Die schadenfrohen muss ich enttäuschen. Es betrifft mich nicht als Verkäufer. ich habe aber heute bei einer Plattform eine Büchse nicht ersteigern können da die Seite nicht aufrufbar war. (weder bei mir, auf dem Handy, bei einem Bekannten....). Es ist zwar keine Laesio enormis aber mein Gebot wäre wesentlich höher gewesen
![Shhh... :shhh:](./images/smilies/eusa/shhh.gif)
Frage an die Juristen - Wäre rein rechtlich so ein Verkauf für den Verkäufer bindend? Immerhin wurde ja die Auktion gestört. Oft wird erst in der letzten Minute geboten um nicht den Preis in die Höhe zu treiben etc...
Sonst bleibt ja eigentlich nur mehr zum Festpreis inserieren um nicht das Risiko zu haben.
lg