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Wiederladen im Keller

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Wiederladen kann gefährlich sein und soll nur von Personen mit dem entsprechenden Fachwissen durchgeführt werden.
sauersigi
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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von sauersigi » Mo 12. Mär 2018, 10:57

DonPapa hat geschrieben:Hallo hab da auch ne Frage.

Lagerung von Pulver, Zündhütchen und Munition. Was ist ausreichend ?

Versperrter Raum - Schlüssel in Schlüsseltresor

Versperrter Metallschrank vom Baumarkt - Schlüssel ebenfalls in einem Schlüsseltresor

Lagerung in Tresor mit Codeschloss.

Mir ist schon klar, war das Beste ist, aber war ist rechtlich ausreichend?

Pulver: nicht mehr als 10kg in einem räumlichen Naheverhältnis,
ZH: mir keine Höchstmengen im Lagerstand bekannt, Wer es besser weiss bitte ergänzen,
Munition: bis 5000 stk. keine Meldung an die BH erforderlich, wer mehr lagern möchte, eine Mitteilung an die BH welche Menge wie gelagert und gesichert werden und fertig.

in allen drei Fällen reicht z.b. ein Metallspind wie üblicherweise bekannt aus um dem Gesetz genüge zu tun.

Jeder kann und soll bitte die für Ihn sinnvolle Lagerung und Verwahrung selbst verantworten. Ob das immer das gerade noch Ausreichende ist oder freiwillig die " Fort Knox Lösung". Was ich nicht möchte ist das Vorhalten eines behördlich genehmigten Pulverlagerraumes im Garten mit max.500gramm Lagermenge und stückweiser Bezug der ZH etc... wie bei unseren deutschen Kollegen. ( hier fallen dann die Wohnungsbesitzer schon aus etc.. ;) )
Darum bitte ein wenig Hausverstand einsetzen und nicht immer schlafende Hunde wecken!!
Versperr den Krempel so, dass die Teile vor dem Zufalls Zugriff berechtigt Anwesender Personen gesichert ist. und Punkt. nicht mehr aber auch nicht weniger!
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von bino71 » Mo 12. Mär 2018, 10:59

...und die Paragraphen dazu:

Pulver und Zündmittel:
§23 Sprengmittellagerverordnung
§ 23. (1) Bis zu einer Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von bewilligten Lagern in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis aufbewahrt werden.
(2) Ein geeigneter Raum liegt vor, wenn
1. dieser nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient, wie etwa ein Abstellraum oder Kellerraum,
2. es sich um keinen allgemein zugänglichen Teil eines Hauses oder keinen Dachboden handelt,
3. es sich um keine brandgefährdeten Räume, wie Heizräume oder Brennstofflagerräume handelt und
4. er trocken und frostsicher ist sowie die Raumtemperatur 50 Grad Celsius nicht übersteigt.
(3) Weiters ist zur Eignung gemäß Abs. 2 erforderlich, dass geeignete Löschhilfen zur Verfügung stehen sowie die jeweils notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Bei angebrochenen Verpackungseinheiten sind Maßnahmen zu treffen, damit die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
(4) Im Aufbewahrungsraum sind das Rauchen sowie jeglicher Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen, mit Feuer, mit offenem Licht oder funkenziehenden Werkzeugen und das Verwenden von offenem Feuer jeglicher Art verboten. Eine entsprechende Hinweistafel ist im Eingangsbereich des Raums gut sichtbar anzubringen.
(5) Zündmittel dürfen ausschließlich in der Originalverpackung des Herstellers gelagert werden.
(6) Aus Anlass von Schießwettbewerben oder vergleichbaren Veranstaltungen dürfen Schießmittel in einer Menge von bis zu zehn Kilogramm in einem verschlossenen Fahrzeug, in einem geschlossenen Behältnis und von außen nicht sichtbar aufbewahrt werden. Diese Art der Aufbewahrung darf nur für die unbedingt erforderliche Dauer erfolgen.

Munition:
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von karl_b » Mo 12. Mär 2018, 16:08

Das ganze "rechtliche" einmal außen vor gelassen: viel wichtiger ist die Frage ob sich ein Kellerabteil für Pulverlagerung überhaupt eignet, wegen dem Temperaturbereich wärs. Pulver wills immer gleich warm haben, ich halt es zumindest so.

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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von DonPapa » Mo 12. Mär 2018, 19:21

Hallo @Karl_b

Ist halt so wie Rotwein, gleiche Temperatur Sommer und Winter. Hab ich, da keine Heizung im Haus(Keller). ca.- 13 Grad.

Pulver wills ja eher kühl und Dunkel oder ?
Gruß
DonPapa


Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.

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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von arch enemy » Mi 4. Apr 2018, 15:26

DonPapa hat geschrieben:Hallo hab da auch ne Frage.

Lagerung von Pulver, Zündhütchen und Munition. Was ist ausreichend ?

