würde. Ein paar Maschinenbauer und notfalls halt ein gelernter Büchsenmacher können auf jeden Fall nen Verein zur Produktion von Munition aufziehen. Die meisten entscheiden sich hier halt ne Firma zu gründen, weil da dann vielleicht auch Geld rausspringt ;)

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von DonPapa » Mi 21. Feb 2018, 11:00

Super ,da hab ich was angezettelt. Ist aber sehr interessant, wie die Meinungen hier differieren.
Also wie ich das sehe. Munition im Keller laden und dann an "Freunde" und "Bekannte" weitergeben ist nicht erlaubt. Besser gesagt so lange egal, bis etwas passiert oder das Finanzamt davon erfährt.
Gruß
DonPapa


Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von usu792 » Mi 28. Feb 2018, 15:22

"Inverkehrsbringen" nur mit CIP was ich weiß...also unabhängig ob gewerblich oder geschenkt, es müsste dann ge-CIP-t sein...

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von doc steel » So 11. Mär 2018, 08:32

DonPapa hat geschrieben:Ich hab da mal eine Frage. Darf man selbst geladene Munition weitergeben. Verkaufen.

Nein!
Wie ist das rechtlich, wenn etwas passiert.
Gehst in Häfen! Wennst a Pech hast darfst an Krüppel a lebenslange Rente pecken.
Wie verhält sich das mit dem Finanzamt, wenn man die Munition verkauft und und und.
Geldstrafe wegen fehlender Gewerbeberechtigung. Minimum.

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von Sanity » So 11. Mär 2018, 09:02

oJo hat geschrieben:Vereine dürfen prinzipiell jedes Ziel verfolgen, so lang sie es nicht mit gewinnabsicht tuen.


Stimmt doch nicht.

1. gibt es durchaus Vereinsziele die unter Umständen nicht verfolgt werden dürfen (zB. Wiederladen und Verkauf von Munition, oder die Verehrung alter Nazis)

2. Sicher dürfen Vereine gewinnorientiert oder wirtschaftlich agieren. Selbst ideelle Vereine die offiziell nicht mit Gewinnabsicht handeln, dürfen das. Kommt ganz auf das Konstrukt an.
Alles wird gut.

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von oJo » So 11. Mär 2018, 12:48

Sanity hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Vereine dürfen prinzipiell jedes Ziel verfolgen, so lang sie es nicht mit gewinnabsicht tuen.


Stimmt doch nicht.

1. gibt es durchaus Vereinsziele die unter Umständen nicht verfolgt werden dürfen (zB. Wiederladen und Verkauf von Munition, oder die Verehrung alter Nazis)

2. Sicher dürfen Vereine gewinnorientiert oder wirtschaftlich agieren. Selbst ideelle Vereine die offiziell nicht mit Gewinnabsicht handeln, dürfen das. Kommt ganz auf das Konstrukt an.

Wie kommst du drauf, dass Vereine nicht Wiederladen dürften? Und wieso vergleichst du das mit Wiederbetätigung, einem Straftatbestand, dem weder Vereine noch Firmen nachgehen dürfen?!
Wiederladen ist nicht verboten, Vereine dürfen jeden Zweck verfolgen der nicht anderswo verboten ist.

Und nein, egal wie du einen Verein konstruierts, er darf keine Gewinnabsicht haben und auch keine Gewinne erzielen. Viele erwirtschaften halt Unmengen an "Rücklagen". Vereine dürfen Firmen gründen, diese dürfen auch Gewinn erzielen, diesen darf aber auch niemand einstreichen:
§ 1 Abs 2. "Ein Verein darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden."

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von Sanity » So 11. Mär 2018, 13:42

1. Du hast geschrieben, Vereine dürfen prinzipiell jedes Ziel verfolgen, und nein das dürfen sie nicht, zB. wenn zum Erreichen dieser Ziele gegen das Gesetz verstossen werden muss - siehe meine zwei Beispiele.

oJo hat geschrieben:Wie kommst du drauf, dass Vereine nicht Wiederladen dürften? Und wieso vergleichst du das mit Wiederbetätigung, einem Straftatbestand, dem weder Vereine noch Firmen nachgehen dürfen?!


Wiederladen zum Zweck des Verkaufes - Verein mit diesem Ziel wird nicht genehmigt, ausser es sind bestimmte Kriterien erfüllt.

Wo hab ich Wiederladen mit Wiederbetätigung verglichen ? Es gibt einen ganz starken Unterschied zwischen "eine Aussage mit verschiedenen Beispielen untermauern" und "zwei Beispiele miteinander vergleichen". Mir scheint, Dir ist dieser Unterschied nicht ganz klar...

2.
Ja, der Verein selber darf nicht auf Gewinn berechnet sein, das stimmt schon.
Trotzdem darf er gewinnorientiert und wirtschaftlich agieren (halt nicht für sich selber).
Er kann zB. rein organisatorische Funktion haben, im Sinne einer AG konstruiert sein.
So kann er zB. dem Zweck dienen, Selbständig Erwerbstätigen Arbeitsressourcen zur Verfügung zu stellen (Büroräume, Geräte, etc.) und diese Ressourcen zu verwalten und für die Erhaltung dieser zu sorgen.
Der Vereinszweck wäre dann die Bereitstellung dieser Ressourcen, die durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, und der Verein macht dabei keinen Gewinn.
Sorgt jedoch dafür, daß die Mitglieder Gewinn machen können.
Das wäre ein Beispiel für ein entsprechendes Konstrukt wie im vorigen Posting angedeutet.

