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Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

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KGR84
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Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von KGR84 » Di 19. Jun 2018, 16:54

Hallo,

ich habe heute ein Auto von einem Händler gekauft. Das Fahrzeug kostete 4500 Euro. Üblicher Marktpreis/wert für dieses Fahrzeug liegt bei rund 7000-8000 Euro. Grund für den niedrigen Preis ist ein stärkerer Hagelschaden, und ein paar "kleinere" Beulen im Blech, die aber ganz offensichtlich keinen technischen Einfluss auf das Fahrzeug haben.

Bei Vertragsabschluss hat der Verkäufer am Vertrag vermerkt: "Unter Ausschluss der Gewährleistung da Unfallschaden, Hagelschaden".

Ich hab ihn dann darauf hingewiesen, dass er als Händler die Gewährleistung, ausgenommen der bekannten Unfallschäden gesetzlich gar nicht ausschliessen kann. Wenn er es am Kaufvertrag vermerkt hätte es bei einem Rechtsstreit vor Gericht keinerlei Gültigkeit. Er war da anderer Meinung, was für mich ok ist.

Ich habe ihn aber darum gebeten den Vermerk Unfallschaden genauer zu definieren, damit es im Fall von Problemen keine Streitigkeiten gibt. Er wollte das aber nicht ändern, da er der Meinung war, dass er bei einem Hagelschaden auch keine Gewährleistung auf beispielsweise Schäden am Getriebe übernehmen muss, weil es ja als Unfallfahrzeug deklariert ist. Er hat dann angedroht, wenn ich darauf bestehe, den Kaufvertrag nicht zu unterzeichnen, und das Fahrzeug ins Ausland zu verkaufen, da kommt sicher keiner mit Gewehrleistungsansprüchen daher. Wir haben es dann so stehen lassen, da wir das Fahrzeug lange gesucht hatten, und im Prinzip auch bei einem Kauf von Privat keine Gewährleistung hätten. Sprich der Erwerb des Fahrzeuges ist in unserer Priorität über einem Gewährleistungsanspruch gestanden. Daher bitte auch keine Kommentare: dann hättet ihr halt nicht gekauft!

Aber im Fall wenn jetzt wirklich was sein sollte, und wir den Schaden einklagen würden (das es ohne Rechtsstreit nicht funktionieren würde, ist nach dem Gespräche glaube ich klar), ist es dann eher für mich oder für den Händler ein Nachteil, dass der Unfallschaden nicht genauer definiert ist?

Dass er die Gewährleistung am Vertrag ausschliesst ist demzufolge was ich im google gefunden habe, sowieso vor Gericht nichtig.
Die Frage ist jetzt wäre das ein Argument für uns, dass wir sagen könnten Unfallschaden bezog sich auf etwas konkretes, dass aber nicht genauer im Vertrag festgehalten wurde (so ist es ja auch tatsächlich, damit waren die Beulen rundum gemeint). Oder ist es ein Vorteil für den Verkäufer weil er dann spontan sagen kann, dass sich die Aussage Unfallschaden auf den (hoffentlich nicht eintretenten) vorliegenden Schaden bezogen hat?

Danke
Zuletzt geändert von KGR84 am Di 19. Jun 2018, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Paddy91
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Paddy91 » Di 19. Jun 2018, 17:02

KGR84 hat geschrieben:Dass er die Gewährleistung am Vertrag ausschliesst ist demzufolge was ich im google gefunden habe, sowieso vor Gericht nichtig.

Stimmt.

