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Hunde beißt Hund - keine Anzeige

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Styrax
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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von Styrax » Mo 1. Sep 2014, 15:27

Ach wo ... Warum immer alles zerstören?

Nachhelfen ist viel besser. Hakaphos Dünger gibts in Kilogebinde zum Europreis.

Eine gut gedüngte Auffahrt schaut in recht kurzer Zeit "super chic" aus. ;)

Ich mag grün :)
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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von gewo » Mo 1. Sep 2014, 16:00

Thule hat geschrieben:Wie gesagt im Falle eines Hundes braucht es den Zivilrechtsweg unter Umständen gar nicht da ja eine Haftpflichversicherung bestehen muss. Hund gemeldet vorausgesetzt.


hi

irgendwie steh ich grad auf der leitung

welche daten soll das magistrat denn rausgeben wenn ich nicht mehr weiss als der hund schwarz war und gross?
ich muesste doch die daten des beteiligten bekommen koennen von der poilzei, oder?

aktenseinsicht ...?
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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von Longchamp » Mo 1. Sep 2014, 16:25

Also Gewo wenn man da auf biegen und brechen eine Strafrechtsanzeige machen will dann landet man uU selbst vor dem Richter wegen Vortäuschung einer Straftat.
Im Grunde liegt hier für die Polizei nix vor WEIL Ein Hund (eine Sache) strafrechtlich keine andere Sache (Hund) beschädigen kann.
Das kann nur ein Mensch.

Die Polizei macht in diesem Fall eine Meldung und stellt dazu die Personalien fest.

Damit man als Geschädigter (in diesem Fall zivilrechtlich) an die Daten kommt muss man das beantragen und verweist dazu auf die Meldung der Polizei.

Ganz Easy und hat auch nix mit Bürokratie zu tun sondern mit Gewaltenteilung.

Die Polizei stellt keine zivilrechtlichen Ansprüche fest genauso wenig wie die Polizei feststellt wer an einem Verkehrsunfall Sachschaden schuld ist und wer nicht.

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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von gewo » Mo 1. Sep 2014, 17:07

Longchamp hat geschrieben:...
Die Polizei macht in diesem Fall eine Meldung und stellt dazu die Personalien fest.
Damit man als Geschädigter (in diesem Fall zivilrechtlich) an die Daten kommt muss man das beantragen und verweist dazu auf die Meldung der Polizei.
Ganz Easy und hat auch nix mit Bürokratie zu tun sondern mit Gewaltenteilung.
Die Polizei stellt keine zivilrechtlichen Ansprüche fest genauso wenig wie die Polizei feststellt wer an einem Verkehrsunfall Sachschaden schuld ist und wer nicht.


hi

ist mir eh recht

nur war das eben ein sehr gutes beispiel betreffend sachschaden

bei einem VU mit reinem sachschaden bekomme ich auch von der polizei die daten des anderen lenkers
warum nicht beim hundehalter?
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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von Thule » Mo 1. Sep 2014, 17:26

gewo hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:Wie gesagt im Falle eines Hundes braucht es den Zivilrechtsweg unter Umständen gar nicht da ja eine Haftpflichversicherung bestehen muss. Hund gemeldet vorausgesetzt.


hi

irgendwie steh ich grad auf der leitung

welche daten soll das magistrat denn rausgeben wenn ich nicht mehr weiss als der hund schwarz war und gross?
ich muesste doch die daten des beteiligten bekommen koennen von der poilzei, oder?

aktenseinsicht ...?

Wie longchamp geschrieben hat. Die Daten liegen auf und die Behörde hat Zugriff und die kann weitergeben.
Akteneinsaicht gibt es unter bestimmten Vorraussetzungen auch bei der Polizei aber nur im Rahmen der StPO. Es muß also ein Strafrechtsdelikt vorliegen.
Sonst Behörde.
Beim VU stehts in der StVO was sich Beteiligte gegenseitig nachzuweisen haben. Diese Daten bekommst du auch.

