ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Wiedergeladene Munition entsorgen

Pulver, Hülsen, Geschosse, Zündhütchen, Ausrüstung - Alles zum Thema "Wiederladen".
Forumsregeln
ACHTUNG! Es kann keinerlei Haftung für gepostete Ladedaten und sonstige Informationen übernommen werden. Jeder handelt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Wiederladen kann gefährlich sein und soll nur von Personen mit dem entsprechenden Fachwissen durchgeführt werden.
Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von doc steel » Do 14. Nov 2019, 18:52

Steelman hat geschrieben:
Do 14. Nov 2019, 00:43

Ich würde es so machen wie es cas81 beschreibt: Haftungsausschluss unterschreiben (damit der Teal´c keine Probleme bekommen kann),
des papierl kannsta laden und sichern, weil im ernstfall eignet es sich nicht einmal zum reinigen des allerwertesten.
wieso, warum, weshalb.
weil man mit einem selbst verfassten papier kein bestehendes gesetz unwirksam machen kann.

Benutzeravatar
>Michael<
Supporter 8x57IS
Supporter 8x57IS
Beiträge: 11199
Registriert: So 9. Mai 2010, 13:32
Wohnort: Menzoberranzan

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von >Michael< » Do 14. Nov 2019, 19:21

Teal'c hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 14:10
Entladehammer hab ich, aber wie erwähnt ne echt zache Angelegenheit.
Geschossauszieher hab ich keinen.

Werd mir das mit dem Verschenken zum delaborieren mal überlegen, scheint am sinnvollsten zu sein... :think: (Geld dafür nehmen geht nicht, sonst wärs ja schon gewerblich)
Hab' leztens mit dem Hammer 150 Stk. .45 ACP Patronen entladen weil ich die Geschosse für eine Andere, bessere Ladung brauchte, war schnell erledigt. (Ein Gehöhrschutz macht dabei Sinn) 3 deftige Schläge / Patrone haben da gereicht.


Das Blei würde ich behalten, das ist vielleicht mal was wert, und man kann es immer einschmelzen um andere Geschosse draus zu machen.
And those who expected lightning and thunder
Are disappointed
And those who expected signs and archangels' trumps
Do not believe it is happening now

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von cas81 » Do 14. Nov 2019, 23:34

doc steel hat geschrieben:
Do 14. Nov 2019, 18:52
weil man mit einem selbst verfassten papier kein bestehendes gesetz unwirksam machen kann.
Welches wäre das?
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von doc steel » So 17. Nov 2019, 08:52

Du darfst als Privatmann selbst erzeugte Munition nicht so ohne weiteres in Verkehr bringen.
Das kannst du mit einem selbst verfassten Papierl weder aufweichen noch ungültig machen.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von cas81 » So 17. Nov 2019, 10:08

Rechtsgrundlage bitte. Abgesehen davon geht es hier um Haftung, also Schadenersatz und DAFÜR ist die Haftungseinschränkung. Zwei verschiedene Paar Schuhe.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Papa Bär
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1071
Registriert: Di 6. Feb 2018, 10:13

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Papa Bär » So 17. Nov 2019, 10:39

cas81 hat geschrieben:
So 17. Nov 2019, 10:08
Rechtsgrundlage bitte. Abgesehen davon geht es hier um Haftung, also Schadenersatz und DAFÜR ist die Haftungseinschränkung. Zwei verschiedene Paar Schuhe.
Mein gott, warum musst du immer mit aufgeblasenen Kommentaren einen Wirbel rein bringen?
Hältst du es wirklich für schlau, dass man sich in eine heikle Position bringt (falls was passieren sollte mit der verschenkten Mun) um heraus zu finden, obs nicht doch ein juristisches Hintertürl gibt?
Schau lieber beim Fenster raus und zeig Falschparker an...

Du meinst, dass du das Verbot der in Umlaufbringung von selbst erzeugter Munition mit einem Papierl zwischen den beiden betroffenen Parteien aushebeln kannst? Na dann, go for it.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von cas81 » So 17. Nov 2019, 10:51

Papa Bär hat geschrieben:
So 17. Nov 2019, 10:39
cas81 hat geschrieben:
So 17. Nov 2019, 10:08
Rechtsgrundlage bitte. Abgesehen davon geht es hier um Haftung, also Schadenersatz und DAFÜR ist die Haftungseinschränkung. Zwei verschiedene Paar Schuhe.
Mein gott, warum musst du immer mit aufgeblasenen Kommentaren einen Wirbel rein bringen?
Hältst du es wirklich für schlau, dass man sich in eine heikle Position bringt (falls was passieren sollte mit der verschenkten Mun) um heraus zu finden, obs nicht doch ein juristisches Hintertürl gibt?
Schau lieber beim Fenster raus und zeig Falschparker an...