Ansich, theoretisch, sind bei Vertragsauslegungsfragen die inhaltlich nicht geklärt werden können Unschärfen dem zuzuordnen, der sie verwendet hat und diesem nachteilig auszulegen -> in eurem Fall der Händler. Dem vorranging ist natürlich der Wille der Vertragspartner. Dazu würde ich den Kaufgegenstand dokumentieren: Jedenfalls Fotos, Fotos, Fotos machen, vielleicht noch ein Gutachten direkt nach Vertragsschluss einholen. (möglichweise ÖAMTC Ankaufstest, falls ihr den nicht schon habts, der eben bescheinigt dass es sich bei "dem Unfall" nur um Blechschäden gehandelt hat)

Zusatzthematik weil der Verkäufer scheinbar keine Ahnung von Konsumentenrechten hat: als ich mal fast einen Wagen gebraucht gekauft hätte, hat mir der Händler alles mögliche zugesagt und versichert und garantiert. 2 Monate später war dort nur mehr eine Baulücke. Schneller Check im Firmenbuch -> insolvent.

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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von DerDaniel » Di 19. Jun 2018, 17:10

Falls es eine Angebots-/Fahrzeug-Beschreibung von Händler gibt (Onlineinserat etc.) unbedingt diese speichern.
Erstens ist damit der Schadensumfang halbwegs dokumentiert. Sollten zweitens dann zukünftig Schäden auftreten, kommt zusätzlich zu der Gewährleistung noch eine Täuschung über den Zustand des Kaufgegenstands dazu, die den Rechtsspruch in eurem Sinne beeinflussen könnte.

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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von KGR84 » Di 19. Jun 2018, 17:11

Paddy91 hat geschrieben:Stimmt.

Ansich, theoretisch, sind bei Vertragsauslegungsfragen die inhaltlich nicht geklärt werden können Unschärfen dem zuzuordnen, der sie verwendet hat und diesem nachteilig auszulegen -> in eurem Fall der Händler. Dem vorranging ist natürlich der Wille der Vertragspartner. Dazu würde ich den Kaufgegenstand dokumentieren: Jedenfalls Fotos, Fotos, Fotos machen, vielleicht noch ein Gutachten direkt nach Vertragsschluss einholen. (möglichweise ÖAMTC Ankaufstest, falls ihr den nicht schon habts, der eben bescheinigt dass es sich bei "dem Unfall" nur um Blechschäden gehandelt hat)

Zusatzthematik weil der Verkäufer scheinbar keine Ahnung von Konsumentenrechten hat: als ich mal fast einen Wagen gebraucht gekauft hätte, hat mir der Händler alles mögliche zugesagt und versichert und garantiert. 2 Monate später war dort nur mehr eine Baulücke. Schneller Check im Firmenbuch -> insolvent.



Ein Gutachten würde sich für den Fahrzeugwert vermutlich nicht auszahlen, im Schadenfall ist es ja überhaupt fraglich ob wir rechtlich vorgehen würden, da der Streitwert aufgrund des geringen Fahrzeugwertes vermutlich zu gering wäre. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass innerhalb der nächsten 12 Monate (ich glaube so lange hält eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung an) ein kapitaler Motorschaden oder Getriebeschaden auftreten wird.

Laut aussage vom Händler hatte die Besitzerin den Schden (ich vermute nur den Hagelschaden) von einer vorhandenen Kaskoversicherung ausbezahlen lassen. Habe ich als "Privatperson" eine möglichkeit solche Schadensberichte einzusehen? Von meiner Kasko weiss ich, dass so etwas zentral abrufbar (für Versicherungen zumindest) existiert.

Ein Ankaufstest wäre eine Möglichkeit, kostet zwar auch nen 100er was im Verhältnis aber auch nicht wenig ist (es hat ja einen Grund warum wir ein billiges Auto gesucht haben, und dabei starke optische Mängel in Kauf genommen haben). Würde die Aussage eines Mechanikers reichen, dem wir das Fahrzeug zum Service stellen?

DerDaniel hat geschrieben:Falls es eine Angebots-/Fahrzeug-Beschreibung von Händler gibt (Onlineinserat etc.) unbedingt diese speichern.
Erstens ist damit der Schadensumfang halbwegs dokumentiert. Sollten zweitens dann zukünftig Schäden auftreten, kommt zusätzlich zu der Gewährleistung noch eine Täuschung über den Zustand des Kaufgegenstands dazu, die den Rechtsspruch in eurem Sinne beeinflussen könnte.


