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Der Freude-Thread Version 2.0

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Rontogosch
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von Rontogosch » Di 17. Nov 2020, 11:17

MikeD hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 11:01
Rontogosch hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 07:45
Wenn sich die Beamtin fast entschuldigt das man 160€ für die neue WBK zahlen muss (30ger Magazine für Glock). Es gibt ja doch noch entspannte Mitarbeiter auf den BH's.
Was hast Du für die 160€ bekommen, §17 9/10 Eintrag und Erweiterung auf mehr als 2 Kat B Plätze ?
Bekommen noch nichts, habe lediglich wegen der Meldung meiner 30er Glock Magazine angefragt was ich mit bringen soll. Erweitert habe ich schon früher, leider. So kommts mir jetzt halt teurer. Das Rechnung für die Magazine mitnehmen wurde auch kurz angesprochen. Muss man nicht vorlegen, es reicht ein Zettel mit Kaliber und Bezeichnung.

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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von MikeD » Di 17. Nov 2020, 11:41

Rontogosch hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 11:17
MikeD hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 11:01
Rontogosch hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 07:45
Wenn sich die Beamtin fast entschuldigt das man 160€ für die neue WBK zahlen muss (30ger Magazine für Glock). Es gibt ja doch noch entspannte Mitarbeiter auf den BH's.
Was hast Du für die 160€ bekommen, §17 9/10 Eintrag und Erweiterung auf mehr als 2 Kat B Plätze ?
Bekommen noch nichts, habe lediglich wegen der Meldung meiner 30er Glock Magazine angefragt was ich mit bringen soll. Erweitert habe ich schon früher, leider. So kommts mir jetzt halt teurer. Das Rechnung für die Magazine mitnehmen wurde auch kurz angesprochen. Muss man nicht vorlegen, es reicht ein Zettel mit Kaliber und Bezeichnung.
Dann hat sie sich wohl dafür entschuldigt, dass sie dir zu viel abgeknöpft hat :twisted:
Wenn nämlich keine neuen Rechte verliehen (bewilligt) werden, dürfen dafür auch keine Gebühren verlangt werden.
Für bereits bewilligte Plätze (für die du bereits bezahlt hast) dürfen also keine Gebühren verlangt werden !

Sogar wenn du Altbestand (§17/1/7, 8 oder 11 ) eintragen lässt, dürften dafür eigentlich nur die Ausstellungsgebühr von 74,40 fällig werden.

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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von Rontogosch » Di 17. Nov 2020, 11:54

Gut dass werd ich mir notieren und dann nachfragen wenn ichs eintragen lasse. Dachte es wird teurer aufgrund ZWR Eintrag und Kat. A Platz.

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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von Hellprayer » Di 17. Nov 2020, 12:24

MikeD hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 11:41
Dann hat sie sich wohl dafür entschuldigt, dass sie dir zu viel abgeknöpft hat :twisted:
Wenn nämlich keine neuen Rechte verliehen (bewilligt) werden, dürfen dafür auch keine Gebühren verlangt werden.
Für bereits bewilligte Plätze (für die du bereits bezahlt hast) dürfen also keine Gebühren verlangt werden !

Sogar wenn du Altbestand (§17/1/7, 8 oder 11 ) eintragen lässt, dürften dafür eigentlich nur die Ausstellungsgebühr von 74,40 fällig werden.
Kannst du mir bitte sagen wo das drinnen steht? Im Gebührengesetz find ich keine Ausnahme in dieser Form.
Gebührengesetz 1957 Fassung 17.11.20
...
11 Waffendokumente
(1) Waffenbesitzkarte

1.Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) 74,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 43 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 43 Euro
...
So wie ich das lese ist die Ausstellung des Dokuments zu vergebühren, nicht die Bewilligung. Sprich, hast du eine "umfangreichere" WBK zahlst du mehr als für die Standard 2 Stk. WKB. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liegen sollte...
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von MikeD » Di 17. Nov 2020, 12:58