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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von gewo » Mo 1. Sep 2014, 17:34

Thule hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:Wie gesagt im Falle eines Hundes braucht es den Zivilrechtsweg unter Umständen gar nicht da ja eine Haftpflichversicherung bestehen muss. Hund gemeldet vorausgesetzt.


hi

irgendwie steh ich grad auf der leitung

welche daten soll das magistrat denn rausgeben wenn ich nicht mehr weiss als der hund schwarz war und gross?
ich muesste doch die daten des beteiligten bekommen koennen von der poilzei, oder?

aktenseinsicht ...?

Wie longchamp geschrieben hat. Die Daten liegen auf und die Behörde hat Zugriff und die kann weitergeben.
Akteneinsaicht gibt es unter bestimmten Vorraussetzungen auch bei der Polizei aber nur im Rahmen der StPO. Es muß also ein Strafrechtsdelikt vorliegen.
Sonst Behörde.
Beim VU stehts in der StVO was sich Beteiligte gegenseitig nachzuweisen haben. Diese Daten bekommst du auch.


hi

dass heisst es gibt tatsaechlich auch keine akteneinsicht?

ok, egal
ich nehms zur kenntnis

letzte frage:
dass der geschaedigte die daten des halters von der einschreitenden exekutive nicht erhaelt gilt auch bei hund beisst mensch? oder gilt das nur bei hund beisst hund?
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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von 924sas » Mo 1. Sep 2014, 17:57

bei hund beisst hund ist es "sache" beschädigt "sache" - bekam ich als erklärung wie unser erster zwergdackel von einem husky gebissen wurde. die hundehalterin war einsichtig und hat kosten übernommen. husky dachte wohl dass sammy ein spielzeug is... wenn dass meine kampfpaula gewesen wäre, hätte ich zahlen dürfen ;)

diese erklärung mit "sache" stimmt zwar nicht mehr, aber:

Feb. 2007 von: Die WUFF-Tierrechtsexpertin Dr. Daniela Kuttner: „In § 285 a des ABGB findet sich eine deklaratorische Proklamation: Es wird darin ausdrücklich erklärt: Tiere sind keine Sachen. Der Hund ist also keine Sache." Dennoch werden auf ihn auch sachenrechtliche Vorschriften angewandt, die vor allem im Bereich der Gewährleistung oder des Schadenersatzes Bedeutung haben.

Der Hund wird rechtlich wie alle anderen Tiere nach den sachenrechtlichen Bestimmungen behandelt, soferne es keine besonderen Bestimmungen im Sinne einer Ausnahme für Tiere gibt.

Was muss man sich unter den sachenrechtlichen Bestimmungen des ABGB vorstellen?
Zum Beispiel für den Bereich des vielfach bedeutungsvollen Gewährleistungsrechtes ist ein Hund in Ermangelung einer abweichenden Sonderregelung von den Gewährleistungsregeln voll betroffen. Es gilt im Bereich des Gewährleistungsrechtes (und des Schadenersatzrechtes) die Regel, dass Tiere, ungeachtet der programmatischen Deklaration, wie eine Sache als Objekte der Rechtsordnung behandelt werden. So finden auf sie auch die bisher allgemein anerkannten Grund- und Leitsätze der Recht-sprechung und Rechtslehre im Bereich des Gewährleistungs- und allgemeinen Schadenersatzrechtes weiterhin volle Anwendung.

Sonderbestimmungen für Tiere im ABGB
Nach § 1332a ABGB gebühren die tatsächlich aufgewendeten Kosten der Heilung oder der versuchten Heilung des Tieres auch dann, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen, soweit auch ein verständiger Tierhalter in der Lage des Geschädigten diese Kosten aufgewendet hätte. Diese durch das Gesetz „über die Rechtsstellung von Tieren" geschaffene Bestimmung des § 1332a ABGB betrifft lediglich die für die Heilung eines verletzten Tieres aufgewendeten Kosten. Davon abgesehen, bestimmen sich Grund und Höhe des Schadenersatzanspruchs bei Verletzung eines Tieres nach den Regelungen des ABGB über die Sachbeschädigung.
Dr. Daniela Kuttner, MAS
...und zum Abschied ein leises: war schön euch zu treffen!