Versperrter Raum - Schlüssel in Schlüsseltresor

Versperrter Metallschrank vom Baumarkt - Schlüssel ebenfalls in einem Schlüsseltresor

Lagerung in Tresor mit Codeschloss.

Mir ist schon klar, war das Beste ist, aber war ist rechtlich ausreichend?


Komplett ausreichend deine Varianten - VERSPERRT und kein Unbefugter (. z. Bsp. mj. Kinder) Zugriff (auch nicht zum zugehörigen Schlüssel) dazu. Im Prinzip würde ein versperrbares Kasterl vom IKEA reichen - bei mir lagert das Ganze in einem versperrbaren Metallspind.

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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von simultan4 » Mi 4. Apr 2018, 15:50

Wegen Temperatur und Luftfeuchte war auch ich besorgt, da ich auch im Keller arbeite.
Ganzjährig 16-17 Grad und 40-45% Feuchte stellten aber bisher absolut kein Problem dar.
Auch nicht für das Rest-Pulver, welches ich im Füller belasse.

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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von arch enemy » Mi 4. Apr 2018, 22:04

simultan4 hat geschrieben:Wegen ...... Feuchte stellten aber bisher absolut kein Problem dar.
Auch nicht für das Rest-Pulver, welches ich im Füller belasse.


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.....da habe ich immer ein paar Silica-Sackerl von de Schuach drinnen - auch wenn der Keller trocken ist, Wäsche hängt ma ma doch hie und da in der Waschküche auf (die Meinige vergisst immer wieder die Tür zu schließen)...auch hier bisher noch nie Probleme damit gehabt.

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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von preisi » Mi 4. Apr 2018, 22:24

arch enemy hat geschrieben:.....da habe ich immer ein paar Silica-Sackerl von de Schuach drinnen

Im Pulverfüller? Nicht dass mal Silicagel anstatt Pulver in der Patrone landet, könnte für herzhafte Lacher (der Anderen :twisted: ) am Schießstand sorgen.

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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von simultan4 » Do 5. Apr 2018, 05:01

Wäre auch kein Beinbruch: Dafür hätte ich immer einen Aluminiumstab dabei. Hammer o.ä. findet sich überall. Und damit entfernst das Geschoss aus dem Lauf - like a pro...
"Die Anderen" sind dann meist beeindruckt, weil's sowas noch nie gesehen haben.


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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von TangoShooter » Do 5. Apr 2018, 06:34

simultan4 hat geschrieben:[...] Und damit entfernst das Geschoss aus dem Lauf - like a pro...
"Die Anderen" sind dann meist beeindruckt, weil's sowas noch nie gesehen haben.

Die anderen mit Steckschüssen beeindrucken spielt in der gleichen Liga wie das Aufheulen lassen des Golf-Motors für 17-jährige Discobratzen am Parkplatz des Dorfclubbings :D
2Alpha4Mike: IPSC Match(video) Blog
https://2alpha4mike.blogspot.co.at/

Do you think Lance Armstrong knows how to build a bike? I guarantee it.
Don't be just an operator to your weapon system - be its master.
(Travis Haley - Dynamic Shotgun)

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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von simultan4 » Do 5. Apr 2018, 07:08

TangoShooter hat geschrieben:
simultan4 hat geschrieben:[...] Und damit entfernst das Geschoss aus dem Lauf - like a pro...
"Die Anderen" sind dann meist beeindruckt, weil's sowas noch nie gesehen haben.

Die anderen mit Steckschüssen beeindrucken spielt in der gleichen Liga wie das Aufheulen lassen des Golf-Motors für 17-jährige Discobratzen am Parkplatz des Dorfclubbings :D
Ich durfte das ja auch von einem alten Hasen abkupfern. Und tatsächlich brauchte ich es in den letzten ~60.000 zwei Mal.
Und rate: ich war heilfroh, vorbereitet zu sein.
Was du mit deinen 17 jährigen Freunden im Dorf anstellst, geht mich nix an. An dein Alter erinnere ich mich kaum mehr.


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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von preisi » Do 5. Apr 2018, 19:13

simultan4 hat geschrieben:Ich durfte das ja auch von einem alten Hasen abkupfern. Und tatsächlich brauchte ich es in den letzten ~60.000 zwei Mal.
Und rate: ich war heilfroh, vorbereitet zu sein.
Was du mit deinen 17 jährigen Freunden im Dorf anstellst, geht mich nix an. An dein Alter erinnere ich mich kaum mehr.


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Naja, ganz unrecht hat Tangoshooter nicht, zum angeben taugt sowas meiner Meinung nach nicht wirklich und ist auch nicht notwendig. Lieber mit der Trefferleistung angeben (gelingt mir leider auch nicht immer so richtig :mrgreen: ).

Aber ja, auch ich habe schon mal an einer Messingstange geklopft ;) Like a pro :lol:

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Re: Wiederladen im Keller

Beitrag von Steirer » Fr 6. Apr 2018, 00:22

Sorry falscher Faden.
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard

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