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Wiedergeladene Munition entsorgen

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Teal'c
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Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Teal'c » Mo 11. Nov 2019, 15:20

hab da noch ein paar hundert Schuss selbst geladene Patronen in 357mag und 44mag. Allerdings keine Waffen mehr in dem Kaliber und es werden auch keine mehr angeschafft.

Was tun mit der Muni?

Delaborieren - hab angefangen, aber es ist echt zach bei der Menge. Die anfallende Menge an Blei muss dann doch auch entsorgt werden...

Verschenken? Also verschenken und vllt schriftlich festhalten, dass rein zum delaborieren ist? Oder sollt man das rechtlich gesehen lieber bleiben lassen?

Hab schon mal gelesen, dass Händler/Büchser die Muni gegen Aufpreis zur Vernichtung annehmen. Kann mir da wer nen Tip geben, bei wem im Osten Österreichs das möglich ist?
Hab schon zwei Händler angeschrieben, aber keine Reaktion.
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Papa Bär
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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Papa Bär » Mo 11. Nov 2019, 15:42

Kannst das Pulver noch brauchen?
Kannst das Blei selber vergießen?
Die Hülsen mit Zünder nimmt dir sicher jemand ab hier.
Mim Hammer entladen is eine Sauhackn, aber wennst dir von jemandem eine Geschoßzieher ausborgen kannst, is das nicht so schlimm.
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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von hmg382 » Mo 11. Nov 2019, 16:48

Ich würd über die Zeit immer wieder was delaborieren. Geschosszieher wär natürlich besset als Hammer.

Aber auf keinen Fall verschenken.
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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Exitus » Mo 11. Nov 2019, 17:48

Warum nicht verschenken?
Ich würde sie sofort nehmen.
Schreibst halt auf einen Zettel das du defekte Munition zur Entsorgung verschenkt hast.
Also wenn du mal nach Kärnten kommst, nehm ich sie dir gerne ab.
Greetings Oliver

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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von racepics » Mo 11. Nov 2019, 18:32

Also, ich würde mich opfern :)

Wohne südlich von Wien und arbeite in Wien.
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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Teal'c » Mi 13. Nov 2019, 14:10

Entladehammer hab ich, aber wie erwähnt ne echt zache Angelegenheit.
Geschossauszieher hab ich keinen.

Werd mir das mit dem Verschenken zum delaborieren mal überlegen, scheint am sinnvollsten zu sein... :think: (Geld dafür nehmen geht nicht, sonst wärs ja schon gewerblich)
Zuletzt geändert von Teal'c am Mi 13. Nov 2019, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Ares » Mi 13. Nov 2019, 14:17

Früher hat das Dorotheum die Gratisentsorgung übernommen. Beschußamt wäre vielleicht auch eine Option.

lg
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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Odysseus » Mi 13. Nov 2019, 19:11

Falls du wirklich verschenken möchtest und etwas übrig bleibt, würde ich mich auch "opfern" ;).
LG
Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...

Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.

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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von usu792 » Mi 13. Nov 2019, 21:37

Vorsicht, ohne CIP Beschuß ist das "Inverkehrbringen" verboten...
Bei der Polizei oder beim Bundesheer kann man sowas theoretisch immer abgeben (müssen Funde annehmen!) , wie das in der Praxis abläuft weiß ich ned :D

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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von cas81 » Mi 13. Nov 2019, 22:24

Das Inverkehrbringen der Patronenprüfordnung 2013 umfasst gewerbliches Inverkehrbringen.

