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Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Vintageologist » So 28. Aug 2011, 16:53

Naja, aber was ich "gehört" habe, ist die Stückzahlbegrenzung ziemlich fix. Die kann man nicht einfach "wegverhandeln". Vor allem, weil ja das ZWR eine Anordnung von der EU ist und damit im Prinzip nichts zu tun hat.
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Musashi » So 28. Aug 2011, 17:19

Revierler hat geschrieben:Meiner Meinung nach hat der gute Herr Siegert einfach mies verhandelt.


Wie immer! Das ist sein Stil. Un niemand bremst ihn! Eine österr. Erfolgsgeschichte! :dance:
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Philosoph » So 28. Aug 2011, 23:19

Klarstellung: Die Stückzahlbeschränkung ist nicht in der EU-Richtlinie drinnen. In keiner. Warum ist sie also fix? Das ist eine österreichische Spezialität und die hätte man sehr leicht abschaffen können.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von aus8 » Mo 29. Aug 2011, 10:06

..............egal was passiert, solang unsere "Marionetten und Enton" für die europäische Mafia regiert wird für uns nix besser..........................
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Vintageologist » Mo 29. Aug 2011, 15:08

Philosoph hat geschrieben:Klarstellung: Die Stückzahlbeschränkung ist nicht in der EU-Richtlinie drinnen. In keiner. Warum ist sie also fix? Das ist eine österreichische Spezialität und die hätte man sehr leicht abschaffen können.


Weil die EU-Richtlinie nicht verlangt, dass bestehende Gesetze, die nichts mit den einzurichtenden Änderungen zu tun haben, geändert werden. Im Endeffekt wurde ja das WaffG 1996 beibehalten und das Waffenregister inkl. notwendigem Papierwerk eingeführt, bei der Gelegenheit hat man halt auch einige andere kleinere Änderungen gemacht bzw. Unklarheiten beseitigt.
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von BigBen » Mo 29. Aug 2011, 15:13

Vintageologist hat geschrieben:
Philosoph hat geschrieben:Klarstellung: Die Stückzahlbeschränkung ist nicht in der EU-Richtlinie drinnen. In keiner. Warum ist sie also fix? Das ist eine österreichische Spezialität und die hätte man sehr leicht abschaffen können.


Weil die EU-Richtlinie nicht verlangt, dass bestehende Gesetze, die nichts mit den einzurichtenden Änderungen zu tun haben, geändert werden. Im Endeffekt wurde ja das WaffG 1996 beibehalten und das Waffenregister inkl. notwendigem Papierwerk eingeführt, bei der Gelegenheit hat man halt auch einige andere kleinere Änderungen gemacht bzw. Unklarheiten beseitigt.


Aber die Umsetzung der EU-Richtlinie wäre eine Gelegenheit gewesen die Stückzahlbegrenzung abzuschaffen...war aber politisch wohl nicht mehrheitsfähig :-(
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von pointi2009 » Mo 29. Aug 2011, 15:19

da ja eine Entschärfung bestehender Gesetze eher selten :lol: angewendet wird, was es klar, dass es max. zu Verschärfungen kommen wird. Wenn mal fast alle Bürger AT´s analog zur USA nach Waffen für private Personen rufen, ändern die das Gesetz sicher ratz fatz zu unseren Gunsten... ansonsten :(
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Armin » Mo 29. Aug 2011, 15:33

BigBen hat geschrieben:...die Stückzahlbegrenzung abzuschaffen...war aber politisch wohl nicht mehrheitsfähig :-(

Klar - ist doch schließlich sonnenklar, daß von rechtmäßigen Eigentümern von, sagen wir, 10 Kategorie-B-Waffen, erheblich größere Gefahren ausgehen als von denen, die nur 2 haben... :headslap:
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Philosoph » Mo 29. Aug 2011, 16:14

Die zahlreichen Verschärfungen als "Unklarheiten beseitigt" zu bezeichnen, ist putzig. Und Erleichterungen gibt es so gut wie keine.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Vintageologist » Mo 29. Aug 2011, 16:39

Was für zahlreiche Verschärfungen? Etwa, dass man Forum und AP Munition, die man mit dem damaligen Gesetz doch eigentlich ohnehin verbieten wollte und die lediglich durch rechtliche Auslegung legal waren, jetzt auch wirklich dezidiert verboten hat?

Man muss schon ein wenig realistisch sein. Ich habe mich damals durch gewisse Interessensvertreter auch mitreißen lassen, aber es war von Anfang an klar, dass nicht "einfach so" größere Änderungen am Gesetz wie z.B. ein Fall der Stückzahlbegrenzung o.ä. durchgeführt werden würden. Um das mal von "neutraler Seite" zu sehen: Auf was hinaus? Weil wir Waffenbesitzer durch die EU Richtlinie so arm sind, als Leckerli?

