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Wiedergeladene Munition entsorgen
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ACHTUNG! Es kann keinerlei Haftung für gepostete Ladedaten und sonstige Informationen übernommen werden. Jeder handelt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Wiederladen kann gefährlich sein und soll nur von Personen mit dem entsprechenden Fachwissen durchgeführt werden.
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Wiedergeladene Munition entsorgen
hab da noch ein paar hundert Schuss selbst geladene Patronen in 357mag und 44mag. Allerdings keine Waffen mehr in dem Kaliber und es werden auch keine mehr angeschafft.
Was tun mit der Muni?
Delaborieren - hab angefangen, aber es ist echt zach bei der Menge. Die anfallende Menge an Blei muss dann doch auch entsorgt werden...
Verschenken? Also verschenken und vllt schriftlich festhalten, dass rein zum delaborieren ist? Oder sollt man das rechtlich gesehen lieber bleiben lassen?
Hab schon mal gelesen, dass Händler/Büchser die Muni gegen Aufpreis zur Vernichtung annehmen. Kann mir da wer nen Tip geben, bei wem im Osten Österreichs das möglich ist?
Hab schon zwei Händler angeschrieben, aber keine Reaktion.
Was tun mit der Muni?
Delaborieren - hab angefangen, aber es ist echt zach bei der Menge. Die anfallende Menge an Blei muss dann doch auch entsorgt werden...
Verschenken? Also verschenken und vllt schriftlich festhalten, dass rein zum delaborieren ist? Oder sollt man das rechtlich gesehen lieber bleiben lassen?
Hab schon mal gelesen, dass Händler/Büchser die Muni gegen Aufpreis zur Vernichtung annehmen. Kann mir da wer nen Tip geben, bei wem im Osten Österreichs das möglich ist?
Hab schon zwei Händler angeschrieben, aber keine Reaktion.
Magnum mag man eben!
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Kannst das Pulver noch brauchen?
Kannst das Blei selber vergießen?
Die Hülsen mit Zünder nimmt dir sicher jemand ab hier.
Mim Hammer entladen is eine Sauhackn, aber wennst dir von jemandem eine Geschoßzieher ausborgen kannst, is das nicht so schlimm.
Kannst das Blei selber vergießen?
Die Hülsen mit Zünder nimmt dir sicher jemand ab hier.
Mim Hammer entladen is eine Sauhackn, aber wennst dir von jemandem eine Geschoßzieher ausborgen kannst, is das nicht so schlimm.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Ich würd über die Zeit immer wieder was delaborieren. Geschosszieher wär natürlich besset als Hammer.
Aber auf keinen Fall verschenken.
Aber auf keinen Fall verschenken.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Warum nicht verschenken?
Ich würde sie sofort nehmen.
Schreibst halt auf einen Zettel das du defekte Munition zur Entsorgung verschenkt hast.
Also wenn du mal nach Kärnten kommst, nehm ich sie dir gerne ab.
Greetings Oliver
Ich würde sie sofort nehmen.
Schreibst halt auf einen Zettel das du defekte Munition zur Entsorgung verschenkt hast.
Also wenn du mal nach Kärnten kommst, nehm ich sie dir gerne ab.
Greetings Oliver
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Also, ich würde mich opfern
Wohne südlich von Wien und arbeite in Wien.
Wohne südlich von Wien und arbeite in Wien.
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Entladehammer hab ich, aber wie erwähnt ne echt zache Angelegenheit.
Geschossauszieher hab ich keinen.
Werd mir das mit dem Verschenken zum delaborieren mal überlegen, scheint am sinnvollsten zu sein... (Geld dafür nehmen geht nicht, sonst wärs ja schon gewerblich)
Geschossauszieher hab ich keinen.
Werd mir das mit dem Verschenken zum delaborieren mal überlegen, scheint am sinnvollsten zu sein... (Geld dafür nehmen geht nicht, sonst wärs ja schon gewerblich)
Zuletzt geändert von Teal'c am Mi 13. Nov 2019, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
Magnum mag man eben!
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Früher hat das Dorotheum die Gratisentsorgung übernommen. Beschußamt wäre vielleicht auch eine Option.
lg
Ares
lg
Ares
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Falls du wirklich verschenken möchtest und etwas übrig bleibt, würde ich mich auch "opfern" .
LG
LG
Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...
Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.
Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Vorsicht, ohne CIP Beschuß ist das "Inverkehrbringen" verboten...
Bei der Polizei oder beim Bundesheer kann man sowas theoretisch immer abgeben (müssen Funde annehmen!) , wie das in der Praxis abläuft weiß ich ned
Bei der Polizei oder beim Bundesheer kann man sowas theoretisch immer abgeben (müssen Funde annehmen!) , wie das in der Praxis abläuft weiß ich ned
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Das Inverkehrbringen der Patronenprüfordnung 2013 umfasst gewerbliches Inverkehrbringen.
Aus der GewO 1994 §1:
„(1) Eine Tätigkeit wird dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn diese selbständig, regelmäßig und mit der Absicht einen Ertrag oder einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen ausgeübt wird. Es ist hierbei unerheblich, für welchen Zweck dieser Vorteil erzielt werden soll. Unerheblich ist auch, ob der Ertrag oder der wirtschaftliche Vorteil unter eine Tätigkeit der GewO fällt.
