ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
wolf
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 21:24

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von wolf » Di 25. Jan 2011, 12:15

#
Zuletzt geändert von wolf am Fr 7. Okt 2011, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36573
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von gewo » Di 25. Jan 2011, 12:31

wolf hat geschrieben:...Strafrahmen im WaffG sind aber auszuhalten.



hi

ist ja genau genommen nur verwaltungsrecht oder ist das schon strafrecht ..?

KM waere strafrechtlich, oder?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

wolf
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 449
Registriert: Fr 21. Mai 2010, 21:24

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von wolf » Di 25. Jan 2011, 12:52

#
Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 01:05, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Counterstriker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 702
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
Wohnort: Donauföld

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von Counterstriker » Di 25. Jan 2011, 13:43

h4tegw hat geschrieben:Wie soll er sich denn sonst helfen gegen einen 42jährigen?

Gegen einen 42jährigen der einem nichts tut muß man sich aber auch nicht helfen.
Und der Verdacht war ja wohl ganz offensichtlich begründet.

Wodurch?
Bzw: Selbst wenn - das berechtigt ihn nicht zur Selbstjustiz. Akute Gefahr für ihn oder sein Eigentum war ja ganz offensichtlich nicht gegeben.
Ich hab kein Mitleid oder Verständnis für Spinner die einen auf Django machen. :evil:

rubylaser694 hat geschrieben:
naja jemandem mit einer illegalen pistole nachfahren fällt wohl eher nicht mehr unter notwehr...

Doch! Z.B. bei dem Asylwerber der einen "Landsmann" mit einer illegalen Waffe erschossen hatte wars auch Norwehr!

Der Asylwerber ist aber auch nicht jemandem nach und hat ihn mit der Waffe bedroht, sondern er wurde tatsächlich angegriffen - da liegt IMHO der große Unterschied.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

Nudnik
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 390
Registriert: Do 13. Jan 2011, 09:26

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von Nudnik » Di 25. Jan 2011, 13:57

Er wurde nicht angegriffen, er wurde bedroht....
Speak softly and carry a big stick.

Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
Bild

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von pointi2009 » Di 25. Jan 2011, 14:22

davon abgesehen, darf ich ja mit meiner waffe auf WBK auch nicht ausserhalb meines eingefriedeten Grund und Boden oder Wohnung jemanden damit anhalten, bedrohen oder gar angreifen
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
Counterstriker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 702
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
Wohnort: Donauföld

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von Counterstriker » Di 25. Jan 2011, 14:56

Nudnik hat geschrieben:Er wurde nicht angegriffen, er wurde bedroht....

"Mindestens vier mit Messern und Hacken bewaffnete Tschetschenen waren im August 2006 in die Wohnung der Dagestaner in Hallein eingedrungen. Die Tschetschenen attackierten sofort, verletzten einige der Dagestaner schwer."
... hört sich etwas anders an.
davon abgesehen, darf ich ja mit meiner waffe auf WBK auch nicht ausserhalb meines eingefriedeten Grund und Boden oder Wohnung jemanden damit anhalten, bedrohen oder gar angreifen

Im Falle von Nothilfe oder Notwehr (was hier nicht der Fall war) sollte das Wurscht sein.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

Nudnik
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 390
Registriert: Do 13. Jan 2011, 09:26

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von Nudnik » Di 25. Jan 2011, 15:18

Counterstriker hat geschrieben:
Nudnik hat geschrieben:Er wurde nicht angegriffen, er wurde bedroht....

... hört sich etwas anders an.


Ich meinte den alten Mann der den Waldarbeiter bedrohte.... Hier gerät ja langsam alles durcheinander :D
Speak softly and carry a big stick.

Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
Bild

Benutzeravatar
Counterstriker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 702
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
Wohnort: Donauföld

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von Counterstriker » Di 25. Jan 2011, 16:17

Ooops, sorry. Ein klassischer Fall von Mistverständnis. :doh:
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von pointi2009 » Di 25. Jan 2011, 16:20

Counterstrike hat geschrieben:Im Falle von Nothilfe oder Notwehr (was hier nicht der Fall war) sollte das Wurscht sein.


glaub ich nicht, vielleicht weiss ein kundiger mehr. Nur laut WaffenG darf ich die Waffe nur auf meinem Grund/Boden "führen" - sobald ich dieses verlasse wäre ein unerlaubtes Führen der Waffe. Egal ob Notwehr/Nothilfe
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
Abbath
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 933
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 11:01
Wohnort: -)

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von Abbath » Di 25. Jan 2011, 20:00

pointi2009 hat geschrieben:
Counterstrike hat geschrieben:Im Falle von Nothilfe oder Notwehr (was hier nicht der Fall war) sollte das Wurscht sein.


glaub ich nicht, vielleicht weiss ein kundiger mehr. Nur laut WaffenG darf ich die Waffe nur auf meinem Grund/Boden "führen" - sobald ich dieses verlasse wäre ein unerlaubtes Führen der Waffe. Egal ob Notwehr/Nothilfe


liegt ein nothilfe-fall vor, darfst mit deiner waffe dein (/das umfriedete) grundstück verlassen.
willst du notwehrfähiges gut schützen darfst du mit deiner waffe dein (/das umfriedete) grundstück verlassen.
11) 2. Fall: Ein Wiener Notar hatte in seinem vor seinem Wohnhaus abgestellten Geländewagen einen „stillen“ Alarm eingebaut. Als dieser in der Nacht ausgelöst wurde, eilte der Notar mit einer Faustfeuerwaffe bewaffnet zum Einbruchsobjekt. Dort konnte er den Autodieb auf frischer Tat ertappen. Mit vorgehaltener Waffe hielt er den Gesetztesbrecher solange in Schach, bis die Polizei eintraf.


