Allerdings muss der Grundeigentümer das Pilzesammeln ausdrücklich untersagen und entsprechend beschildern. Ansonsten darf man im Rahmen des gesetzlichen Gewichtslimits Pilze mitnehmen.Dies giltet auch für Pilze sammeln,Beeren und Nüsse abklauben,Holz Sammeln und der gleichem.
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Sondengänger.....
Re: Sondengänger.....
Re: Sondengänger.....
Jemand der seinen Goldschatz in einem Wald eines ihm unbekannten Waldbesitzers vergräbt, geht also das Risiko ein, dass Zeug auch rechtlich zu verlieren?
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Re: Sondengänger.....
Nunja- bei einem "Goldschatz" mit entsprechendem Nachweis könnte man den Anspruch sicher strittig machen- aber wenns der Finder nicht meldet dann wärs "Oasch" füf den ders vergraben hätte. Dass das mit "...bis zum Erdmittelpunkt" a Schwachsinn ist weiß auch jeder spätestens wenn er mal offiziell einen Keller graben hat lassen... 

- Maggo
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Re: Sondengänger.....
Das der Wald im Forstgesetz die Wegefreiheit zum Zwecke der Erholung festgeschrieben ist und das Sammeln von Pilzen und Beeren noch dazu im ABGB das vor über 200 Jahren teilweise definiert wurde, stimmt dies. Der Waldbesitzer müss aber den bloßen willen kenntlich machen das das Betreten und Sammeln von Beeren und Nüssen nicht erlaubt ist.wolfgangf hat geschrieben:Allerdings muss der Grundeigentümer das Pilzesammeln ausdrücklich untersagen und entsprechend beschildern. Ansonsten darf man im Rahmen des gesetzlichen Gewichtslimits Pilze mitnehmen.Dies giltet auch für Pilze sammeln,Beeren und Nüsse abklauben,Holz Sammeln und der gleichem.
Bei meinem Fall wäre dies also nicht mehr möglich da ich einen Bescheid habe der das Betreten des Waldes dauerhaft unteragt.Hier ist der Bloße Wille des Eigentümers eine andere Personen vom Wald fern zu halten gegeben, es ist nur kenntlich zu machen.
Auf einem Privatgrundstück ,Feld usw. gelten andere Bestimmungen bzw, das Forstgesetz nicht, dafür wieder andere Sonderbestimmungen die teilweise auf Landesgesetzbasis basieren.
Betreten von Feld als Beispiel Tirol, Feldschutzgesetz das in der Vegetationsperiode untersagt das Feld oder eine Wiese zu betreten, zu graben,Grasnabe zu beschädigen.usw...
Aber da musst wirklich Jurist sein damit hier einen durchblick hast.
Das eine ist Baurecht, das andere ist Eigentumsrecht.Dass das mit "...bis zum Erdmittelpunkt" a Schwachsinn ist weiß auch jeder spätestens wenn er mal offiziell einen Keller graben hat lassen...
Meine Nachbaren sind alle in dem Genuss unter ihren Grundstück einen Tunell zu haben, die mussten jeden Grundstückseigentümer fragen ob sie ein Servitut der Eisenbahngesellschaft einräumen, oder nicht, allenfalls gab es ein Enteignungsverfahren. Die Überdeckung zwischen Boden und Tunell ist ca. 150 Meter.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! 

- hari
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Re: Sondengänger.....
Die Herrenlosigkeit einer Sache hat gar nichts mit dem Grund zu tun auf dem sie sich befindet.Maggo hat geschrieben: Sofern du ein stück Grund findest das niemanden gehört ist diese Aussage zutreffend. Ich bezweifle jedoch das in Österreich ein Stück Grund findest das keinem gehört.
Aber IANAL..
Re: Sondengänger.....
hari hat geschrieben:Ich weiss jetzt nicht was die Aneignung von herrenlosem Gut mit einer Besitzstoerungsklage wegen einem geparkten Fahrzeug zu tun haben soll. Und wieso geht bitte Müll in Dein Eigentum über nur wenn er sich auf Deinem Grund befindet? Das waere doch praktisch, dann stelle ich meinen Sondermüll auf deinen Grund und plötzlich geht er in Dein Eigentum über? Das ist doch Unfug.
lt. AWG: zuerst ist der Verursacher (jener der Abfall nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf deinem Grund ablagert) heranzuziehen, wenn das nicht möglich ist, ist der Grundeigentümer, also du, für die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls verantwortlich (also nicht die Gemeinde, der Abfallverband oder sonst wer).

