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Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

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oJo
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von oJo » Mi 20. Jun 2018, 09:10

Seit wann ist ein Hagelschaden ein Unfallschaden?

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Balistix
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Balistix » Mi 20. Jun 2018, 10:16

Unabhängig von der rechtlichen Komponente wirkt der Händler wie ein ziemlich linker Gauner, der versucht, dir eine abgeranzte Schleuder anzudrehen und wenn dann was damit ist, sich mit "Ätsch!" aus der Affäre zu ziehen.
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von gewo » Mi 20. Jun 2018, 10:18

Balistix hat geschrieben:...wirkt der Händler wie ein ziemlich linker Gauner, der versucht, dir eine abgeranzte Schleuder anzudrehen und wenn dann was damit ist, sich mit "Ätsch!" aus der Affäre zu ziehen.


das gehoert doch zum berufsbild des gebrauchtwagenhaendlers, oder?
;-)
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von KGR84 » Mi 20. Jun 2018, 10:33

oJo hat geschrieben:Seit wann ist ein Hagelschaden ein Unfallschaden?


Mit Unfall sind wohl eher die Beulen gemeint, und ich denke er nutzt diesen Begriff eher als Mittel zum Zweck um sich (seiner Meinung) aus der Gewährleistung ausschliessen zu können.

Balistix hat geschrieben:Unabhängig von der rechtlichen Komponente wirkt der Händler wie ein ziemlich linker Gauner, der versucht, dir eine abgeranzte Schleuder anzudrehen und wenn dann was damit ist, sich mit "Ätsch!" aus der Affäre zu ziehen.


Das will ich ihm jetzt nicht unterstellen, da er bis auf dieses Thema recht sympathisch wirkt.

Ich denke einfach er glaubt das tatsächlich, und vertritt eben seine Meinung. Offensichtlich kauft er häufiger neuere Unfallwagen (die Definition von Unfallwagen bitte jetzt nicht in Frage stellen) direkt von Honda und ist der Meinung er müsse da keine Gewährleistung darauf geben, und schliesst das auf seinen schriftlichen Verträgen immer aus. Er hat dann noch einen Hondahändler der zufällig gerade bei ihm vor Ort war darauf angesprochen, der hatte die gleiche Meinung, und beide haben behauptet dass das von der AK ... oder wars die WK ... so bestätigt wird. Er meinte dann halt das es wirtschaftlich unmöglich wäre bei seinen Preisen Gewährleistung zu geben.

Seine wirtschaftlich Situation kann ich nicht beurteilen, aber klar ist, dass er trotz dessen nicht gegen gültiges Recht verstossen darf. Wir sind uns in diesem Punkt nicht einig geworden, und ich hab das einfach so akzeptiert. Ich fang halt ned mit dem Händler zum Streiten an, bevor wirklich was ist ... das kann ich dann noch immer machen.
Zuletzt geändert von KGR84 am Mi 20. Jun 2018, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von oJo » Mi 20. Jun 2018, 10:51

Also es ist eh klassisch das viele Autohändler im niedrigpreissegment um jeden Preis keine Gewährleistung geben wollen, genau deswegen ist diese ja gesetzlich vorgeschrieben. Man kann sie verkürzen, man kann sie aber nicht ausschließen. Wer ein Produkt verkauft, haftet für dieses und muss genauso ein Minimum an Mangelfreiheit gewährleisten.
Die Frage ist halt ob mans einfordern kann, ist aber mit einer RS relativ einfach.

Und zum Berufsbild, ich hab mein letztes Auto bei einem kleinen Händler gekauft, Preis unglaublich gut, zustand nahezu perfekt (auch nach Ankaufstest bestätigt) und hat sichergestellt dass alle Reparaturen optimal abgeschlossen sind, bevor ers mir übergibt. Hat sogar noch die Scheibe neu einkleben lassen, da er einen leichten Feuchtigkeitseintritt bemerkt hatte.
Das alles mit Gewährleistung.
Der Typ war so seriös, dass ich am Anfang echt Sorge hatte, wo die versteckten Tücken sind, bis heute nichts gefunden. Mein erstes Auto das mit "Keine Mängel" durchs Pickerl gekommen ist, trotz BJ2012.

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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Django » Mi 20. Jun 2018, 17:05

Balistix hat geschrieben:Unabhängig von der rechtlichen Komponente wirkt der Händler wie ein ziemlich linker Gauner

Warum ein linker Gauner? Er hat das Auto, dass ~8000 Euro Marktwert haben soll, um 4500 Euro gekauft, weil es einen Hagelschaden hat. Der Verkäufer hat ihm gesagt, wenn er es ohne Garantie nicht will, verkauft er es ins Ausland.

Ich sehe da kein Problem, natürlich steht es ihm frei, den Händler zu klagen, wenn er einen Garantiefall hat.

Es gab auch schon fälle, wo Gewährleistungsausschlüsse bei Privatverkäufen nicht vor Gericht gehalten haben.

Wenn ich Angst habe, dass etwas kaputt wird, kaufe ich mir kein Unfallauto um 4500 Euro, da nehm ich mir ein neues Leasingfahrzeug oder kaufe mir einen Dacia. Den bekommst um 4500 Euro plus Urlaubsgeld neu, incl. Werksgarantie.
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von susi » Mi 20. Jun 2018, 18:43

Django hat geschrieben:..... oder kaufe mir einen Dacia. Den bekommst um 4500 Euro plus Urlaubsgeld neu, incl. Werksgarantie...


