cas81 hat geschrieben:Der Stefan hat geschrieben:Ich hab mal im Änderungsantrag der Vicky Ford (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AMD&format=PDF&reference=A8-0251/2016&secondRef=107-107&language=DE) folgenden Absatz herausgesucht, damit ihr mal seht von wo der "Sportschütze" herkommt. Da schaut euch einmal diese Definition an und dann das was der Verein vorgeschlagen hat:
Auf Seite 39/62 steht:
(6) Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von in Kategorie A Nummer 6 oder 7 eingestuften halbautomatischen Feuerwaffen unter folgenden Voraussetzungen gestatten:
a) Es liegt eine zufriedenstellende Beurteilung der relevanten Angaben vor, die sich aus Artikel 5 Absatz 2 ergeben;
b) es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaates oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden, trainiert bzw. an diesen teilnimmt und
c) es wird eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vorgelegt, in der bestätigt wird, dass
i) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und
ii) die betreffende Feuerwaffe die Spezifikationen erfüllt, die für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Da wären wir mit einem erweiterten Kurs und 6 Bewerben (einmalig) sicher besser gestellt, meiner Meinung nach...
Weil's nicht unwichtig ist und garantiert zu schnell wieder untergeht (bzw untergehen soll), hier nochmal ein wirkliches relevantes Posting.
@Stefan:
1. Danke fürs raufholen
2. Die RL ist hinsichtlich der Ziele - die ja hier genannt werden - verbindlich und die Mitgliedstaaten dürfen sich bloss aussuchen, wie sie es umsetzen. Hab ich auch völlig übersehen, doch eigentlich ist die Mitgliedschaft im Verein damit in Stein gemeißelt. Sofern es der Verein auch übersehen hat und sofern ich mich da jetzt nicht ganz arg vertan hab, ist die Mitgliedschaft damit *eigentlich* fix.
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Hab ich ja gesagt: Vereinsmitgliedschaft und Trainingsnachweis. Kommt euch das bekannt vor? Geben wir jetzt schon alle 5 Jahre ab. Würde dann noch was fehlen zur Erfüllung der Richtlinie? Je nach dem wie man das "bzw." interpretiert, evtl. ein einziger Bewerb. Wenn man dann Schießbewerbe noch in der Mehrzahl sieht, sind es also zwei. Für mich bedeutet das "bzw." erstmal "oder", bis mir jemand was anderes sagt. Ich kann 10 Jahre auf einen einzigen Bewerb hintrainieren, wenn es mir wichtig ist.
So könnte eine Minimalerfüllung der Richtlinie aussehen.