Sehe gerade, dass der schwache ORF wiedermal entscheidendes weglässt. Auf der Presse ist der mMn entscheidende Satz enthalten:
http://diepresse.com/home/panorama/oest ... e_panorama ...und begehrte eine beliebig lange Aufbewahrungsdauer des Videomaterials.
Außerdem liest sich der Artikel so, dass der Antragssteller eine 24h-Überwachung wollte. Sonst ergäbe dieser Satz wenig Sinn:
Dass sein Pkw bereits Ziel eines gefährlichen Angriffs geworden war, konnte der Mann nicht glaubhaft machen.
Da man während der Fahrt nur von Unfällen ausgehen wird, bezieht sich das wohl eher auf die Stillstandszeiten denn lediglich bei stehendem Fahrzeug kann realistischerweise z. Bsp. von Vandalismus ausgegangen werden was wohl mit einem "gefährlichen Angriff" gemeint sein wird.
Jedenfalls sind das Dimensionen abseits der üblichen dashboardcams mit Schleifenfunktion.
Grüße,
Starfox
PS.: Von der mangelnden Kontrollierbarkeit mal ganz zu schweigen. Ist ja die Handytelefoniererei schon nicht exekutierbar. Und im Fall der Fälle wollte ich halt genau an dem einen Tag meine Fahrt aufzeichnen weil es mich gejuckt hat. Dann ist es eben nichts anderes wie die Actioncams am Radl- oder Skihelm. Aus purem Zufall ist dann auch der Unfall mit drauf der den Gegner beim Fehlverhalten zeigt. What a luck...