Das Problem beim Dacia ergibt sich erst beim nächsten Unfall. Weist Du, wie die Werte bezüglich Verletzungsrisiko beim Dacia sind?
Grüße
susi

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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von günther » Mi 20. Jun 2018, 20:36

Wenn jeder beim Kauf das Unfallrisiko beachten würde, sollte wahrscheinlich jeder eine maximal
5 Jahre alte Mercedes S-Klasse fahren :lol:

Den Markt für Dacia's gibts aber trotzdem. :whistle:

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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Django » Mi 20. Jun 2018, 21:19

Das Verletzungsrisiko beim aktuellen Dacia Duster ist überwiegend mittel bis gering. Kopf einziehen und passt. Die ganzen Assistenzsysteme sind mir egal, die habe ich entweder nicht bestellt oder auscodiert. Ich fahre gerne selber. ;)

https://www.adac.de/infotestrat/tests/c ... IDTest=671
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Balistix » Mi 20. Jun 2018, 22:47

Django hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:Unabhängig von der rechtlichen Komponente wirkt der Händler wie ein ziemlich linker Gauner

Warum ein linker Gauner? Er hat das Auto, dass ~8000 Euro Marktwert haben soll, um 4500 Euro gekauft, weil es einen Hagelschaden hat. Der Verkäufer hat ihm gesagt, wenn er es ohne Garantie nicht will, verkauft er es ins Ausland.

Ich sehe da kein Problem, natürlich steht es ihm frei, den Händler zu klagen, wenn er einen Garantiefall hat.

Es gab auch schon fälle, wo Gewährleistungsausschlüsse bei Privatverkäufen nicht vor Gericht gehalten haben.

Wenn ich Angst habe, dass etwas kaputt wird, kaufe ich mir kein Unfallauto um 4500 Euro, da nehm ich mir ein neues Leasingfahrzeug oder kaufe mir einen Dacia. Den bekommst um 4500 Euro plus Urlaubsgeld neu, incl. Werksgarantie.


Das ist doch ganz einfach. Er kennt seine Pflichten als Geschäftstreibender nicht, darüber hinaus versucht er sich mit fadenscheinigen Ausreden um die Gewährleistung zu drücken und konstruiert Zusammenhänge, wo keine sind (beim Hagelschaden muss er nicht für eine hinige Kupplung geradestehen, srsly?). Auf die Frage, warum er das macht, fallen mir zwei Antworten ein: entweder weiß er ganz genau, was mit dem Fahrzeug alles nicht stimmt und verschweigt es absichtlich (link) oder er hat sich das Fahrzeug nicht einmal gründlich angesehen (faul und schlampert).
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von KGR84 » Do 21. Jun 2018, 08:43

Also wir brauchen hier nicht anfangen zu spekulieren ob und warum er diese Aussage getroffen hat. Es war nun mal so.

Bezüglich der Frage warum genau dieses Fahrzeug und kein Dacia, das Auto ist für eine gehbehinderte Frau und soll "nicht zu gross" sein.

Es ist ganz schön schwer einen Kleinwagen der keine 200Ps hat mit Automatik zu bekommen. Ausser teurere Mittelklasse bis Oberklasse Marken finden sich da kaum Fahrzeuge am Markt. Das wirkt sich dann dementsprechende auf den Preis aus, und wie gesagt der Preis war ein Kriterium sowie ein Automatikgetriebe, und auch die Sicherheitskomponente sowie bestimmte Komfortausstattungen spielten eine Rolle.

Optik weniger, und daher kann man bei der Suche nicht sehr wählerisch sein, und kann so eine Möglichkeit nicht so einfach verstreichen lassen, wie wenn ich einen 100 PS Golf mit Handschaltung suche.

Man findet so ein Auto nicht jeden Tag, und dann "zum Glück" auch noch mit Hagelschaden, der dann auch im Preis berücksichtigt ist.

@id: Übrigens Django, es geht hier nicht um Garantie sodern um Gewährleistung. Dass er die Garantie ausschliesst ist mir auch zuvor schon klar gewesen, und das ist auch sein gutes Recht.
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von RBM » Do 21. Jun 2018, 08:54

Django hat geschrieben:
Den bekommst um 4500 Euro plus Urlaubsgeld neu, incl. Werksgarantie.


Wo bitte? Suche gerade einen Duster .

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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von KGR84 » Do 21. Jun 2018, 12:05

Hier übrigens noch die genauen Vermerke, die am Kaufvertrag angegeben wurden:

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aragorn
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von aragorn » Do 21. Jun 2018, 13:45

KGR84 hat geschrieben:Dass er die Garantie ausschliesst ist mir auch zuvor schon klar gewesen, und das ist auch sein gutes Recht.

Nein, die schließt man nicht aus, sondern gibt man einfach nicht.

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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Beitrag von Evilcannibal79 » Fr 22. Jun 2018, 08:40

Da stehts doch eh schwarz auf weiß "keine Garantie"

Das aber Garantie und Gewährleistung 2 Paar Stiefel sind sollte klar sein.
Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzl. geregelt.
Ich glaub das ist bei einem Gebrauchten 6 Monate.

Hier werden 2 Dinge verwechselt.
https://www.konsument.at/gew%C3%A4hrleistung

Ich finde es ein wenig vorschnell den Händler hier als Gauner darzustellen.
Sollte nach ein paar Wochen ein gröberer Schaden auftreten und er hat davon gewusst, wäre es arglistige Täuschung oder so ähnlich
dann hätte der Käufer das Recht den Wagen zum Kaufpreis zurückzugeben bzw. kann seine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Wie man sich dann mit dem Verkäufer einigt muss man sehen.
Aber aus der Pflicht nehmen kann er sich nich so einfach.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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