iMunition hat geschrieben:Klar, der Hundehalter wird sicher nicht erfreut sein darüber dass sein Hund mit Pfefferspray abgewehrt wurde. Andererseits, wenn man zuerst höflich bittet dass der Hund nicht herläuft, und bei Nichtreaktion nochmals mit Nachdruck ruft dass man sich fürchtet und dass der Hund angeleint/zurückgerufen werden soll und das Tier dann trotzdem auf einen zuläuft muss man als Halter des Tieres mit Konsequenzen rechnen.
Ich befürchte da eher für dich massive Konsequenzen und würde dir davon dringend abraten.
Auch wenn ich dich teilweise verstehe, begeht der Hundehalter max. eine Verwaltungsübertretung, sollange du nicht gebissen wurdest.
Du aber willst hier Gewalt anwenden?
Weswegen?
Wegen einer Verwaltungsübertretung?
Weil du Angst hattest?
Oder weil der Hundehalter dich ignoriert?
Ich fürchte, bei bloßer Annäherung eines Hundes wird die Verhältnismäßigkeit des eingesetzten Mittels nicht gegeben sein und du wirst massive Probleme erhalten.
lg
Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird Beides verlieren.
Benjamin Franklin