Du meinst, dass du das Verbot der in Umlaufbringung von selbst erzeugter Munition mit einem Papierl zwischen den beiden betroffenen Parteien aushebeln kannst? Na dann, go for it.
Es ist keine Hintertüre. Warum soll ich Falschparker anzeigen, das hat exakt nichts mit dem Thema zu tun. Im Gegenteil, ich erkläre ja, dass es nicht so eng zu sehen ist, wie es Sachunkundige hier behaupten und zeige praktikable Möglichkeiten auf. Wer schon mal seine geladene Munition einem Schützen überlassen hat, sei es auch nur ein Schuss gewesen, befindet sich übrigens in derselben Situation. Dass du die rechtliche Realität als aufgeblasen empfindest, ist dein Problem.

Wenn es nach dir ginge müsste ich also schlichten Behauptungen nachgeben und zulassen, dass teils falsche Stammtischweisheiten die Runde machen, nur damit sich Andere nicht auf den Schlips getreten fühlen. Sieht die zwar ähnlich, mach ich aber nicht. Dein gewohnt unqualifiziert stupider ad hominem Blödsinn geht mir nämlich sonst wo vorbei.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von doc steel » So 17. Nov 2019, 11:03

Manchmal ist die Finger still bzw. den Mund zu halten die unbestritten beste Lösung.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von cas81 » So 17. Nov 2019, 11:09

doc steel hat geschrieben:
So 17. Nov 2019, 11:03
Manchmal ist die Finger still bzw. den Mund zu halten die unbestritten beste Lösung.
Genau. Mit einem Diabetiker zielführend über Sinn und Unsinn von Broteinheiten zu diskutieren, setzt halt voraus, dass man überhaupt weiß, was Kohlenhydrate sind.

Bild
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
gynta
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1310
Registriert: Fr 1. Feb 2019, 19:47
Wohnort: AT

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von gynta » So 17. Nov 2019, 11:15

Dann wäre es aber ganz schön still hier :)

Rechtssicherheit zu haben wäre für mich ebenfalls von großem Interesse, da ich weder die Zeit noch den Nerv habe, mit dem Wiederladen zu beginnen. Jedoch würde ich mich gerne in naher Zukunft finanziell an einem "Projekt" beteiligen wollen, um eine Wunschmunition fertigen zu lassen. Sehr viele Angebote per PM werde ich wohl so lange nicht erhalten, solange hier Unsicherheit herrscht.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."

Papa Bär
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1071
Registriert: Di 6. Feb 2018, 10:13

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Papa Bär » So 17. Nov 2019, 11:25

cas81 hat geschrieben:
So 17. Nov 2019, 10:51
..Dein gewohnt unqualifiziert stupider ad hominem Blödsinn geht mir nämlich sonst wo vorbei.
aha, und wo siehst du in meinem Posting einen Angriff auf persönliche Umstände?
Du wirfst hier mit Vokabeln um dich die du anscheinend nicht verstehst und nur verwendest um hier Eindruck zu schinden, Fachlich bist du aber unterirdisch unterwegs.
"Ad populum" nennt man das dann würd ich sagen. aber mach dir nix draus, man kennt dich hier ja mittlerwseile als "Forumsmüllhalde" mit viel Meinung aber keiner Ahnung.
Beantworte doch bitte die Frage aus meinem Posting, sei so gut.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von cas81 » So 17. Nov 2019, 11:28

gynta hat geschrieben:
So 17. Nov 2019, 11:15
Dann wäre es aber ganz schön still hier :)

Rechtssicherheit zu haben wäre für mich ebenfalls von großem Interesse, da ich weder die Zeit noch den Nerv habe, mit dem Wiederladen zu beginnen. Jedoch würde ich mich gerne in naher Zukunft finanziell an einem "Projekt" beteiligen wollen, um eine Wunschmunition fertigen zu lassen. Sehr viele Angebote per PM werde ich wohl so lange nicht erhalten, solange hier Unsicherheit herrscht.
Lustig, exakt dasselbe mache ich gerade bezüglich "Wiederladen". Aber hier herrscht keine Unsicherheit, sondern Unwissenheit und zivilrechtliche Grundsätze, welche diesbezüglich mehrfach höchstgerichtlich ausjudiziert wurden, werden nicht plötzlich zahnlos, nur weil es jemand in einem Forum behauptet.