Aus der GewO 1994 §1:
„(1) Eine Tätigkeit wird dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn diese selbständig, regelmäßig und mit der Absicht einen Ertrag oder einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen ausgeübt wird. Es ist hierbei unerheblich, für welchen Zweck dieser Vorteil erzielt werden soll. Unerheblich ist auch, ob der Ertrag oder der wirtschaftliche Vorteil unter eine Tätigkeit der GewO fällt.
...
(4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert"

Wenn jetzt wieder wegen (4) die Diskussion bezüglich Gewerbe und Wiederholungsgefahr aufkeimt: Wenn euch jemand freundlicherweise beim Fliesenlegen hilft und dann vielleicht irgendwann mal wieder, dann erfüllt er immer noch nicht den Tatbestand der Pfuscherei und darum geht es letztendlich. Zudem will Tealc verschenken, da gibt es exakt null Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil.

Oder auf welche Rechtsgrundlage stützt du deine Aussage? Gibt's da noch was?

Und wenn sich jemand wegen Schadenersatzforderungen ängstigt: Haftungsausschuss schreiben. Möglichst ausführlich auf Gefahren darin hinweisen und fertig. Wenn der Übernehmer selbst Wiederlader ist, dann wird es noch leichter.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Steelman » Do 14. Nov 2019, 00:43

cas81 hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 22:24
Das Inverkehrbringen der Patronenprüfordnung 2013 umfasst gewerbliches Inverkehrbringen.

Aus der GewO 1994 §1:
„(1) Eine Tätigkeit wird dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn diese selbständig, regelmäßig und mit der Absicht einen Ertrag oder einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen ausgeübt wird. Es ist hierbei unerheblich, für welchen Zweck dieser Vorteil erzielt werden soll. Unerheblich ist auch, ob der Ertrag oder der wirtschaftliche Vorteil unter eine Tätigkeit der GewO fällt.
...
(4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert"

Wenn jetzt wieder wegen (4) die Diskussion bezüglich Gewerbe und Wiederholungsgefahr aufkeimt: Wenn euch jemand freundlicherweise beim Fliesenlegen hilft und dann vielleicht irgendwann mal wieder, dann erfüllt er immer noch nicht den Tatbestand der Pfuscherei und darum geht es letztendlich. Zudem will Tealc verschenken, da gibt es exakt null Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil.

Oder auf welche Rechtsgrundlage stützt du deine Aussage? Gibt's da noch was?

Und wenn sich jemand wegen Schadenersatzforderungen ängstigt: Haftungsausschuss schreiben. Möglichst ausführlich auf Gefahren darin hinweisen und fertig. Wenn der Übernehmer selbst Wiederlader ist, dann wird es noch leichter.

Sehr gut erklärt!

Da ich nicht das juristische Wissen habe, konnte ich zum Thema nichts beitragen.

Aber:
Ich würde es so machen wie es cas81 beschreibt: Haftungsausschluss unterschreiben (damit der Teal´c keine Probleme bekommen kann),
das Zeugs einpacken u. ggf den Teal´c auf ein Bier einladen, der ist nämlich a leiwander Bursch!!!
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von FFWGK » Do 14. Nov 2019, 01:11

Wenn ich das lese kommt mir unweigerlich Heinrich VI in den Sinn :headslap: :lol:
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von racepics » Do 14. Nov 2019, 06:51

Wir können aber auch gerne gemeinsam "warm delaborieren" frei nach dem Motto, Du stellst die Muni ich die Standmiete 😎😎
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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Aardvark » Do 14. Nov 2019, 09:27

Was so ein Haftungsasuschluß unter Privaten im Endeffekt wenn was passiert wirklich Wert ist, wird man hoffentlich nicht herausfinden.
Jedenfalls is das das Papierl nicht wert auf dems steht, wenns hart auf hart kommt.

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cas81
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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von cas81 » Do 14. Nov 2019, 12:34

Grenzen gibts natürlich, aber ein kaputter Revolver sollt weit innerhalb dieser Grenzen liegen. Den mahnenden Finger wegen zerfetzter Körperteile kann ich mir jetzt dazu denken, danke. Auch da gehts dann in Richtung Eigengefährdung und Mitverschulden. In diesem Sinne solltest du den Wert eines Papierls vielleicht überdenken. Machst ned, gell, wozu auch.
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