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von cas81 » Mo 29. Jan 2018, 18:25
Verleumdung:
Nein, weil das Vorsatz voraussetzt und zwar im mittleren Grad. Das kannst ihr nicht nachweisen. Bestenfalls doch wenn er ihr den WP gezeigt hätte und selbst dann kann sie sagen, dass sie geglaubt hat, dass der gefälscht ist. Dann geht's ggf weiter mit Fahrlässigkeit ihrerseits, sofern es dafür überhaupt ein Delikt gibt, k.A. Muahaha, "mit Kanonen auf Spatzen". Das Resultat wäre nur, dass es durch die Presse geht, die Leute noch unsicherer werden, die AWN wieder einen Anlass haben um Sturm zu laufen und für den LWB ändert sich bestenfalls nix. Weil auch ein Kickl wird sich nicht hinstellen und den Leuten erklären, dass sie gänzlich beruhigt sein sollen wenn sie eine Waffe sehen und sich zunächst mal den WP zeigen lassen sollen. So what. Die Studentin wird realistisch nicht bestraft und ganz ehrlich, Unannehmlichkeiten von diesem Ausmass müssen auch ihr gegenüber nicht wegen sowas sein. Das kommt mir ein bissl vor wie bei den Frauen, die alle Männer hassen, weil ein paar davon Vergewaltiger sind und deshalb alle Männer bestrafen wollen, die mal kurz einer feschen Dame hinterherschauen. Nicht alles ist es wert gleich mit dem Panzer auszurücken. Keine Verleumdung, einfach nur deppert.
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