Nur ein paar Beispiele:

1 Ob 58/72
Vereinbarung über den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung sind nur insoweit wirksam, als ihr Abschluss oder doch ihre Anwendung im Einzelfall nicht gegen die guten Sitten verstößt. Absichtliche Schadenszufügung kann hiedurch niemals gedeckt werden.

2 Ob 222/09z
Ein sittenwidriger Haftungsausschluss liegt vor, wenn dadurch etwa nicht vorhersehbare und nicht kalkulierbare Schadenrisiken von der Haftung ausgeschlossen würden.

1 Ob 2374/96s
Der Haftungsausschluss für künftige Schadenersatzforderungen ist bei leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich wirksam, sofern dadurch nicht auf den Ersatz gänzlich unvorhersehbarer oder atypischer Schäden verzichtet wird, mit denen nicht gerechnet werden konnte.

2Ob108/74
Durch die Bestimmung des § 63 lit. a AÖSp. kann auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden, sofern es sich um einen Schaden aus den für das Rechtsverhältnis typischen oder wenigstens im Einzelfall voraussehbaren Gefahren handelt.

6Ob72/58
... diesmal sei zu beachten, daß der von ihr geforderte Zins sehr niedrig sei, was auch den Ausschluß der Haftung für grobes Verschulden rechtfertige. Dem kann zweifellos insoweit beigepflichtet werden, als die Entscheidung auf die besonderen Umstände des Falles abgestellt werden soll. Dazu kommt, daß es darauf auch bei Abgrenzung der leichten und der groben Fahrlässigkeit ankommt. Hieraus erklärt sich zu einem guten Teil auch das Schwanken von Judikatur und Lehre. Dem Obersten Gerichtshof erscheint bedeutsam, daß auch Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluß der Haftung nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs auszulegen sind (§ 914 ABGB.). Sie können nur insoweit als wirksam angesehen werden, als die Vertragspartner bei ihrem Abschluß überhaupt mit der Möglichkeit einer Schadensverursachung rechnen konnten. Es kommt darauf an, ob es sich um einen Schaden aus den für das Rechtsverhältnis typischen oder wenigstens im Einzelfall nach dessen besonderen Verhältnissen voraussehbaren Gefahren handelt.

Uvm.

@Papa Bär: das Kätzchen war für dich gedacht. Alles weitere erübrigt sich, zumal deine Fragen bereits beantwortet wurden.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

FFWGK
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 840
Registriert: Mo 18. Dez 2017, 14:46

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von FFWGK » So 17. Nov 2019, 11:38

FFWGK hat geschrieben:
Do 14. Nov 2019, 01:11
Wenn ich das lese kommt mir unweigerlich Heinrich VI in den Sinn :headslap: :lol:
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

Benutzeravatar
Aardvark
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 418
Registriert: Di 20. Dez 2016, 19:03

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von Aardvark » So 17. Nov 2019, 12:39

Wie hier Leute mit einem Thema umgehen, wo wir doch alle eigentlich wissen, das es gerade im Bereich des Waffenredchts keine Rechtssicherheit gibt, weil jeder richter da anders entscheidet, ist eigentlich traurig.
All jene, die hier warnend den Finge rheben, um etwaigen Schaden und Probleme zu verhindern, werden von einem Besserwisser, der immer das letzte wort haben muss, angegriffe.
Das Foto mit dem Kätzchen trifft in dem Fall dann wohl eindeutig auf den Poster zu, der es geschickt hat, würde ich sagen.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Beitrag von cas81 » So 17. Nov 2019, 12:55

Es geht nicht um Waffenrecht sondern einen zivilrechtlichen Haftungsausschuss. Tick, Trick und Track verstehen halt nicht mal das, reißen aber die Klappe umso weiter auf und außer Angriffe (die natürlich nie erfolgt sind ^^) bleibt wie üblich nichts übrig.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Antworten