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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von Thule » Mo 1. Sep 2014, 18:03

Hund beißt Mensch ist (möglicherweise) fahrlässige Körperverletzung. Strafrechtsdelikt. Opfer hat Recht auf Akteneinsicht auch schon bei der Polizei. Nach Übermittlung des Abschlußberichtes Akteneinsicht nur noch bei der Staatsanwaltschaft.

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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von Maggo » Mo 1. Sep 2014, 18:07

Im Grunde liegt hier für die Polizei nix vor WEIL Ein Hund (eine Sache) strafrechtlich keine andere Sache (Hund) beschädigen kann.


Das ist Blödsinn.
Natürlich kann eine Sache eine andere Sache Beschädigen.In diesem Falle ist es aber eine Geschichte der Haftpflichtversicherung die jeder Hundehalter abschließen muss.
Solange aber kein Mensch dabei gebissen worden ist wird es auch problematisch weil die Polizei hier wirklich wenig tun kann.
Die Polizei kann in gewissen Landesgesetzen oder Ortspolizeilichen Bestimmungen nicht einschreiten,sie hat oftmals keine Kompetenz im Gesetz dazu.Die hat meist entweder die Stadtpolizei,Magistratsbeamte im Aussendienst,in gewissen Bundesländern Berg-und Naturwachten.In Tirol kann die Bergwacht das Tiroler Landespolizeigesetz, Haltung und Verwahrung von Tieren mit allen im zuständigen Gesetz zur verfügung stehenden Mitteln überwachen und vor allem bis zu einem gewissen Grad Exekutieren.
Die Polizei in Tirol müsste in diesem Fall den Bürgermeister,die Bergwacht,Magistrat,Stadtpolizei rufen um das Gesetz zu ahnden.An die Personalien kommt die Polizei trotzdem nicht wegen der Amtsverschwiegenheit.Im Regelfalle wird die Polizei eine Personenkontrolle durchführen (die sie immer durchführen kann) um an die Personalien zu kommen und dann im mildesten Falle einen Aktenvermerk durchführen .

Nächstes mal wenn der Nachbar seine Drecksthujen nicht schneidet und der ganze Dreck zu mir rüberwächst...........


Im ABGB gibt es ein Gesetz das jeden Nachbar erlaubt zu seinen Grundstück Rüberwachsenden Pflanzen bis zur Grundgrenze zurückzuschneiden.Hierbei ist die Pflanze größtmöglich zu schonen und der Rückschnitt Fachgerecht durchzuführen.Die Kosten für Rückschnitt und Entsorgung musst aber du als Nachbar tragen.Das ist das einzige Gesetz wo man eigenmächtig das Gesetz selbst "Exekutieren" darf.
Der Nachbar bzw. Thujenbesitzer ist hier nicht zuständig da er dein Grundstück nicht betreten darf, ausser du sagst es ihm er fragt dich ob er rübergehen kann schneiden, und er tut es.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von gewo » Mo 1. Sep 2014, 18:40

Maggo hat geschrieben:... ist es aber eine Geschichte der Haftpflichtversicherung die jeder Hundehalter abschließen muss.....


hi

soweit ich weiss nur in wien, oberoesterreich und tirol, oder?
ist ja landessache ...
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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von Thule » Mo 1. Sep 2014, 19:04

Maggo hat geschrieben:
Im Grunde liegt hier für die Polizei nix vor WEIL Ein Hund (eine Sache) strafrechtlich keine andere Sache (Hund) beschädigen kann.


Das ist Blödsinn.
Natürlich kann eine Sache eine andere Sache Beschädigen.

Ich nehme mal an unglücklich verkürzt formuliert von Longchamp. Schuldhaft beschädigen. Das kann nur ein Mensch und um strafrechtlich relevant zu werden braucht es für eine Sachbeschädigung auch noch mindestens bedingten Vorsatz.

