bino71 hat geschrieben:@gewo
Wie kommst auf die Beispiele ... warum soll eine Witwe oder 70jähriger Sportschütze sein oder werden?
Für die Hobbyschützen gilt ja der normale Wafü alle 5 Jahre.
Ich kann nicht wirklich herauslesen, daß nun jeder den erweiterten Wafü machen muß.
lese etwas weiter unten mein postig
um das recht auf eine wbk und den waffenbesitz zu haben, musst du eine RECHTFERTIGUNG angeben.
die rechtfertigung „sportschuetze“ ist fuer diese personengruppe mit einer derartigen regelung nicht mehr moeglich.
bleibt nur noch SV..... wenn die im gesetz stehen bleibt
wenn sie rausfaellt haben wir annaehernd die deutsche rechtslage ( vereinszwang, regelmaessiges schiessen ist pflicht usw)
damit gibt es keine WBK und keinen waffenbesitz mehr fuer freizeitschuetzen oder personen die nicht die noetige zeit aufwenden koennen oder wollen ...