...
(4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert"
Wenn jetzt wieder wegen (4) die Diskussion bezüglich Gewerbe und Wiederholungsgefahr aufkeimt: Wenn euch jemand freundlicherweise beim Fliesenlegen hilft und dann vielleicht irgendwann mal wieder, dann erfüllt er immer noch nicht den Tatbestand der Pfuscherei und darum geht es letztendlich. Zudem will Tealc verschenken, da gibt es exakt null Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil.
Oder auf welche Rechtsgrundlage stützt du deine Aussage? Gibt's da noch was?
Und wenn sich jemand wegen Schadenersatzforderungen ängstigt: Haftungsausschuss schreiben. Möglichst ausführlich auf Gefahren darin hinweisen und fertig. Wenn der Übernehmer selbst Wiederlader ist, dann wird es noch leichter.
Aus der GewO 1994 §1:
„(1) Eine Tätigkeit wird dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn diese selbständig, regelmäßig und mit der Absicht einen Ertrag oder einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen ausgeübt wird. Es ist hierbei unerheblich, für welchen Zweck dieser Vorteil erzielt werden soll. Unerheblich ist auch, ob der Ertrag oder der wirtschaftliche Vorteil unter eine Tätigkeit der GewO fällt.
...
(4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert"
Wenn jetzt wieder wegen (4) die Diskussion bezüglich Gewerbe und Wiederholungsgefahr aufkeimt: Wenn euch jemand freundlicherweise beim Fliesenlegen hilft und dann vielleicht irgendwann mal wieder, dann erfüllt er immer noch nicht den Tatbestand der Pfuscherei und darum geht es letztendlich. Zudem will Tealc verschenken, da gibt es exakt null Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil.
Oder auf welche Rechtsgrundlage stützt du deine Aussage? Gibt's da noch was?
Und wenn sich jemand wegen Schadenersatzforderungen ängstigt: Haftungsausschuss schreiben. Möglichst ausführlich auf Gefahren darin hinweisen und fertig. Wenn der Übernehmer selbst Wiederlader ist, dann wird es noch leichter.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
cas81 hat geschrieben: ↑Mi 13. Nov 2019, 22:24Das Inverkehrbringen der Patronenprüfordnung 2013 umfasst gewerbliches Inverkehrbringen.
Aus der GewO 1994 §1:
„(1) Eine Tätigkeit wird dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn diese selbständig, regelmäßig und mit der Absicht einen Ertrag oder einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen ausgeübt wird. Es ist hierbei unerheblich, für welchen Zweck dieser Vorteil erzielt werden soll. Unerheblich ist auch, ob der Ertrag oder der wirtschaftliche Vorteil unter eine Tätigkeit der GewO fällt.
...
(4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert"
Wenn jetzt wieder wegen (4) die Diskussion bezüglich Gewerbe und Wiederholungsgefahr aufkeimt: Wenn euch jemand freundlicherweise beim Fliesenlegen hilft und dann vielleicht irgendwann mal wieder, dann erfüllt er immer noch nicht den Tatbestand der Pfuscherei und darum geht es letztendlich. Zudem will Tealc verschenken, da gibt es exakt null Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil.
Oder auf welche Rechtsgrundlage stützt du deine Aussage? Gibt's da noch was?
Und wenn sich jemand wegen Schadenersatzforderungen ängstigt: Haftungsausschuss schreiben. Möglichst ausführlich auf Gefahren darin hinweisen und fertig. Wenn der Übernehmer selbst Wiederlader ist, dann wird es noch leichter.
Sehr gut erklärt!
Da ich nicht das juristische Wissen habe, konnte ich zum Thema nichts beitragen.
Aber:
Ich würde es so machen wie es cas81 beschreibt: Haftungsausschluss unterschreiben (damit der Teal´c keine Probleme bekommen kann),
das Zeugs einpacken u. ggf den Teal´c auf ein Bier einladen, der ist nämlich a leiwander Bursch!!!
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Wenn ich das lese kommt mir unweigerlich Heinrich VI in den Sinn
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Wir können aber auch gerne gemeinsam "warm delaborieren" frei nach dem Motto, Du stellst die Muni ich die Standmiete
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Was so ein Haftungsasuschluß unter Privaten im Endeffekt wenn was passiert wirklich Wert ist, wird man hoffentlich nicht herausfinden.
Jedenfalls is das das Papierl nicht wert auf dems steht, wenns hart auf hart kommt.
Jedenfalls is das das Papierl nicht wert auf dems steht, wenns hart auf hart kommt.
Re: Wiedergeladene Munition entsorgen
Grenzen gibts natürlich, aber ein kaputter Revolver sollt weit innerhalb dieser Grenzen liegen. Den mahnenden Finger wegen zerfetzter Körperteile kann ich mir jetzt dazu denken, danke. Auch da gehts dann in Richtung Eigengefährdung und Mitverschulden. In diesem Sinne solltest du den Wert eines Papierls vielleicht überdenken. Machst ned, gell, wozu auch.
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