Beitrag
von gewo » Mi 21. Mär 2018, 13:05
oJo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Robiwan hat geschrieben:Nicht meldepflichtig sind nur jene Geräte, die nicht in einem Gebäude betrieben werden. Bestes Beispiel: Autoradio.
Ergo: UKW-fähiges Handy nicht mit in die Wohnung nehmen

. Sonst entspricht es einem normalen Radio.
raubrittertum das ganze
ich depp zahl die GIS gebuehr und weder ich noch mein frau schaun jemals fern oder hhoern jemals radio zuhause ..
aber die fette kiste steht halt im wohnzimmer rum, logisch ...
Fernseher ohne DVB-T2 Tuner kaufen, fertig.
auch ein fernseher ohne ORF empfang ist GIS pflichtig leute...
der ORF enpfang und der ORF empfanghat nur mit der ORF abgabe zu tun die im GIS entgelt drinnen steckt(Und das auch nur nach einem vfgh urteil nachdem a zillion vfgh urteile vorher gesagt haben es ist unerheblich
die rundfunkgebuehr ist eine gebuehr auf die bereithaltung von rundfunkempfaengern
(daher brauchst sie zb auch wenns a amateurfunklizenz hast, naemlich fuer die amateurfunkgeraete ...)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.