Hellprayer hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 12:24

Kannst du mir bitte sagen wo das drinnen steht? Im Gebührengesetz find ich keine Ausnahme in dieser Form.
Gebührengesetz 1957 Fassung 17.11.20
...
11 Waffendokumente
(1) Waffenbesitzkarte

1.Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) 74,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 43 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 43 Euro
...
So wie ich das lese ist die Ausstellung des Dokuments zu vergebühren, nicht die Bewilligung. Sprich, hast du eine "umfangreichere" WBK zahlst du mehr als für die Standard 2 Stk. WKB. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liegen sollte...
Genau das steht aber in den fettgedruckten Abschnitten des Gebührengesetzes, nur wenn ein neues Recht erlaubt / bewillig wird, ist eine Gebühr fällig, lediglich die Ausstellungsgebühr muss immer bezahlt werden. Das Gleiche gilt für Ersatzdokumente (z.B. bei Verlust), es ist nur die Ausstellungsgebühr fällig (wenn nicht ein neues Recht dazu kommt). Steht zum §16 im Runderlass.

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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von Hellprayer » Di 17. Nov 2020, 13:26

MikeD hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 12:58
Hellprayer hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 12:24

Kannst du mir bitte sagen wo das drinnen steht? Im Gebührengesetz find ich keine Ausnahme in dieser Form.
Gebührengesetz 1957 Fassung 17.11.20
...
11 Waffendokumente
(1) Waffenbesitzkarte

1.Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) 74,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 43 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 43 Euro
...
So wie ich das lese ist die Ausstellung des Dokuments zu vergebühren, nicht die Bewilligung. Sprich, hast du eine "umfangreichere" WBK zahlst du mehr als für die Standard 2 Stk. WKB. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liegen sollte...
Genau das steht aber in den fettgedruckten Abschnitten des Gebührengesetzes, nur wenn ein neues Recht erlaubt / bewillig wird, ist eine Gebühr fällig, lediglich die Ausstellungsgebühr muss immer bezahlt werden. Das Gleiche gilt für Ersatzdokumente (z.B. bei Verlust), es ist nur die Ausstellungsgebühr fällig (wenn nicht ein neues Recht dazu kommt). Steht zum §16 im Runderlass.
Im Punkt a) würde ich dir Recht geben. Müsste man einen Juristen fragen ob "Erlaubt" oder "Bewilligt" da nicht der Knackpunkt sind bei der Ausstellung.

aber im Punkt b) hast du oben geschrieben:
MikeD hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 11:41
...
Sogar wenn du Altbestand (§17/1/7, 8 oder 11 ) eintragen lässt, dürften dafür eigentlich nur die Ausstellungsgebühr von 74,40 fällig werden.
Was ich irgendwie im Punkt b) vom Gebührengesetz genau nicht so lese. Da steht ja genau der Fall drinnen und dann sind 43€ extra fällig bei der Ausstellung.
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von MikeD » Di 17. Nov 2020, 14:29

Hellprayer hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 13:26

aber im Punkt b) hast du oben geschrieben:
MikeD hat geschrieben:
Di 17. Nov 2020, 11:41
...
Sogar wenn du Altbestand (§17/1/7, 8 oder 11 ) eintragen lässt, dürften dafür eigentlich nur die Ausstellungsgebühr von 74,40 fällig werden.
Was ich irgendwie im Punkt b) vom Gebührengesetz genau nicht so lese. Da steht ja genau der Fall drinnen und dann sind 43€ extra fällig bei der Ausstellung.
Da gehen die Rechtsansichten ein bisschen auseinander und zwar:
  • man hat auf Grund der Altbestandsregelung bereits die Berechtigung zum Besitz (Führen) wenn man nur die Magazine innerhalb der Frist meldet, also kommt keine neue Berechtigung dazu. Es muss lediglich das Waffendokument mit dem §17 Eintrag neu ausgestellt werden (nur Ausstellungsgebühr).
  • auf Grund der Altbestandregelung hat man mit rechtzeitiger Meldung der Magazine einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer entsprechenden §17 Bewilligung -> Ausstellungsgebühr + Gebühr für §17(1) Ausnahmebewilligung
Ich würde für es entsprechend der 1. Rechtsansicht sehen, da der §58 Abs. 13 für die Magazine alleine (Z9 & Z10) eine neue Bewilligung vorsieht, für Z7, Z8, und Z11 (Magazine + Waffe) aber nur die Ausstellung des Waffendokuments:
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen.