Die Thujen waren nur als plakatives Beispiel, dass mir die Polizei darüber keine Bestätigung ausstellen wird. War ein Beispiel und ist kein Problem das ich wirklich habe. Trotzdem danke an alle für die Anteilnahme. ;)

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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von Maggo » Mo 1. Sep 2014, 21:23

Ich nehme mal an unglücklich verkürzt formuliert von Longchamp. Schuldhaft beschädigen. Das kann nur ein Mensch und um strafrechtlich relevant zu werden braucht es für eine Sachbeschädigung auch noch mindestens bedingten Vorsatz.


Ich glaub sogar über diese Aussage könnten sich Juristen den Kopf zerbrechen......................
Über jede Sache die du besitzt oder dein Eigentum nennst bist du verantwortlich.Du musst also dafür sorgen das dein Besitz so gesichert,verwahrt,weggesperrt oder gepflegt ist das niemand und keiner daran schaden nimmt. Es gibt kaum Sachen die besitzlos sind.Schlimmstenfalls besitzt der Besitzlose Gegenstand (z.B Gefundene Sachen ohne Indendifikation des redlichen Besitzers ) der Staat.Selbst für eine weggeworfene offensichtlich besitzlose Dose auf der Privatstrasse wo du Grundeigentümer bist eine andere Person die Dose weggeworfen hat bist du der Besitzer.Denn alles was auf deinen Grund und Boden liegt,Wächst,steht,befindet oder besser gesagt auf oder am oder im Boden steht,liegt oder wächst besitzt du.Verursacht die Sache einen Schaden ( z.B Eine barfüssige Person schneidet sich an der am Boden liegenden Dose am Fuss oder ein Autoreifen platzt weil er auf die Dose fährt) bist du verantwortlich und haftest für den Schaden.
Ausgenommen ist hier die höhere Gewalt,oder wenn es für dich nicht vorhersehbar war den Schaden abzuwenden kannst du auch nicht haftbar gemacht werden.


Selbst wenn du etwas findest das offensichtlich besitzlos ist und du es an dich nimmst bist du der redliche Besitzer und somit auch für die Sache Verantwortlich.
Also gibt es immer für eine Sache einen Besitzer.Es kommt auch darauf an ob der Besitz redlich ist oder nicht. Auch ein Dieb ist Besitzer des Diebesgutes,der Besitz des Diebesgutes ist aber nicht redlich.

Ich kann es zumindest für Tirol sagen das nach dem Tiroler Landespolizeigesetz jedes Tier so zu verwahren ist das jeglicher Schaden an Mensch und Tier nicht entstehen kann.
Ich vermute das sich das bei den Bundesländern in den unterschiedlichen Landesgesetzen nicht wirklich Signifikant unterscheiden wird.Also ist auch jeder Hundebesitzer für sein Tier verantwortlich.
Der Vorsatz ist höchstwarscheindlich in diesen Fall schon gegeben da es ja schon Vorfälle in dieser Art mit anderen Hunden gegeben hat.Wenn ich weis das mein Hund auf andere Hunde Aggressiv reagiert und es schon Beißvorfälle gegeben hat und ich als Besitzer Leine den Hund nicht an dann werde ich auch vor dem Gericht schlechte Karten haben.Meines Erachtens ist hier schon ein Vorsatz gegeben.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von Hane » Mo 1. Sep 2014, 22:09

Danke für die zahlreichen Antworten.
Ich habe bis jetzt noch nie jemanden angezeigt, daher kenne ich mich zu wenig mit der Materie aus.
Eine Rechtsschutzversicherung die das abdeckt, habe ich meines Wissens nach auch nicht, Gewerkschaft, Verband und Landesjagdverband wir das wohl nicht interessieren (Hund ist noch nicht als Revierhund gemeldet).
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich jetzt abwarten, ob ich vom Innenministerium die Daten des anderen Besitzers bekomme und kann dann versuchen den zu erreichen damit er es seiner Versicherung meldet, wenn nicht kann ich ihn zivilrechtlich klagen, oder?
Wenn ich keine Daten bekomme, muss ich einen Anwalt beauftragen, diese über die Meldung in Erfahrung zu bringen und ...
Ich bin aber auch der Meinung, man sollte etwas gegen den Besitzer unternehmen, er kümmert sich nicht darum, ob sein Hund auf einen anderen losgeht. Passieren kann immer mal etwas, vor allem bei der Jagd kommt manchmal was mit den Hunden vor, aber da schaut ein jeder, dass sein Hund weggenommen wird und wenn was passiert, wird das geregelt. In dem Fall war es dem Beaitzer aber gleichgültig und das anscheinen schon mehrmals.
Ich würde zumindest meinen, der Halter hat nach Paragraph 5/3 des Wiener Tierhaltegesetzes verstoßen: An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.
Das wäre doch zumindest eine Anzeige wert gewesen, oder?
DANKE

