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AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

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eXistenZ
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AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von eXistenZ » Fr 21. Jan 2011, 17:55

Das AUG Z wurde, was ich so gelesen haben, im Vergleich zum AUG um eine Verschlusswarze kastriert.

Warum war das dem Gesetzgeber wichtig? - Wozu soll das gut sein?

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Salem
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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von Salem » Fr 21. Jan 2011, 18:07

Damit Du keine phösen Originalteile aus der Kriegsfertigung nicht einbauen kannst und hernach die Weltherrschaft übernimmst
mit der daraus resultierenden fürchterlich gefährlichen Kriegswaffe. :lol:
Das ist halt beamtetes "vor Röntgenblick und Todesstrahlen Angst hab" - Denken.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von Georg K » Fr 21. Jan 2011, 18:10

Salem hat geschrieben:Damit Du keine phösen Originalteile aus der Kriegsfertigung nicht einbauen kannst

Genau. Damit man zivilen Lauf und Verschluss nicht mit militärischem Lauf bzw. Verschluss kombinieren kann. Hat man auch bei verschiedenen anderen Zivilversionen so verlangt bzw. so gemacht.

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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von Stickhead » Fr 21. Jan 2011, 18:21

Salem hat geschrieben:Todesstrahlen
Ich sehe, du hast die WaffG-Judikatur ziemlich intus :lol:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von Maggo » Fr 21. Jan 2011, 19:08

Einige findige Bemate die viel Hollywood Filme angesehen haben,die den ganzen tag nix anderes zu tun haben als Bürgern das Leben schwer zu machen haben sich solche Stolpersteine ausgedacht.
Es haben offenbar nicht nur die Politik sondern auch die Beamten Angst vom "Regierenden Volk".
Manchmal glaube ich das nicht unsere Gewählten Volksvertreter das sagen haben sondern unser Beamtenstab.
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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von EREW » Fr 21. Jan 2011, 19:17

xxx
Zuletzt geändert von BigBen am Fr 21. Jan 2011, 19:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Äußerungen die gegen die Forenregeln verstoßen wurden entfernt und der User verwarnt.

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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von BigBen » Fr 21. Jan 2011, 19:41

Wow 4 Beiträge und schon die erste Verwarnung - super!
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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von EREW » Fr 21. Jan 2011, 19:44

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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von Stickhead » Fr 21. Jan 2011, 19:59

Vielleicht solltest du deinen Post nochmal überdenken.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von BigBen » Fr 21. Jan 2011, 20:00

nachdem EREW es für eine gute idee hielt mich per PM zu beleidigen, habe ich seinen account sowie den gesamten IP bereich von dem aus er gepostet hat gesperrt. Hat mich alles irgendwie an "sh21" erinnert - haben übrigens beide von deutschen IPs aus gepostet.
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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von Maggo » Fr 21. Jan 2011, 20:06

BigBen hat geschrieben:nachdem EREW es für eine gute idee hielt mich per PM zu beleidigen, habe ich seinen account sowie den gesamten IP bereich von dem aus er gepostet hat gesperrt. Hat mich alles irgendwie an "sh21" erinnert - haben übrigens beide von deutschen IPs aus gepostet.


:clap:

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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von gewo » Fr 21. Jan 2011, 20:19

eXistenZ hat geschrieben:Das AUG Z wurde, was ich so gelesen haben, im Vergleich zum AUG um eine Verschlusswarze kastriert.
Warum war das dem Gesetzgeber wichtig? - Wozu soll das gut sein?


hi

der aktuelle stand betreffend der noetigen abaenderungen an den mit ausnahmegenehmigung zugelassenen halbautomaten haengt vor allem vom jeweils taetigen amtssachverstaendigen ab.

der derzeitige "wuenscht" sich bei solchen zulassungen dass es keine wechselseitige kompatibilitaet geben darf.

es darf also WEDER ein wesentlicher waffenbestandteil (griff, lauf, abzugsgruppe) der vollautomatischen kriegswaffe in der ausnahmegenehmigten halbautomatischen waffe verwendbar sein, NOCH umgekehrt

frueher reichte es es noch wenn kein wesentlicher teil eines vollautomaten in den halbautomaten passte ...
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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von Maggo » Fr 21. Jan 2011, 20:32

gewo hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Das AUG Z wurde, was ich so gelesen haben, im Vergleich zum AUG um eine Verschlusswarze kastriert.
Warum war das dem Gesetzgeber wichtig? - Wozu soll das gut sein?


hi

der aktuelle stand betreffend der noetigen abaenderungen an den mit ausnahmegenehmigung zugelassenen halbautomaten haengt vor allem vom jeweils taetigen amtssachverstaendigen ab.
der derzeitige "wuenscht" sich bei solchen zulassungen dass es keine wechselseitige kompatibilitaet geben darf.
es darf also WEDER ein wesentlicher waffenbestandteil (griff, lauf, abzugsgruppe) der vollautomatischen kriegswaffe in der ausnahmegenehmigten halbautomatischen waffe verwendbar sein, NOCH umgekehrt


Das "noch Umgekehrt" ist interessant,entbehrt aber eigendlich jeglichen Komentar.
Das das FA in die HA nicht passt ist ok,aber umgekehrt?Was soll das für einen Sinn haben?
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Georg K
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Re: AUG Z ... Warum war das dem Gesetzgeber wichtig?

Beitrag von Georg K » Fr 21. Jan 2011, 20:47

Maggo hat geschrieben:Das das FA in die HA nicht passt ist ok,aber umgekehrt?Was soll das für einen Sinn haben?

Läufe und Verschlüsse, die in Kriegswaffen passen, sind selber Kriegsmaterial.
§1 (1) KriegsmaterialVO, BGBl. 624/1977.

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