Hallo,
Ich hab ein paar fragen zwecks preisverfall von Waffen z.b. durch Schussbelastung bzw. waffenrückgabe an Händler bzw. an den Händler wo man eine Neuwaffe erstehen will z.b. wie beim Autohändler ich weis blöde fragen aber ich hab dahingehend keine Erfahrung
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Fragen über Waffenrückgabe usw.
- 5chockwav3
- Beiträge: 4
- Registriert: Sa 30. Apr 2016, 19:48
Re: Fragen über Waffenrückgabe usw.
5chockwav3 hat geschrieben:Hallo,
Ich hab ein paar fragen zwecks preisverfall von Waffen z.b. durch Schussbelastung bzw. waffenrückgabe an Händler bzw. an den Händler wo man eine Neuwaffe erstehen will z.b. wie beim Autohändler ich weis blöde fragen aber ich hab dahingehend keine Erfahrung
und was sind das genau für fragen??
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Re: Fragen über Waffenrückgabe usw.
5chockwav3 hat geschrieben:Hallo,
Ich hab ein paar fragen zwecks preisverfall von Waffen z.b. durch Schussbelastung bzw. waffenrückgabe an Händler bzw. an den Händler wo man eine Neuwaffe erstehen will z.b. wie beim Autohändler ich weis blöde fragen aber ich hab dahingehend keine Erfahrung
Eine Waffe (von der Stange) hat Preisverfall. Ohne konkrete Angaben kann nicht mal ansatzweise eine seriöse Antwort gegeben werden.
Ein Händler muss beim Verkauf 1 Jahr Gewährleistung geben, er muss auch noch die Ust drauf schlagen also kurzum - bei einem Händler bekommst du in der Regel wesentlich weniger als bei einem Privatverkauf.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
- 5chockwav3
- Beiträge: 4
- Registriert: Sa 30. Apr 2016, 19:48
Re: Fragen über Waffenrückgabe usw.
Konrekt gehts um eine CZ SP01 Shadow Boa 200 Schuss durch der Enthusiamus vom anfang ist verflogen und Wettkämpfe nicht mein Ziel und eine Gebrauchspistole wohl sinniger.
Re: Fragen über Waffenrückgabe usw.
5chockwav3 hat geschrieben:Konrekt gehts um eine CZ SP01 Shadow Boa 200 Schuss durch der Enthusiamus vom anfang ist verflogen und Wettkämpfe nicht mein Ziel und eine Gebrauchspistole wohl sinniger.
aber WAS willst du genau wissen?
ob du den neupreis zurück bekommst? NEIN, aber das sollt eh klar sein.
ob händler waffen zurück nehmen?
wieviel du bekommst?
das solltest du wohl eher direkt den/einen händler fragen.
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Re: Fragen über Waffenrückgabe usw.
Frag deinen Händler, ob er sie auf Kommission verkauft. Da kriegst halt deutlich weniger als beim Privatverkauf. Oder aber verkauf die Waffe einfach privat zu einem angemessenen Preis und hol dir beim Händler eine Neuwaffe.
ASL - Verein - SSC Stetten
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Fragen über Waffenrückgabe usw.
5chockwav3, sei mir nicht böse, aber was du da schreibst (mal abgesehen vom mangel an satzzeichen) ergibt keinen sinn!
wenn ich dich richtig verstehe willst du deine neue waffe verkaufen um dir eine gebrauchte zu besorgen? mit welchem
zweck? wertverlust? klingt für mich nach blödsinn.
abgesehen davon, kann man bei einer schussleistung von 200 noch nicht von verflogenem enthusiasmus sprechen -
damit hast du den sport noch nicht mal begonnen
wenn ich dich richtig verstehe willst du deine neue waffe verkaufen um dir eine gebrauchte zu besorgen? mit welchem
zweck? wertverlust? klingt für mich nach blödsinn.
abgesehen davon, kann man bei einer schussleistung von 200 noch nicht von verflogenem enthusiasmus sprechen -
damit hast du den sport noch nicht mal begonnen
Re: Fragen über Waffenrückgabe usw.
Das funktioniert wie bei gebrauchten Büchern auf rebuy. Du schickst sie mir versandkostenfrei und ich überweis dir binne 14 Tagen den Betrag den sie wert ist. Adresse auf Anfrage per pn.
- hari
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- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Fragen über Waffenrückgabe usw.
also die Fragestellung ist doch ned so schwer zu verstehen, oder? Der TE möchte seine bestehende FFW bei Neukauf in Zahlung geben und hat halt keine Erfahrung in wie weit sich Alter und Schussbelastung mindernd auf den "Eintauschbonus" auswirken. Wie Balistix schon schreibt würde ich sie aber auch eher privat verkaufen, da solltest Du normalerweise mehr erzielen als was Dir der Händler dafür anrechnet.