Bekommen noch nichts, habe lediglich wegen der Meldung meiner 30er Glock Magazine angefragt was ich mit bringen soll. Erweitert habe ich schon früher, leider. So kommts mir jetzt halt teurer. Das Rechnung für die Magazine mitnehmen wurde auch kurz angesprochen. Muss man nicht vorlegen, es reicht ein Zettel mit Kaliber und Bezeichnung.MikeD hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 11:01Was hast Du für die 160€ bekommen, §17 9/10 Eintrag und Erweiterung auf mehr als 2 Kat B Plätze ?Rontogosch hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 07:45Wenn sich die Beamtin fast entschuldigt das man 160€ für die neue WBK zahlen muss (30ger Magazine für Glock). Es gibt ja doch noch entspannte Mitarbeiter auf den BH's.
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Der Freude-Thread Version 2.0
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Dann hat sie sich wohl dafür entschuldigt, dass sie dir zu viel abgeknöpft hatRontogosch hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 11:17Bekommen noch nichts, habe lediglich wegen der Meldung meiner 30er Glock Magazine angefragt was ich mit bringen soll. Erweitert habe ich schon früher, leider. So kommts mir jetzt halt teurer. Das Rechnung für die Magazine mitnehmen wurde auch kurz angesprochen. Muss man nicht vorlegen, es reicht ein Zettel mit Kaliber und Bezeichnung.MikeD hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 11:01Was hast Du für die 160€ bekommen, §17 9/10 Eintrag und Erweiterung auf mehr als 2 Kat B Plätze ?Rontogosch hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 07:45Wenn sich die Beamtin fast entschuldigt das man 160€ für die neue WBK zahlen muss (30ger Magazine für Glock). Es gibt ja doch noch entspannte Mitarbeiter auf den BH's.
Wenn nämlich keine neuen Rechte verliehen (bewilligt) werden, dürfen dafür auch keine Gebühren verlangt werden.
Für bereits bewilligte Plätze (für die du bereits bezahlt hast) dürfen also keine Gebühren verlangt werden !
Sogar wenn du Altbestand (§17/1/7, 8 oder 11 ) eintragen lässt, dürften dafür eigentlich nur die Ausstellungsgebühr von 74,40 fällig werden.
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Gut dass werd ich mir notieren und dann nachfragen wenn ichs eintragen lasse. Dachte es wird teurer aufgrund ZWR Eintrag und Kat. A Platz.
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Kannst du mir bitte sagen wo das drinnen steht? Im Gebührengesetz find ich keine Ausnahme in dieser Form.MikeD hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 11:41Dann hat sie sich wohl dafür entschuldigt, dass sie dir zu viel abgeknöpft hat
Wenn nämlich keine neuen Rechte verliehen (bewilligt) werden, dürfen dafür auch keine Gebühren verlangt werden.
Für bereits bewilligte Plätze (für die du bereits bezahlt hast) dürfen also keine Gebühren verlangt werden !
Sogar wenn du Altbestand (§17/1/7, 8 oder 11 ) eintragen lässt, dürften dafür eigentlich nur die Ausstellungsgebühr von 74,40 fällig werden.
So wie ich das lese ist die Ausstellung des Dokuments zu vergebühren, nicht die Bewilligung. Sprich, hast du eine "umfangreichere" WBK zahlst du mehr als für die Standard 2 Stk. WKB. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liegen sollte...Gebührengesetz 1957 Fassung 17.11.20
...
11 Waffendokumente
(1) Waffenbesitzkarte
1.Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) 74,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 43 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 43 Euro
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Genau das steht aber in den fettgedruckten Abschnitten des Gebührengesetzes, nur wenn ein neues Recht erlaubt / bewillig wird, ist eine Gebühr fällig, lediglich die Ausstellungsgebühr muss immer bezahlt werden. Das Gleiche gilt für Ersatzdokumente (z.B. bei Verlust), es ist nur die Ausstellungsgebühr fällig (wenn nicht ein neues Recht dazu kommt). Steht zum §16 im Runderlass.Hellprayer hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 12:24
Kannst du mir bitte sagen wo das drinnen steht? Im Gebührengesetz find ich keine Ausnahme in dieser Form.