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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von tousibaer » Do 19. Nov 2020, 09:48

Ich freu mich gerade wie klein und doch so hell meine neue Olight I3e EOS ist :D
Passt super auf meinen Schlüsselbund und benötigt AAA-Batterien und nicht irgendwelche Knopfzellen.

Grüße

Hellprayer
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von Hellprayer » Do 19. Nov 2020, 11:56

tousibaer hat geschrieben:
Do 19. Nov 2020, 09:48
Ich freu mich gerade wie klein und doch so hell meine neue Olight I3e EOS ist :D
Passt super auf meinen Schlüsselbund und benötigt AAA-Batterien und nicht irgendwelche Knopfzellen.

Grüße
Jop, die ziert den Schlüsselbund meiner Holden. Wennst noch etwas "bequemeres" suchst kann ich dir die I1R2 empfehlen. Noch kleiner als die I3e und kann per Micro-USB geladen werden. Ich bin begeistert von dem kleinen Scheißerchen und wie hell der werden kann :D
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von tousibaer » Do 19. Nov 2020, 12:27

Hellprayer hat geschrieben:
Do 19. Nov 2020, 11:56
tousibaer hat geschrieben:
Do 19. Nov 2020, 09:48
Ich freu mich gerade wie klein und doch so hell meine neue Olight I3e EOS ist :D
Passt super auf meinen Schlüsselbund und benötigt AAA-Batterien und nicht irgendwelche Knopfzellen.

Grüße
Jop, die ziert den Schlüsselbund meiner Holden. Wennst noch etwas "bequemeres" suchst kann ich dir die I1R2 empfehlen. Noch kleiner als die I3e und kann per Micro-USB geladen werden. Ich bin begeistert von dem kleinen Scheißerchen und wie hell der werden kann :D
Die I1R2 soll heute oder morgen kommen ;)
Hab eh 2 Schlüsselbunde :D

Grüße

cosmoch
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von cosmoch » Fr 20. Nov 2020, 14:45

Nach einem Jahr mit vielen Rückschlagen kann ich heute endlich wieder meine gurtgeführten Sachen mit Funswitch ausführen.

Ein hoffentlich positiver Abschluss für dieses Jahr und ich freu mich wie ein kleines Kind :)
Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen das A falsch war.

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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von >Michael< » Di 24. Nov 2020, 23:23

Glock Gewindelauf bei IGB bestellt. Bin schon gespannt. :think: :)

Lexman1
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von Lexman1 » Do 26. Nov 2020, 19:41

Heute das Mail bekommen das ich für meine Mag- und Kat A Meldung 160,- zahlen darf. Jetzt heißt es wieder warten auf die neue WBK :dance:
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von Ares » Sa 5. Dez 2020, 11:05

Bin ich froh, dass ich Anfang des Jahres mein SF bei der BA in KG gekündigt habe. :D

https://www.diepresse.com/5903899/68-ba ... r-geknackt
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
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Re: Der Freude-Thread Version 2.0

Beitrag von Wolf1971 » Sa 5. Dez 2020, 11:09

>Michael< hat geschrieben:
Di 24. Nov 2020, 23:23
Glock Gewindelauf bei IGB bestellt. Bin schon gespannt. :think: :)
Ich hab einen in 7 1/2" für mein Wechselsystem mit Gewinde.
Funktioniert tadellos.
Seriennummer ident mit WS u d Griffstück.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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