Ohne größere politische Veränderung wirds diesbezüglich nichts spielen. Die gleichen Leute, die das eingeführt haben, werden nicht jetzt einfach mal so sagen: "Ja ok, nehm mas halt wieder raus, weils uns heute so gut geht!"
Zuletzt geändert von Vintageologist am Mo 29. Aug 2011, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von aus8 » Mo 29. Aug 2011, 16:41

Armin hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:...die Stückzahlbegrenzung abzuschaffen...war aber politisch wohl nicht mehrheitsfähig :-(

Klar - ist doch schließlich sonnenklar, daß von rechtmäßigen Eigentümern von, sagen wir, 10 Kategorie-B-Waffen, erheblich größere Gefahren ausgehen als von denen, die nur 2 haben... :headslap:



köstlich :D :mrgreen:
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Revierler_old » Mo 29. Aug 2011, 18:53

Als Kompensation für die immer strengeren gesetze, die immer wieder ein Stück von der Salami des Waffenhandels abschneiden (wer zB kauft heute noch KK-Halbautomaten, die vor 1996 problemlos waren...) hätte man die Stückzahlbegrenzung abschaffen können.
Wie schon bemerkt wurde, die meisten Kriminellen haben nur eine Puffn, mit der sie ihre Taten begehen, also ist es gefährlichkeitsmäßig wurscht, ob ich 2 oder 123 Pistolen zu Hause habe.
Der Deal wäre gewesen... Waffenhandel macht die Registrierungen, dafür fällt die Begrenzung.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Armin » Mo 29. Aug 2011, 19:11

Vintageologist hat geschrieben: Auf was hinaus?"

Klingt wie der Gedankengang eines beamteten Paternalisten. Mit dessen lückenloser Umsetzung ist natürlich allen bestens gedient - net woah?!

Auf was hinaus soll der Papa seinem mißratenen Bankert jemals irgendwas erlauben? Der wird ja doch nie erwachsen und wird daher niemals eine vernünftige, eigenständige Entscheidung treffen können. Deshalb muß man ihn lebenslänglich kontrollieren, überwachen und gängeln - bis zu dem Moment wo´s der Bankert halt endgültig satt hat, den Hut drauf haut und sich um den unterdrückerischen Papi nix mehr scheißt... :shock: .

Erscheint mir schon erschreckend, wieviel Verständnis einer anmaßenden Bürükratie selbst hier - also in einem der Kreise ihrer bevorzugten Opfer - entgegengebracht wird... :(
Gruß,
Armin
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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Philosoph » Mo 29. Aug 2011, 19:29

Wer so lange dabei ist, sollte die Verschärfungen wissen. Sind so oft schon vorgetragen worden, daß ich mir das erspare.

Ich darf mich mit Armin gemeinsam wundern.

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Re: Der Todesstoß für den Waffenfachhandel ???

Beitrag von Vintageologist » Mo 29. Aug 2011, 20:22

Revierler hat geschrieben:Als Kompensation für die immer strengeren gesetze, die immer wieder ein Stück von der Salami des Waffenhandels abschneiden (wer zB kauft heute noch KK-Halbautomaten, die vor 1996 problemlos waren...) hätte man die Stückzahlbegrenzung abschaffen können.
Wie schon bemerkt wurde, die meisten Kriminellen haben nur eine Puffn, mit der sie ihre Taten begehen, also ist es gefährlichkeitsmäßig wurscht, ob ich 2 oder 123 Pistolen zu Hause habe.
Der Deal wäre gewesen... Waffenhandel macht die Registrierungen, dafür fällt die Begrenzung.


Und du glaubst, dass das so ohne weiteres mal fällt? Dass sich da niemand dran stößt und es kein mediales sowie politisches Trara gibt? Wohl kaum...

Armin hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben: Auf was hinaus?"

Klingt wie der Gedankengang eines beamteten Paternalisten. Mit dessen lückenloser Umsetzung ist natürlich allen bestens gedient - net woah?!

Auf was hinaus soll der Papa seinem mißratenen Bankert jemals irgendwas erlauben? Der wird ja doch nie erwachsen und wird daher niemals eine vernünftige, eigenständige Entscheidung treffen können. Deshalb muß man ihn lebenslänglich kontrollieren, überwachen und gängeln - bis zu dem Moment wo´s der Bankert halt endgültig satt hat, den Hut drauf haut und sich um den unterdrückerischen Papi nix mehr scheißt... :shock: .

Erscheint mir schon erschreckend, wieviel Verständnis einer anmaßenden Bürükratie selbst hier - also in einem der Kreise ihrer bevorzugten Opfer - entgegengebracht wird... :(
Gruß,
Armin


Im Gegensatz zu vielen anderen hier scheine ich einfach verstanden zu haben, dass die Waffenbesitzer nicht die einzige Interessensgruppe sind und ein "Politik erlaubt unbegrenztes Aufrüsten" auf viel Gegenwehr stoßen würde. Das ist auch genau der Grund, warum gewisse "Interessenvertretungen" in der Politik nicht ernstgenommen werden. Auf jede Kritik an der eigenen Ansicht oder das bloße Akzeptieren von Gegenstimmen mit irgendeinem pseudo-Verschwörungsgerade zu reagieren ist wohl kaum zielführend.
"Auf was hinaus" heißt so viel wie: Diese Gesetze gibt es ja nicht aus Jux und Tollerei, sondern das Ganze hat einen Hintergrund. Und genau dieser verpufft ja nicht einfach, weil irgendwas an einer anderen Stelle verschärft wird.
Das ist, als ob die Leute, als Kats für Autos Pflicht wurden, dann gesagt hätten: "Ok, aber dafür fallen jetzt die Geschwindigkeitsbeschränkungen!".

Philosoph hat geschrieben:Wer so lange dabei ist, sollte die Verschärfungen wissen. Sind so oft schon vorgetragen worden, daß ich mir das erspare.


Bis auf die Registrierung und die Sache mit den AP und Forum hat sich nichts wesentliches im WaffG zum Negativen verändert.
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