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Rückgabe von defekter Waffe

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Repu
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Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von Repu » Sa 3. Jan 2015, 22:07

Hallo,
Habe mir am Dienstag eine neue Waffe beim Händler gekauft und erst heute zum schießen damit gekommen...
Nun, nach ein paar Schuss fing der Schlitten zu klemmen an und musste immer von Hand vorgeschoben werden!
Hab dann Zuhause nochmal alles geschmiert, es ist besser geworden, aber der Fehler lässt sich weiterhin reproduzieren.
Kann ich das Ding einfach zurückgeben und mein Geld verlangen oder muss ich sie reparieren bzw eine Tauschwaffe annehmen?
Gruß

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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von Incite » Sa 3. Jan 2015, 22:20

du hast kein Recht auf Erstattung des Kaufpreis. im Zuge der Gewährleistung kann der Händler bestimmen ob er nachbessert, austauscht oder dir die Kohle zurück gibt

lg
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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von JPS1 » Sa 3. Jan 2015, 23:56

er darf erstmal reparieren oder austauschen - erst wenn er das nicht macht oder den Mangel nicht beheben kann kannst preis mindern oder wandeln (="zurückgeben")

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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von gewo » So 4. Jan 2015, 01:36

hi

bei einer neuen waffe kurz nach dem kauf ist es aber normal das sie schlicht und einfach formlos zurueckgenommen wird

es seie denn es ist ein absoluter exote der extra fuer dich bestellt wurde.... da wird es eher auf nachbesserung rauslaufen ...
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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von rhodium » So 4. Jan 2015, 11:24

Kommt wohl auch immer darauf an wie exotisch das ding ist. Bei einer 08/15 standardwaffe wirds relativ problemlos gehen, bei seltenen stücken oder einzelanfertigungen, wird wohl die bastelei beginnen.

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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von Repu » So 4. Jan 2015, 11:25

Also bestellt wurde sie schon für mich, ist aber kein Exot!
Werde einfach am Mittwoch mal vorstellig werden mit der defekten Waffe!

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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von Gw10 » So 4. Jan 2015, 11:36

durchs reden kommten die leute zusammen.
normalerweise kauft man ja da, wo man auch einen gewissen kundenservice erhält, eben für diesen fall, falls der fall des falles eintritt.
da man ja davon ausgeht, daß man das produkt haben will (drum hat mans ja bestellt und gekauft) gehe ich davon aus, daß das teil erstmal überarbeitet wird. wenn behebbar, wirds behoben und gut ist, wenn nicht behebbar wird man über austausch oder geld zurück / alternativ aufzahlung auf ein anderes produkt reden. (so würde ich den normalen ablauf sehen).
man machts ja nicht weils so lustig ist, sondern weil das produkt defekt ist.
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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von Sabi69 » So 4. Jan 2015, 16:12

Hi

Wenn die Waffe nicht mal funktioniert hat der Händler doch keinen Grund, deinen Wünschen zu entsprechen!

:D
Alles was mich nicht umbringt, macht mich nur härter.

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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von gewo » So 4. Jan 2015, 16:21

Repu hat geschrieben:Also bestellt wurde sie schon für mich, ist aber kein Exot!
Werde einfach am Mittwoch mal vorstellig werden mit der defekten Waffe!
hi

sollte kein problem sein
wie gesagt, wenn es was ausgefallenes ist kanns halt dauern

wenn die zurueck ins werk muss dauern alleine schon sie ganzen verbringungsgenehmigungen hin- und her ewig ....
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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von Elmo12 » So 4. Jan 2015, 16:44

Garantie bei beweglichen Sachen, versteckter, erheblicher Mangel -> Tausch oder Geld zurück! so wie bei jeder anderen beweglichen Sache auch

Verstehe die posts nicht von wegen Kulanz, Kundenservice oder kein recht auf geld zurück

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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von Incite » So 4. Jan 2015, 18:50

Garantie, ja ja :mrgreen:

Unterschiede Garantie - Gewährleistung am besten im Kodex nach lesen :)

ausm Kopf heraus ist der 924er abgb die Gewährleistung mit den 6 Monaten...

lg
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Re: Rückgabe von defekter Waffe

Beitrag von Elmo12 » So 4. Jan 2015, 19:22

Natürlich Gewährleistung, kommt davon wenn die Finger schneller tippen als das Hirn mitdenkt!

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