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Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...
Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...
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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 21:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...
zaphod hat geschrieben:Besondere Milderungsgründe
§ 34. (1) Ein Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter
3.
die Tat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat;
Milderungsgründe sind zu berücksichtigen....
Des heisst wenn i an Politiker erschlag geh ich frei oder ??
95% der Bevölkerung würden das als "achtenswerte Beweggrund" werten oder
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
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Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...
quildor82 hat geschrieben:zaphod hat geschrieben:Besondere Milderungsgründe
§ 34. (1) Ein Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter
3.
die Tat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat;
Milderungsgründe sind zu berücksichtigen....
Du musst aber einsehen, dass [color=#FF0000]die Politiker[/color] das nicht so sehen wie du...
Des heisst wenn i an Politiker erschlag geh ich frei oder ??
95% der Bevölkerung würden das als "achtenswerte Beweggrund" werten oder
Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...
Bud Spencer hat geschrieben:
Es sei denn, er ist eine Gefahr für das Allgemeinwohl. Da gibt es den Maßnahmenvollzug auch Sicherungsverwahrung genannt.
Dachte das gibt es nur in Deutschland.
Und bei uns diskutieren die gerade über das.
Aber wäre natürlich logisch wenn es das gäbe
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
AW: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...
Bud Spencer hat geschrieben:
Es sei denn, er ist eine Gefahr für das Allgemeinwohl. Da gibt es den Maßnahmenvollzug auch Sicherungsverwahrung genannt.
Meines Wissens gibt es nur eine Verwahrung bei geistig abnormen Rechtsbrechern. Werden die aber als psychisch gebessert angesehen, können sie entlassen werden.
Grüße
Sandman
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Re: AW: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...
d
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 21:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...
sandman hat geschrieben:jpdavid hat geschrieben:Vielleicht Lebenslänglich ohne Anspruch auf Bewährung.
lg
JPD
Gibt es bei uns nicht. Jeder hat zumindest nach 20 Jahren guter Führung Anspruch darauf.
Grüße
Sandman
Schön wär's. Bloß 15 verbüßte Jahre sind es bei lebenslanger Strafe, nach denen man bereits theoretisch die Möglichkeit hat, bedingt entlassen zu werden. Danach hat man dann 10 Jahre Probezeit.