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Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
- chargeline
- .357 Magnum
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- Registriert: Mo 12. Jul 2010, 19:34
- Wohnort: Stmk
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
Gute Frage...
Für mich generell unklar, wenn jemand ein Waffenverbot hat, spricht man dann von rein Schusswaffen oder von Gegenständen die als Waffe genutzt werden können und zwar im engeren Sinn? Messer, Pfeil & Bogen, Sammlerschwert,....?
Gibt es da eine klare Grenze?
Danke im Voraus für Eure Aufklärung
Für mich generell unklar, wenn jemand ein Waffenverbot hat, spricht man dann von rein Schusswaffen oder von Gegenständen die als Waffe genutzt werden können und zwar im engeren Sinn? Messer, Pfeil & Bogen, Sammlerschwert,....?
Gibt es da eine klare Grenze?
Danke im Voraus für Eure Aufklärung
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- .50 BMG
- Beiträge: 952
- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
Ich würde auf alle wetten weil im §12 steht "waffen" und nicht "Schusswaffen"; das führt den Typen aus dem Artikel dann wie 2b4alk oben schon schreibt zu §50 was durchaus schmerzhaft sein könnte....
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
die Defitition von Waffe steht in §1 wird dir aber nicht viel helfen. Da heißt es dann Auslegungen googlen.....
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
die Defitition von Waffe steht in §1 wird dir aber nicht viel helfen. Da heißt es dann Auslegungen googlen.....
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
bei Waffenverbot darf man keine WAFFEN haben
man bekommt da sogar ein schreiben, was man haben darf, und was nicht.
wenn man sich zB bei ner machete ned sicher wäre, sollt man auf sie verzichten, denn strafe ist bis 1 Jahr häfn...
man bekommt da sogar ein schreiben, was man haben darf, und was nicht.
wenn man sich zB bei ner machete ned sicher wäre, sollt man auf sie verzichten, denn strafe ist bis 1 Jahr häfn...
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten
.22lr | .250 | 9kurz | 9x19 | .357mag | .223rem | 12/76
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- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
Lest den 1er Waffengesetz. Dem Wesen nach... dann gibt's keine weiteren Fragen.
Ein Säbel ja, eine Machete Nein
Ein Bajonett ja ein Küchenmesser nein.
Ein Säbel ja, eine Machete Nein
Ein Bajonett ja ein Küchenmesser nein.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
Revierler hat geschrieben:Lest den 1er Waffengesetz. Dem Wesen nach... dann gibt's keine weiteren Fragen.
Ein Säbel ja, eine Machete Nein
Ein Bajonett ja ein Küchenmesser nein.
Das ist so auch nicht ganz sicher, denn wenn ich einen Raub mit einem Küchenmesser begehe, wird das Messer als "funktionaler" Waffenbegriff aufgewertet und fällt unter § 1 WaffG. Somit wäre § 143 StGB erfüllt und nicht bloß § 142. Ein Küchenmesser kann bei bestimmten Delikten sehrwohl als Waffe im Sinne des WaffG gewertet werden. Ich denke man wird sie aber trotz Waffenverbot besitzen dürfen, sie erlangen halt bei einem Delikt den Status einer Waffe. Ob davon auch eine Machete grundsätzlich ausgenommen ist, also ich wäre mir da wirklich nicht so sicher...
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
Das ist die strafrechtliche Beurteilung. Tu na jetzt nicht zwischen den Materie springen. Auch ein abgebrochenes Tischbein fiele da drunter oder auch ein Spaten oder eine Schöpfkelle. Oder eine Weinflasche. Habe noch nie gehört dass ein Weinkeller ausgeräumt wurde. Aber eine Machete ist waffenrechtlich keine Waffe. Nimmt man ihm auch die Spaltaxt und die Grabgabel weg?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
Revierler hat geschrieben:Das ist die strafrechtliche Beurteilung. Tu na jetzt nicht zwischen den Materie springen. Auch ein abgebrochenes Tischbein fiele da drunter oder auch ein Spaten oder eine Schöpfkelle. Oder eine Weinflasche. Habe noch nie gehört dass ein Weinkeller ausgeräumt wurde. Aber eine Machete ist waffenrechtlich keine Waffe. Nimmt man ihm auch die Spaltaxt und die Grabgabel weg?
Nein, ich sagte ja diese Gegenstände werden nur dann relevant wenn sie bei einem Delikt verwirklicht werden, daher kann man natürlich im Besitz eines Messers usw sein. Ob eine Machete aber generell davon ausgenommen ist habe ich in Frage gestelllt, das war alles. Eine Machete kann ihrem Wesen nach sehrwohl eine Waffe sein. Dass sie überwiegend als Werkzeug dient schließt das mMn nicht mit Sicherheit aus. Speziell wenn man da in die Vergangenheit blickt waren und sind Macheten klassische Kriegswerkzeuge und Markenzeichen für mehrere schlimme Völkermorde. Klar, wenn die alle mit einem Tisch erschlagen worden wäre dann würden wir das gleiche Thema jetzt mit dem Tisch sicher nicht führen, aber bei einer Machete bin ich mir nicht im vornherein sicher ob man die mit einem Waffenverbot besitzen darf.
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
Maddin hör bitte auf soviel Unfug zu schreiben und Leuten die hauptberuflich mit der Materie zu tun haben so blöd zurückzureden nur weil du etwas Komisches glaubst
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Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
BigBen hat geschrieben:Maddin hör bitte auf soviel Unfug zu schreiben und Leuten die hauptberuflich mit der Materie zu tun haben so blöd zurückzureden nur weil du etwas Komisches glaubst
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Und warum wurden die Sachen dann eingezogen ?
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
vielleicht weil sie beweismittel in einem verfahren sein könnten? das ist wie nach dem transport einer waffe in einem durchsichtigen behältnis zu fragen oder zu behaupten es ist irrelevant was im gesetz steht...
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Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Schüsse in Seiersberg bei Graz - lautete die Schlagzeile
BigBen hat geschrieben:vielleicht weil sie beweismittel in einem verfahren sein könnten? das ist wie nach dem transport einer waffe in einem durchsichtigen behältnis zu fragen oder zu behaupten es ist irrelevant was im gesetz steht...
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Wo hab ich denn das mit dem "irrelevant" gesagt ?