Es wäre schön wenn sich hier im Forum Schweizer zu Thema "Waffenbesitz" in der Schweiz äußern könnten.
Hier sind bitte Erfahrungen "aus erster Hand" gefragt.
Gibt es tatsächlich kein Limit bezüglich der Menge die man an Waffen besitzen darf?
Gibt es gravierende Unterschiede zwischen den Kantonen?
Gibt es Kaliberbeschränkungen?
Gibt es seltsame Ausnahmen? (wie zB. Vorderschaftrepetierflinte in Österreich)
Wie sieht es mit dem Führen von Schusswaffen aus? - Gibt es als Jäger realistische Chancen?
Ist der Besitz von außergewöhnlichen Waffen wie zB. M3-HB 50 Cal. Semi Auto Rifle ( http://www.atlanticfirearms.com/compone ... l?Itemid=0 ) problemlos machbar?
Stimmt es das man durch "zu schnelles Autofahren" das Recht auf Waffenbesitz verlieren kann?
Gibt es die Möglichkeit durch Ausnahmegenehmigungen vollautomatische Waffen besitzen zu dürfen und wie realistisch ist dies für den "Normalbürger"?
Stimmt es das man die Waffe nach dem Militärdienst kaufen "muss" und sie zuhause aufbewahren muss?
Alle Informationen "aus erster Hand" zum Thema "Waffenbesitz/Waffenrecht in der Schweiz" sind herzlich willkommen.
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Waffenbesitz Schweiz - Erfahrungen aus "erster Hand"
Re: Waffenbesitz Schweiz - Erfahrungen aus "erster Hand"
Gibt es tatsächlich kein Limit bezüglich der Menge die man an Waffen besitzen darf?
Ein Limit gibt es nicht.
Gibt es gravierende Unterschiede zwischen den Kantonen?
Gravierende nicht. Aber bei verbotenen Waffen sind gewisse Kantone beim ausstellen einer Sonderbewiligung (Kantonale Ausnahmebewilligung zum Erwerb verbotener Waffen/Teile wie vollautomatische Waffen, Laserzielgeräte, Schalldämpfer etc) kulanter als andere.
Gibt es Kaliberbeschränkungen?
Gibt es nicht. Aber es gibt ein Besitzverbot von Hohlspitzmunition.
Wie sieht es mit dem Führen von Schusswaffen aus? - Gibt es als Jäger realistische Chancen?
Der Jäger darf seine Waffe in seinem Revier führen. Für sonstiges führen ist ein Waffentragschein notwendig, um so einen zu kriegen nützt es nichts wenn man Jäger ist. Entweder braucht man die Waffe zum Arbeiten (Security) oder es besteht eine Gefährdung des eigenen Lebens (Transport von Juwelen als Juwelier) aber auch zweites berechtigt nicht automatisch dass man einen Tragschein machen kann. Da sind die Gesetze hart.
Ist der Besitz von außergewöhnlichen Waffen wie zB. M3-HB 50 Cal. Semi Auto Rifle problemlos machbar?
In der Schweiz kann man ein Browning M3 in vollauto problemlos erwerben, da macht ein HA keinen Sinn
Stimmt es das man durch "zu schnelles Autofahren" das Recht auf Waffenbesitz verlieren kann?
Ja. Durch massiv zu schnelles fahren riskiert man einen Eintrag im schweizerischen Strafregister. Mit so einem Eintrag erlischt die Berechtigung des Waffenbesitzes so lange, bis der Eintrag wieder gestrichen wird.
Gibt es die Möglichkeit durch Ausnahmegenehmigungen vollautomatische Waffen besitzen zu dürfen und wie realistisch ist dies für den "Normalbürger"?
Wie gesagt gibt es Kantone, wo dies schwieriger ist. In dem Kanton wo ich wohne ist dies kein Problem. Jedoch ist dann die Aufbewahrung vorgeschrieben und wird auch von der Polizei überprüft. Die Waffe und der Verschluss muss getrennt gesichert aufbewahrt werden.
Stimmt es das man die Waffe nach dem Militärdienst kaufen "muss" und sie zuhause aufbewahren muss?
Nach dem Militärdienst darf der Schütze freiwillig die Waffe kaufen für einen sporadischen Preis welcher bei Pistole und Sturmgewehr 200 Fr. nicht übersteigt. Dies aber nur wenn man die Auflagen erfüllt (Feldschiessen und Obligatorisches schiessen zwei Jahre vor Abgabe absolviert und einen Waffenerwerbsschein braucht's auch)
Hoffe konnte weiterhelfen
Ein Limit gibt es nicht.
