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BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Wieso macht der sowas?
Kärntner Woche von heute, Faschingsbeginn ^^
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
"Qualitätsjournalismus" und ein BH der keine Ahnung.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Bei solchen Beamten verwundert mich eine gewisse Verdrossenheit in der Bevölkerung nicht mehr. Entweder gibt der Herr bewusst Falschmeldungen an die Öffentlichkeit, da sollte er aber seine Position überdenken, oder die "Qualitätspresse" hat ihn falsch zitiert, was ich eher vermute... Wahnsinn !
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- hungarus_old
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Da ist man echt sprachlos. Schön, das Unwissende ihre Meinung so leicht kund tun können.
Zuletzt geändert von hungarus_old am Mi 11. Nov 2015, 09:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Und noch mehr gibt's die den Blödsinn ungeprüft glauben und weitertragen......
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Ja das mit der bewussten Falschmeldung wäre auch eine Möglichkeit...immerhin heisst mehr WBK ja nicht nur mehr Arbeit für die Behörden sondern auch mehr wehrhafte Bürger. Da könnte es ja sein dass so eine gezielte Falschmeldung doch den einen oder anderen potentiellen WBK-Interessenten abschreckt.
Fakt ist: in Österreich müssen Waffe und Munition nicht getrennt aufgebewahrt werden - im Gegenteil, die Waffe darf sogar geladen sein. Alles andere wäre auch absurd (ok, das heisst im Bereich Waffenrecht nichts) wenn der Gesetzgeber "Bereithaltung zur Selberverteidigung in den eigenen 4 Wänden" als zulässige Begründung definiert hat.
Fakt ist: in Österreich müssen Waffe und Munition nicht getrennt aufgebewahrt werden - im Gegenteil, die Waffe darf sogar geladen sein. Alles andere wäre auch absurd (ok, das heisst im Bereich Waffenrecht nichts) wenn der Gesetzgeber "Bereithaltung zur Selberverteidigung in den eigenen 4 Wänden" als zulässige Begründung definiert hat.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- kemira
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Bewusste Falschmeldung wäre zwar eine Möglichkeit; bei der Qualität einzelner Kärntner Beamter würde ich aber durchaus in den Raum stellen, daß der Mann glaubt, das deutsche Waffengesetz wäre in Österreich anwendbar...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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- GreaseMonkey
- Supporter AR15
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- Registriert: Fr 26. Nov 2010, 14:29
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
So viel Unwissenheit und Falschinformation tut weh
Kann man den nicht irgendwie zu einer Richtigstellung bringen?
Kann man den nicht irgendwie zu einer Richtigstellung bringen?
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Charles hat geschrieben:+1
jöhh, schau mal an, unser katerchen is back
leider wird auch öfters mal von "verkausfachpersonal" solch schmufu an deren kundschaften im geschäft verzapft , selbst schon mitgehört bei solchen gesprächen.... sind dann die selben die einem trotz vorlager einer wbk keine vollmantelmunition vekaufen mit der aussage das man das in österreich nur als polizeibeamter und militärangehöriger mit dienstausweis kaufen darf weil kriegsmunition
die aussage das waffe UND munition getrennt versperrt werden MÜSSE hält sich leider sehr hartnäckig und auf meine bitte hin mir im aktuellen waffges die entsprechende textstelle zu zeigen welche eine solche verwahrung vordere wurde mir mit klarer ansage deutlich gemacht das er wichtigeres zu tun habe und widmete sich einem ihm wohl persönlich bessere bekannten kunden am kaffeeautomaten und dessen 'gschichtln über seinen letzten jagdausflug irgendwo in der mongolei....
- Dauerfeuer
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- Beiträge: 902
- Registriert: Do 18. Jun 2015, 13:21
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Die Frage ist, wie tritt man dagegen richtig auf und wie stellt man das klar, dass die Aussage nicht korekt ist?
Don't eat the yellow snow...
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Dauerfeuer hat geschrieben:Die Frage ist, wie tritt man dagegen richtig auf und wie stellt man das klar, dass die Aussage nicht korekt ist?
Also ich schreibe dem Herrn jetzt ein Mail und frage höflich, ob er mir die Stelle im WaffG oder einem entsprechenden Kommentar mitteilen kann.
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
jagawirth hat geschrieben:
Also ich schreibe dem Herrn jetzt ein Mail und frage höflich, ob er mir die Stelle im WaffG oder einem entsprechenden Kommentar mitteilen kann.
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Echt traurig, dass immer wieder solche Falschaussagen gemacht werden. Mir scheint der Herr hat seinen Beruf verfehlt!
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf