http://www.kleinezeitung.at/s/steiermar ... stgenommen
Im Radio wurde noch gesagt dass er mit einer Anzeige nach dem Waffengesetz zu rechnen hat?
Abgesehen davon dass gegen den Herren in der Vergangenheit ein Waffenverbot ausgesprochen wurde, (gesagt wurde nicht warum und ob dieses noch Aufrecht ist) wäre es ja eigentlich nur Lärmbelästigung oder sehe ich das falsch, wenn ich als unbescholtener Bürger, noch dazu im Besitz einer WBK mit einer Schreckschusspistole in meinem Garten rumballere ist das Lärmbelästigung, und kein verstoß gegen das WaffG mMn.
Dafür geht man vermutlich bei uns in die Klapse wenn man nach drei Bier auf seinen Rasenmäher schießt....so frei ist Mann in unserem Land noch,..
![Violin :violin:](./images/smilies/eusa/violin.gif)