Michael

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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von Raven » Di 2. Sep 2014, 06:59

Hane hat geschrieben: Eine Rechtsschutzversicherung die das abdeckt, habe ich nicht
Michael


Da besteht aber Handlungsbedarf !!!

Eine Privatrechtsschutz mit Familienrecht mit Vertretung auch GEGEN die eigene Versicherung ist NOTWENDIG!!!
Auch eine Privathaftpflicht.

Viele denken nur weils für 15 Netsch a RECHTSSCHUTZ-Versicherung bei der Autoversicherung dabei haben reicht das . DEM IST NICHT SO!

Der Passuns GEGEN die Versicherung ist wichtig.. Du tust dir weh. Hast eine Unfallversicherung bei deiner Versicherung. Die will ned zahlen...
Dann kannst in vielen alten Verträgen die Anwälte erst mal selber blechen wenn du dagegen klagen willst..

Nein ich verkauf keine Versicherungen... Aber vertrauen daß die im KUNDENINTERESSE Versicherungen ausfüllen/Vorschlagen und vorschlagen tu ich den Vertretern nicht mehr!

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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige

Beitrag von Thule » Di 2. Sep 2014, 10:12

Maggo, ich (und ich glaube auch Longchamp) sprachen von strafrechtlicher Vorwerfbarkeit. Privatrechtliche Haftung ist ja eh nicht strittig.
Der Vollständigkeit halber sei noch gesagt bei Vorsatz wäre es bei der Hundegeschichte auch Tierquälerei und nicht Sachbeschädigung. Also Mann hetzt Hund auf Hund um diesen zu verletzen. Ist aber eh egal, weil wie gesagt, (selbst bedingten)Vorsatz kann man wohl kaum aus dem Vorfall konstruieren.

Hane: Ich hab schon verstanden, dass du grundsätzlich wegen der Hundehaltung durch diesen Mann etwas unternehmen wolltest.
Daher Hundehaltung: Magistrat
Dort kommst du auch möglicherweise an die Daten wegen der Versicherung. Das kann ich aber nicht genau sagen, die Behördenseite kenne ich zu wenig.
Der Mann/Hund dürften ja bekannt und ortsansässig sein und es ist ja nicht so das der Vorfall undokumentiert blieb. Die Behörde sollte sich das auch ausheben lassen können.
Ich habs ja schon vorher geschrieben. Wende dich mit deinem Anliegen an das Magistrat. Die Behörde kann Hundehaltern Auflagen erteilen oder ihnen die Haltung gänzlich untersagen.

Was mögliche Verwaltungsübertretungen betrifft kannst du auch Anzeige bei der Polizei erstatten. Geht aber auch direkt bei der Behörde. Vielleicht ist das durch die Polizei ja eh passiert. Wie schon gesagt ich kann mit "Meldung ans Innenministerium" nichts anfangen. Keine Ahnung was damit gemeint ist aber vielleicht wurde ja eine Anzeige wegen des Verdachtes von Verwaltungsübertretungen erstattet.
Für die Hundezonen nach §6 sind nur §5 Abs 1 und 2 ausgenommen. Was also §5Abs3 betrifft hängt sich das am "bissigen" Hund auf. Tierarzt sagt es gab schon Vorfälle. Wurden die angezeigt/dokumentiert?
Wie auch immer, auch das würde ich beim Magistrat vorbringen.

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