Gibt es gravierende Unterschiede zwischen den Kantonen?
Gravierende nicht. Aber bei verbotenen Waffen sind gewisse Kantone beim ausstellen einer Sonderbewiligung (Kantonale Ausnahmebewilligung zum Erwerb verbotener Waffen/Teile wie vollautomatische Waffen, Laserzielgeräte, Schalldämpfer etc) kulanter als andere.
Gibt es Kaliberbeschränkungen?
Gibt es nicht. Aber es gibt ein Besitzverbot von Hohlspitzmunition.
Wie sieht es mit dem Führen von Schusswaffen aus? - Gibt es als Jäger realistische Chancen?
Der Jäger darf seine Waffe in seinem Revier führen. Für sonstiges führen ist ein Waffentragschein notwendig, um so einen zu kriegen nützt es nichts wenn man Jäger ist. Entweder braucht man die Waffe zum Arbeiten (Security) oder es besteht eine Gefährdung des eigenen Lebens (Transport von Juwelen als Juwelier) aber auch zweites berechtigt nicht automatisch dass man einen Tragschein machen kann. Da sind die Gesetze hart.
Ist der Besitz von außergewöhnlichen Waffen wie zB. M3-HB 50 Cal. Semi Auto Rifle problemlos machbar?
In der Schweiz kann man ein Browning M3 in vollauto problemlos erwerben, da macht ein HA keinen Sinn

Stimmt es das man durch "zu schnelles Autofahren" das Recht auf Waffenbesitz verlieren kann?
Ja. Durch massiv zu schnelles fahren riskiert man einen Eintrag im schweizerischen Strafregister. Mit so einem Eintrag erlischt die Berechtigung des Waffenbesitzes so lange, bis der Eintrag wieder gestrichen wird.
Gibt es die Möglichkeit durch Ausnahmegenehmigungen vollautomatische Waffen besitzen zu dürfen und wie realistisch ist dies für den "Normalbürger"?
Wie gesagt gibt es Kantone, wo dies schwieriger ist. In dem Kanton wo ich wohne ist dies kein Problem. Jedoch ist dann die Aufbewahrung vorgeschrieben und wird auch von der Polizei überprüft. Die Waffe und der Verschluss muss getrennt gesichert aufbewahrt werden.
Stimmt es das man die Waffe nach dem Militärdienst kaufen "muss" und sie zuhause aufbewahren muss?
Nach dem Militärdienst darf der Schütze freiwillig die Waffe kaufen für einen sporadischen Preis welcher bei Pistole und Sturmgewehr 200 Fr. nicht übersteigt. Dies aber nur wenn man die Auflagen erfüllt (Feldschiessen und Obligatorisches schiessen zwei Jahre vor Abgabe absolviert und einen Waffenerwerbsschein braucht's auch)
Hoffe konnte weiterhelfen

Re: Waffenbesitz Schweiz - Erfahrungen aus "erster Hand"
Das Hohlspitzverbot gilt nur für Pistolen -und Revolverkaliber.
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.
Re: Waffenbesitz Schweiz - Erfahrungen aus "erster Hand"
@ YETI
Danke für deinen Post.
Darf ich fragen in welchem Kanton du lebst?
Danke für deinen Post.
Darf ich fragen in welchem Kanton du lebst?
Re: Waffenbesitz Schweiz - Erfahrungen aus "erster Hand"
@ eXistenZ
Ich bin wohnhaft im Kanton Thurgau.
Ich bin wohnhaft im Kanton Thurgau.
Re: Waffenbesitz Schweiz - Erfahrungen aus "erster Hand"
cosmoch hat geschrieben:Das Hohlspitzverbot gilt nur für Pistolen -und Revolverkaliber.
"Hohlspitzverbot" ist eigentlich auch nicht so richtig, denn es gibt auch Munition mit Hohlspitzgeschossen die nicht unter das Verbot fallen (z.B. Fiocchi Black Mamba). Eigentlich heisst es "Munition für Faustfeuerwaffen mit Deformationswirkung". Die genauen Kriterien sind in der Waffenverodnung im Artikel 27 festgelegt. Auf der alten Fedpol-Seite hatte es sogar Positiv- und Negativlisten, aber die finde ich auf der neuen nicht mehr.