Re: Sondengänger.....
>>Ich bezweifle jedoch, dass du in Österreich ein Stück Grund findest, das keinem gehört.<<
Doch gibt es inzwischen. Üblicherweise handelt es sich um alte Deponien, deren Erbe nicht angetreten wurden. Die werden heute vom Bundesland verwaltet.
Doch gibt es inzwischen. Üblicherweise handelt es sich um alte Deponien, deren Erbe nicht angetreten wurden. Die werden heute vom Bundesland verwaltet.

Re: Sondengänger.....
habe jetzt nichts genaues gefunden. nur das hier: https://www.welt.de/vermischtes/article ... -darf.html ich weiß nur wenn der besitzer es dann meldet, gibt er sozusagen den auftrag, dass dort gegraben wird. und das kann teuer werden. manchmal übernimmt das land die kosten. muss es aber nicht. während der ausgrabungen, kann der bauer natürlich nichts anbauen. eventuell wird er entschädigt. ist auf jeden fall mit viel stress verbunden. wie gesagt die chance so etwas zu finden ist sehr gering. also macht euch da mal keinen kopf. einfach den besitzer fragen und ihm sagen, dass ihr den gefundenen müll für ihn entsorgt. dann passt das schon.hari hat geschrieben:Das Gesetz/den Erlass/die Verordnung zeigst mir bitte.brain hat geschrieben:wenn du zb. nämlich eine römer siedlung findest, dann gibts probleme. dann muss er das dem BDA (bundesdenkmalamt) melden. die schicken spezialisten. sein feld wird enteignet und sie beginnen zu graben. die ausgrabung muss der bauer zahlen
also ich habe dort eingekauft: http://www.nuggets.at/ bin mit meinem garrett euro ace 350 voll zufrieden( mit doppel D spule). auch fast alle meine kollegen haben garretts. auch haben wir alle pin pointer (die meisten haben pro pointer2) . das erleichtert die genaue suche enorm. ein klappspaten, eine umhänge tasche für funde und müll, dann kann es los gehenHane hat geschrieben:Worauf muss man beim Kauf so einer Messsonde achten?
Gibt es Kaufempfehlungen?

Re: Sondengänger.....
Schau dich dort mal um, der hat moderate Preise und oft auch so Einsteiger Pakete : http://www.nuggets.at/
Seh grad, der Kollege ober mir hat den eh auch schon verlinkt , also nix wie dort hin
Und einen Müllsack würd ich auch einpacken , da kannst dann Dosen und dergleichen aufbewahren .
Seh grad, der Kollege ober mir hat den eh auch schon verlinkt , also nix wie dort hin

Und einen Müllsack würd ich auch einpacken , da kannst dann Dosen und dergleichen aufbewahren .
Der Mensch plant und Gott lacht .....
Re: Sondengänger.....
Ladypointer mit Vibration für Fire in the hole
Sachen gibt's für Sondengänger ...
*scnr*

Sachen gibt's für Sondengänger ...

*scnr*
http://www.nuggets.at/XPointer-Pin-Poin ... lldetektorproportionaler Ton/Vibration - zunehmend bei Annäherung an das Fundobjekt

mrd[at]LetsGoShooting.at
Re: Sondengänger.....
Bekannte Marken sind Fisher und Minelab, da sind die günstigen Detektoren im 300 € Bereich sehr brauchbar zum anfangen und um mal alles kennenzulernen. Wenn man es dann wirklich wissen will Fisher F75, Minelab E-Trac oder XP DEUS.Hane hat geschrieben:Worauf muss man beim Kauf so einer Messsonde achten?
Gibt es Kaufempfehlungen?
Ich würde empfehlen, dass man sich die wichtigsten Kampfmittel ansieht, wenn man länger sucht findet man eigentlich zwangsläufig mal etwas Gefährliches, teilweise liegen die Dinge sogar noch an der Oberfläche.
http://www.das-kriegsende.de/kampfmitte ... seitigung/
Re: Sondengänger.....
Hab den Fisher F44 mit größerer DD-Spule und den Garrett Pinpointer AT Pro und bin schon froh wenn der Boden nicht mehr gefroren ist und ich loslegen kann
. Habe die Sachen übrigens bei Viennadetectors gekauft, kann ich nur empfehlen. Sehr netter Kerl dort!

Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...
Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.
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Re: Sondengänger.....
Finde den Thread sehr interessant.
Hat schon jemand von euvh was tolles gefunden?
Lg
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Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


- hari
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Re: Sondengänger.....
das Munitions- und Waffenlager von einem Prepper? 

Re: Sondengänger.....
So ein Blödsinn, das gehört weiterhin dem Verlierer, gibt ja auch eine Fundmeldepflicht und Finderlohn.Maggo hat geschrieben:Selbst jedes Taschentuch oder Coladose das ein Spaziergänger auf dem Gehsteig fallen lässt geht ein das Besitztum und Eigentum des Grundstückeigentümers über.