1. März 1997:

Der Besitzer eines Uhren- und Schmuckgeschäftes in Kössen wurde telefonisch in Kenntnis gesetzt, daß Einbrecher in seinem Geschäft seien. Der Eigentümer nahm danach eine Bockbüchsflinte an sich und begab sich zum Einbruchsobjekt. Als zwei Einbrecher, mit dem in einer Tasche verwahrten Diebsgut aus der aufgebrochenen Geschäftstür traten, hob der Geschäftsmann die Waffe auf halbe Brusthöhe und richtete die Mündung grob auf sie. Der vordere stellte die Tasche auf den Boden und startete los, um sich auf den Geschäftsmann zu werfen. Der Angegriffene schoß und traf den Angreifer ins Schienbein. Teile des ausgetretenen Geschosses trafen den zweiten Einbrecher in den Knöchel. Dem Schützen wurde vom Gericht Notwehr zuerkannt.


beispiel: hunde beissen ein schreiendes, am boden liegendes kind 50 meter vor deiner grundstücksgrenze.
du nimmst deine waffe läufst raus und hilfst.
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von pointi2009 » Mi 26. Jan 2011, 10:48

skeptisch vernehme ich diese Worte, dennoch find ich die Ausführung interessant.

Beispiel: heisser Einbruch im Nachbarhaus? Klar Polizei rufen wenn ich das mitbekomme. Würde da jemand mit der Waffe Hilfe leisten?

Zu deinem Beispiel mit den Hunden: vermutlich würde ich keine Waffe nehmen, da die Gefahr, das Kind zu gefährden sehr gross wäre. Einen Knüppel ja und meine Hund zur Ablenkung. Dicke Handschuhe und eine dicke Jacke wäre auch nicht schlecht.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
Abbath
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 933
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 11:01
Wohnort: -)

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von Abbath » Mi 26. Jan 2011, 12:52

pointi2009 hat geschrieben:skeptisch vernehme ich diese Worte, dennoch find ich die Ausführung interessant.

Beispiel: heisser Einbruch im Nachbarhaus? Klar Polizei rufen wenn ich das mitbekomme. Würde da jemand mit der Waffe Hilfe leisten?

Zu deinem Beispiel mit den Hunden: vermutlich würde ich keine Waffe nehmen, da die Gefahr, das Kind zu gefährden sehr gross wäre. Einen Knüppel ja und meine Hund zur Ablenkung. Dicke Handschuhe und eine dicke Jacke wäre auch nicht schlecht.


pointi - es ging ja nicht darum, was ratsam wäre oder was am erfolgversprechendsten ist, sondern ob es im Rahmen von notwehr/nothilfe erlaubt ist.

das unerlaubte führen bzw. verwenden einer legal besessenen waffe, um damit ein gewaltverbrechen zu stoppen wird von der eintreffenden polizei vermutlich auch wohlwollend aufgenommen.
es sei denn, du stürmst ihnen mit gezogener waffe entgegen. ^^
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von pointi2009 » Mi 26. Jan 2011, 13:02

dass die anrückende Polizei das vermutlich positiv sieht ja - dafür kenn ich genug Polizisten, die das auch unterschreiben würden, mich hätt ja nur die Konsequenz vor der Staatsanwaltschaft interessiert, wenn ich einen mit der Waffe dann an/erschiessen musste aus Notwehr/Nothilfe und das ausserhalb meines Besitzes.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

Benutzeravatar
Abbath
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 933
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 11:01
Wohnort: -)

Re: Die Schlagzeilen des heutigen Tages....

Beitrag von Abbath » Mi 26. Jan 2011, 13:05

pointi2009 hat geschrieben:dass die anrückende Polizei das vermutlich positiv sieht ja - dafür kenn ich genug Polizisten, die das auch unterschreiben würden, mich hätt ja nur die Konsequenz vor der Staatsanwaltschaft interessiert, wenn ich einen mit der Waffe dann an/erschiessen musste aus Notwehr/Nothilfe und das ausserhalb meines Besitzes.


StGB § 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

Ich kann mir nicht vorstellen dass im Falle einer berechtigten Nothilfe irgend ein anderer Paragraph noch eine Rolle spielt.
Und bei einem Hund wird auch die Notwehrüberschreitung nicht zum Tragen kommen.
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."

Antworten