Ja das gibt es. Darin, im Autoscout, wurde es auch als Unfallfahrzeug inseriert. Leider ist für das Feahrzeug keine mündliche Beschreibung im Inserat angegeben nur die notwendigen Daten und natürlich die Bilder. Bei Erstbesichtigung habe ich ihn auch darauf angesprochen, ob sich die Aussage Unfallschaden auf die gesehenen Optischen Mängel beziegt, was er bejat hat.

@id: Korrektur. Im Inserat wurde wie folgt auf die Schäden eingegangen: Hagelschaden.Türel inks beschädigt.rechts siehe Foto
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susi

Beitrag von susi » Di 19. Jun 2018, 17:18

Eines weiß ich: bei einem Rechtsstreit vor Gericht würdet ihr Beide verlieren. Geld und vor allem Lebenszeit (nur unter der Voraussetzung, daß Du eine Rechtsschutzversicherung hast).
Grüße
susi

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Re: susi

Beitrag von KGR84 » Di 19. Jun 2018, 17:22

susi hat geschrieben:... und vor allem Lebenszeit (nur unter der Voraussetzung, daß Du eine Rechtsschutzversicherung hast).


Deswegen auch meine vorherige Aussage, dass es sich aufgrund des geringen Streitwertes kaum auszahlen würde, aber weil wir schon beim RS sind, was für ein RS würde da greifen?

Reicht ein KFZ-RS oder braucht man da einen speziellen privat RS?
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DerDaniel
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von DerDaniel » Di 19. Jun 2018, 17:27

KGR84 hat geschrieben:Ja das gibt es. Darin, im Autoscout, wurde es auch als Unfallfahrzeug inseriert. Leider ist für das Feahrzeug keine mündliche Beschreibung im Inserat angegeben nur die notwendigen Daten und natürlich die Bilder. Bei Erstbesichtigung habe ich ihn auch darauf angesprochen, ob sich die Aussage Unfallschaden auf die gesehenen Optischen Mängel beziegt, was er bejat hat.

Dann sieht es natürlich schlecht aus, zumal Hagel- und Unfallschaden zwei paar Schuhe sein können.
Dann steht es klassisch Wort gegen Wort (außer es gibt Zeugen) und eine Begutachtung ist in Erwägung zu ziehen.

Nachtrag (da du dein Post noch mal editiert hast): Wenn das Inserat so detailliert ist, ist eigentlich alles Klar. Mach einen Ausdruck und bewahre den gut auf. Wenn du es übertreiben willst, lass dir den Ausdruck beglaubigen wenn das original Inserat noch online ist (kostet nur paar Euro).

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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von KGR84 » Di 19. Jun 2018, 17:29

DerDaniel hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:Ja das gibt es. Darin, im Autoscout, wurde es auch als Unfallfahrzeug inseriert. Leider ist für das Feahrzeug keine mündliche Beschreibung im Inserat angegeben nur die notwendigen Daten und natürlich die Bilder. Bei Erstbesichtigung habe ich ihn auch darauf angesprochen, ob sich die Aussage Unfallschaden auf die gesehenen Optischen Mängel beziegt, was er bejat hat.

Dann sieht es natürlich schlecht aus, zumal Hagel- und Unfallschaden zwei paar Schuhe sein können.
Dann steht es klassisch Wort gegen Wort (außer es gibt Zeugen) und eine Begutachtung ist in Erwägung zu ziehen.


Habe meinen Beitrag nochmal editiert:

KGR84 hat geschrieben:@id: Korrektur. Im Inserat wurde wie folgt auf die Schäden eingegangen: Hagelschaden.Türel inks beschädigt.rechts siehe Foto


Das war die vollständige Text-Beschreibung des Fahrzeugs.
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von DerDaniel » Di 19. Jun 2018, 17:33

Hab meinen Beitrag ebenfalls nochmal editiert. :D
DerDaniel hat geschrieben:Nachtrag (da du dein Post noch mal editiert hast): Wenn das Inserat so detailliert ist, ist eigentlich alles Klar. Mach einen Ausdruck und bewahre den gut auf. Wenn du es übertreiben willst, lass dir den Ausdruck beglaubigen wenn das original Inserat noch online ist (kostet nur paar Euro).

