Jojo Hr. Alaskan 454 ...keine Sorge, im Internet bin ich auch Herzchirurg, Architekt, Börsenmarkler und HufschmiedAlaskan454 hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 16:05Weil das Geld vermutlich fort ist da Insolvenz.
Wenn du dir um 160 € Munition am Tresen legen lässt und 5 € hinlegst & gehst wird was vermutlich passieren? Ein Anruf bei 133 und dann wird dir geholfen und dann kannst den Herrschaften erklären das der dir ja eigentlich eh ein Geld schuldet.
Selbst wenn du dir mit jemandem dort was ausmachst wirst keine 100% Quote bekommen und auch nicht wennst der Herr Alaskan oder der Herr FFGK bist. Was ist der normale Satz,10 oder 20%? Da musst aber als Gläubiger aufscheinen.

Aber nun der Reihe nach. Die Firma BÜMA HandelsgmbH,vm Wilfried Wertgarn er Büchsenmacher seit 1820 & Handels oder einfach nur salop formuliert "Wertgartner Wels" hat sein Insolvenzverfahren am 28.08.2019 eröffnet ( ob durch den Eigentümer oder der Gläubiger enzieht sich meiner Kenntnis ist aber auch völlig irrelevant).
Der Masseverwalter ( vom Gericht zugeteilt) übernimmt die Geschäftsagenden da - Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung! Das Unternehmen wird fortgeführt - no na ned sonst gäbe es keinen Onlineshop unter anderem, wo man kaufen kann und es ist kein Sparverein ohne wiederkehr

Daher was ist zu tun ? Ganz einfach, man rufe den Massenverwalter an, da - und die Passage mag ich jetzt besonders - der Kauf 2 Monate zurück liegt ergo war es da schon Oktober und somit gut 2 Monate nachdem entschieden wurde, das Geschäft läuft weiter bzw. Wird weitergeführt (durch den Masseverwalter Dr. G******)
Also was muss jetzt odysseus machen, er möge sich bequemen sich mit dem Masseverwalter in Verbinung zu setzten ( Namen, telefonnummer, büroadresse habe ich binnen 1 Minute rausgefunden) um eine Lösung zu erziehlen da bereits die Vorauskasse durchgeführt wurde. das Sanierungsverfahren ist somit für Odysseus irrelevant oder salopp vormuliert eine Randerscheinung die für den Geschäftsabschluss wenig bis keine Relevanz hat.
Daher den Vorschlag, weil vielleicht nicht Verfügbar, eventuell einen Ersatzartikel zu nehmen gar nicht so von der Hand ab zuweisen ist solange er den Wert nicht übersteigt bzw. Müsste ausgeglichen werden. Es war eine theoretische Lösung von FFWKK die durchaus gängig ist und hat nichts mit Gläubigerbevorzugung zu tun.
Im übrigen findet am12.12.2019 eine Tagessatzung bei Gericht statt wo folgendes beschlossen werden soll: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme.
Nichts für ungut,