Eh so ähnlich wie Dein Beispiel wo ein Verein Firmen gründet. Natürlich darf der Gewinn den die Firma macht dann jemand einstreichen. Kommt aufs Konstrukt drauf an. Aber ich mag das hier nicht weiter erörtern. Schaumal auf die Seite der WKO, da gibts genug zum Thema.
Alles wird gut.

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von oJo » So 11. Mär 2018, 13:52

Du stellst Wiederladen mit Wiederbetätigung gleich. Wiederladen ist nicht verboten, auch nicht für Vereine, Wiederbetätigung ist verboten, für jeden.
Aber du nennst Wiederbetätigung als Beispiel warum Wiederladen kein zulässiger Vereinszweck sein soll...

Und sorry, aber deine definition von Gewinnabsicht ist ja mal Haaresträubend, jemand anderem zu ermöglichen, dass er Gewinne macht, ist nicht gewinnorientiert. Indirekt hier irgendwas herzukonstruieren nur um Recht zu haben versteh ich jetzt echt nicht. Ein Verein darf keine Gewinnabsicht haben. Punkt aus. Steht ganz am Anfang vom Gesetz.

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von FFWGK » So 11. Mär 2018, 15:56

Na dann schauen ma mal, wer der gscheitere ist...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von Sanity » So 11. Mär 2018, 18:02

oJo hat geschrieben:Du stellst Wiederladen mit Wiederbetätigung gleich. Wiederladen ist nicht verboten, auch nicht für Vereine, Wiederbetätigung ist verboten, für jeden.
Aber du nennst Wiederbetätigung als Beispiel warum Wiederladen kein zulässiger Vereinszweck sein soll...



Glaub und interpretier und phantasier wie und was Du willst.

Aber tu Dir selber einen Gefallen und philosophier Dich meinetwegen bitte nicht ins Irrenhaus.
Alles wird gut.

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von approach_lowg » So 11. Mär 2018, 20:00

Jo sogts amoi wos passiert da mit dem Thread? Läufts bei euch grad runter oder wie?

@ Ben
Bitteschön schreit ein!
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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von doc steel » So 11. Mär 2018, 21:17

approach_lowg hat geschrieben:Jo sogts amoi wos passiert da mit dem Thread? Läufts bei euch grad runter oder wie?

@ Ben
Bitteschön schreit ein!


Ich bin einmal in einem wirtshaus im weinviertel gesessen um meine arg verspätete mittagspause abzuhalten.
es war ca. 15:00 uhr.
dabei konnte ich vier typen von einer strassenmeisterei beobachten (die karottenballett-uniform hats mir verraten) die bereits alkoholisch reichlich illuminiert waren.
in deren gespräch gings um die betrachtung eines kubikmeters unterschiedlicher materialien.
"oa kubik is ned imma gleich, wal..."
"owa geh heast, a kubik is a kubik!"
"unta brich mi ned, i erklär da des jetz..."
"hahaha, da ferdl erklärt da wos, do muasst guad aufbassn, gö? hahaha..."
"geh hoit doch du dei bappm... hurch zua i erklär eich..."
"aa kubik is a kubik!...geh, hansl, a runde kriag ma no!""
"des kummt drauf au, wal..."
"auf nix kummts au, schodder, erd, beton der stoana..is ois gleich, wal..."
"em ned, es kummt auf.."
"aa kubik is aa kubik!"
"wann du nur dei bappm aufreissn kaunnst..."
"na auf wos kummtsn au, ha? a kubik is a würfl mit aan meta laung, aan meta hoch und aan meta broad!"
"heast wanns a würfel is daun is eh kloar doss a jede seitn aan meta is!"
"sog i jo!"
"a kubik is a kubik!"
"sogst ned! du sogst, dass a würfel..."
"aa kubik is aa kubik und aus jetz...prost buama!"

das gespräch hat sich noch ermüdend lange, mit einer ausdauer wies nur a depperter haben kann weitergedreht.
im prinzip wars wieder die klassische variante von 1kg eisen und 1kg federn.
und genauso wies da um nix wirklich gangen is, gehts a paar postings weiter oben aa um nix. nur die leut san andere.

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Re: Wiederladen Rechtsgrundlagen

Beitrag von approach_lowg » So 11. Mär 2018, 22:30

doc steel hat geschrieben:
approach_lowg hat geschrieben:Jo sogts amoi wos passiert da mit dem Thread? Läufts bei euch grad runter oder wie?

@ Ben
Bitteschön schreit ein!



und genauso wies da um nix wirklich gangen is, gehts a paar postings weiter oben aa um nix. nur die leut san andere.


+++++ 1

you make my evening!!!

Doc, i hab mir fast dacht dass von dir wos kummt ;-)

Owa, is jo unglaublich oder....
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