DonPapa hat geschrieben:Hallo hab da auch ne Frage.
Lagerung von Pulver, Zündhütchen und Munition. Was ist ausreichend ?
Versperrter Raum - Schlüssel in Schlüsseltresor
Versperrter Metallschrank vom Baumarkt - Schlüssel ebenfalls in einem Schlüsseltresor
Lagerung in Tresor mit Codeschloss.
Mir ist schon klar, war das Beste ist, aber war ist rechtlich ausreichend?
Pulver: nicht mehr als 10kg in einem räumlichen Naheverhältnis,
ZH: mir keine Höchstmengen im Lagerstand bekannt, Wer es besser weiss bitte ergänzen,
Munition: bis 5000 stk. keine Meldung an die BH erforderlich, wer mehr lagern möchte, eine Mitteilung an die BH welche Menge wie gelagert und gesichert werden und fertig.
in allen drei Fällen reicht z.b. ein Metallspind wie üblicherweise bekannt aus um dem Gesetz genüge zu tun.
Jeder kann und soll bitte die für Ihn sinnvolle Lagerung und Verwahrung selbst verantworten. Ob das immer das gerade noch Ausreichende ist oder freiwillig die " Fort Knox Lösung". Was ich nicht möchte ist das Vorhalten eines behördlich genehmigten Pulverlagerraumes im Garten mit max.500gramm Lagermenge und stückweiser Bezug der ZH etc... wie bei unseren deutschen Kollegen. ( hier fallen dann die Wohnungsbesitzer schon aus etc.. )
Darum bitte ein wenig Hausverstand einsetzen und nicht immer schlafende Hunde wecken!!
Versperr den Krempel so, dass die Teile vor dem Zufalls Zugriff berechtigt Anwesender Personen gesichert ist. und Punkt. nicht mehr aber auch nicht weniger!