So wie ich das lese ist die Ausstellung des Dokuments zu vergebühren, nicht die Bewilligung. Sprich, hast du eine "umfangreichere" WBK zahlst du mehr als für die Standard 2 Stk. WKB. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liegen sollte...Gebührengesetz 1957 Fassung 17.11.20
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Im Punkt a) würde ich dir Recht geben. Müsste man einen Juristen fragen ob "Erlaubt" oder "Bewilligt" da nicht der Knackpunkt sind bei der Ausstellung.MikeD hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 12:58Genau das steht aber in den fettgedruckten Abschnitten des Gebührengesetzes, nur wenn ein neues Recht erlaubt / bewillig wird, ist eine Gebühr fällig, lediglich die Ausstellungsgebühr muss immer bezahlt werden. Das Gleiche gilt für Ersatzdokumente (z.B. bei Verlust), es ist nur die Ausstellungsgebühr fällig (wenn nicht ein neues Recht dazu kommt). Steht zum §16 im Runderlass.Hellprayer hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 12:24
Kannst du mir bitte sagen wo das drinnen steht? Im Gebührengesetz find ich keine Ausnahme in dieser Form.
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b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 43 Euro
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aber im Punkt b) hast du oben geschrieben:
Was ich irgendwie im Punkt b) vom Gebührengesetz genau nicht so lese. Da steht ja genau der Fall drinnen und dann sind 43€ extra fällig bei der Ausstellung.
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Da gehen die Rechtsansichten ein bisschen auseinander und zwar:Hellprayer hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 13:26
aber im Punkt b) hast du oben geschrieben:Was ich irgendwie im Punkt b) vom Gebührengesetz genau nicht so lese. Da steht ja genau der Fall drinnen und dann sind 43€ extra fällig bei der Ausstellung.
- man hat auf Grund der Altbestandsregelung bereits die Berechtigung zum Besitz (Führen) wenn man nur die Magazine innerhalb der Frist meldet, also kommt keine neue Berechtigung dazu. Es muss lediglich das Waffendokument mit dem §17 Eintrag neu ausgestellt werden (nur Ausstellungsgebühr).
- auf Grund der Altbestandregelung hat man mit rechtzeitiger Meldung der Magazine einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer entsprechenden §17 Bewilligung -> Ausstellungsgebühr + Gebühr für §17(1) Ausnahmebewilligung
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Ich freu mich gerade wie klein und doch so hell meine neue Olight I3e EOS ist
Passt super auf meinen Schlüsselbund und benötigt AAA-Batterien und nicht irgendwelche Knopfzellen.
Grüße
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Jop, die ziert den Schlüsselbund meiner Holden. Wennst noch etwas "bequemeres" suchst kann ich dir die I1R2 empfehlen. Noch kleiner als die I3e und kann per Micro-USB geladen werden. Ich bin begeistert von dem kleinen Scheißerchen und wie hell der werden kann
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Die I1R2 soll heute oder morgen kommenHellprayer hat geschrieben: ↑Do 19. Nov 2020, 11:56Jop, die ziert den Schlüsselbund meiner Holden. Wennst noch etwas "bequemeres" suchst kann ich dir die I1R2 empfehlen. Noch kleiner als die I3e und kann per Micro-USB geladen werden. Ich bin begeistert von dem kleinen Scheißerchen und wie hell der werden kann
Hab eh 2 Schlüsselbunde
Grüße
Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Nach einem Jahr mit vielen Rückschlagen kann ich heute endlich wieder meine gurtgeführten Sachen mit Funswitch ausführen.
Ein hoffentlich positiver Abschluss für dieses Jahr und ich freu mich wie ein kleines Kind
Ein hoffentlich positiver Abschluss für dieses Jahr und ich freu mich wie ein kleines Kind
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.
Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Glock Gewindelauf bei IGB bestellt. Bin schon gespannt.
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Heute das Mail bekommen das ich für meine Mag- und Kat A Meldung 160,- zahlen darf. Jetzt heißt es wieder warten auf die neue WBK
From My Cold, Dead Hands
Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Bin ich froh, dass ich Anfang des Jahres mein SF bei der BA in KG gekündigt habe.
https://www.diepresse.com/5903899/68-ba ... r-geknackt
https://www.diepresse.com/5903899/68-ba ... r-geknackt
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0
Ich hab einen in 7 1/2" für mein Wechselsystem mit Gewinde.
Funktioniert tadellos.
Seriennummer ident mit WS u d Griffstück.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"