Hab meine Unterlagen von der Fahrschule nicht mehr, das war das beste was ich finden konnte. Jedenfalls lernt man es so:gewo hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 00:59quelle fuer die zwei sekunden?daHawk hat geschrieben: ↑Mi 10. Apr 2019, 23:56Die Rechnung ist an sich schon richtig, allerdings würd es von der Rechtlichen Seite her auch ausreichen einfach den 2 Sekunden Sicherheitsabstand einzuhalten.gewo hat geschrieben: ↑Mi 10. Apr 2019, 11:08
"mitte" fahren bzw ab wann rechts einordnen ist halt immer so eine sache
anhalteweg bei 130kmh sind ca 150meter
das sind ca 35 Fahrzeuglängen
der zulässige abstand zwischen zwei Fahrzeugen um sich aus welcher spur auch immer nach rechts einordnen zu dürfen ist also 2x anhalteweg + Fahrzeuglänge
bei 130km/h sind das rund 300meter
das sind ca 70 Fahrzeuglängen
Not-/ gefahrenbremsweg waere die hälfte
also rund 150meter
rund 30 fahrzeuglaengen
vorher is nix mit rechts einordnen
Das wären dann bei 130 kmh etwa 70m
https://www.oesterreich.gv.at/themen/fr ... 63130.html
Siehe Seite 3
https://www.fuerboeck.at/fileadmin/user ... fahren.pdf
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Grundsätzlich 2 Sekunden (Der Abstand entspricht 2 x Reaktionsweg)
Unter 50 km/h 1 Sekunde
Über 100 km/h 3 Sekunden
Bei gefahrenerhöhenden Umständen 4 bis 5 Sekunden (Anhalteweg)
Durchfahrtszeiten des Anhalteweges bei trockener Fahrbahn
bis 30 km/h: 2 Sekunden
30 bis 60 km/h: 3 Sekunden
60 bis 90 km/h: 4 Sekunden
90 bis 120 km/h: 5 Sekunden