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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von KGR84 » Di 19. Jun 2018, 17:37

DerDaniel hat geschrieben:...
Wenn du es übertreiben willst, lass dir den Ausdruck beglaubigen wenn das original Inserat noch online ist (kostet nur paar Euro).


Nein ist nicht mehr online, ich habe die HP gespeichert und auch Screenshots davon gemacht.

War schon gestern seit unserer telefonischen Zusage vom Netz genommen.
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von KGR84 » Di 19. Jun 2018, 17:39

Hier übrigens noch ein Beitrag aus einem KFZ-Forum, wo auch einige § dazu genannt werden, leider deutsche, aber gut so ist das nun mal ...

https://www.motor-talk.de/forum/gewaehr ... 75929.html


Hier noch eine Stellungnahme der WKO zu dem Thema:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... _Garantie_
Zuletzt geändert von KGR84 am Do 21. Jun 2018, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
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susi
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Re: susi

Beitrag von susi » Di 19. Jun 2018, 19:33

KGR84 hat geschrieben:
Reicht ein KFZ-RS oder braucht man da einen speziellen privat RS?


Ruf am Besten Deine Versicherungsmaklerin an. Die kann es Dir sagen.

Ich würde Jeder ein gute RSVersicherung anraten. Kostet kein Haus und kann ungemein hilfreich sein!
Grüße
susi

Papa Bär
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Papa Bär » Di 19. Jun 2018, 21:11

Die gesetzliche Gewährleistung kann der Händler durch einen zusatz im Kaufvertrag nicht ausschliessen.
Das ist Fakt, da kann erim quadrat hupfen, vor Gericht (falls es so weit kommt) wird er es hören.
Diese Gewährleistung bezieht sich natürlich nicht auf Schäden auf Grund derer der Kaufpreis so nedrig bemessen wurde, das ist ja wohl hoffentlich auch klar.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Hane
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Hane » Di 19. Jun 2018, 22:07

Steht er im Kaufvertrag als Firma?

Paddy91
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Paddy91 » Di 19. Jun 2018, 23:32

KGR84 hat geschrieben:Ein Ankaufstest wäre eine Möglichkeit, kostet zwar auch nen 100er was im Verhältnis aber auch nicht wenig ist (es hat ja einen Grund warum wir ein billiges Auto gesucht haben, und dabei starke optische Mängel in Kauf genommen haben). Würde die Aussage eines Mechanikers reichen, dem wir das Fahrzeug zum Service stellen?

@id: Korrektur. Im Inserat wurde wie folgt auf die Schäden eingegangen: Hagelschaden.Türel inks beschädigt.rechts siehe Foto


Das klingt ja mal ned so schlecht. wennst das schriftlich hast.

Alternativ zum Ankaufstest der auch optisches einbezieht wurde mir von einem ÖAMTC Typen nach dem damals 5. ankaufstest eines Autos in der 2.000€ Klasse empfohlen eine Sicherheitsüberprüfung machen zu lassen weil die billiger ist und eh jeder schauen kann ob ein Sitz löchrig ist oder der Kotflügel zerkratzt.

wenn du schon deutsche §§ zitierst, wieso dann nicht gleich klingonische?

ob der Rechtsschutz sowas zahlt weis nur der Rechtsschutz, da gibts ja meistens zig Module und Deckungsvarianten

ob er im Kaufvertrag als Firma oder Privater steht sollte egal sein wenn er als Unternehmer im Zuge seiner üblichen Geschäftstätigkeit auftritt.

aber ich glaub ich würde bei Problemen das Auto eher zu einem günstigen... freien Werkstatt bringen wenns nicht gleich das Getriebe raushaut.

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