logischASCO hat geschrieben: ↑Di 19. Jan 2021, 08:45Echt jetzt, für Jäger gibt es andere Gesetze tegewo hat geschrieben: ↑Di 19. Jan 2021, 08:28Das war ein jägerASCO hat geschrieben: ↑Di 19. Jan 2021, 07:59Gerhard,
Ich finde jetzt leider den Artikel nicht mehr, war aber vor einigen Wochen in den Medien und wurde auch hier diskutiert.
Es handelte sich um eine Person in einem verwahrlosten Bauernhof welche eine Waffe neben dem Tersor gelagert hatte.
Er hatte argumentiert, dass er keinen Besuch bekommt und das Gericht hatte das akzeptiert!
Im Gesetzt steht nur, dass die Waffen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen und zwar in zumutbarer Weise.
Ich kenne keinen Erlass der nicht auch eine sichere Verwahrung von Bügelbrettern oder Autoreifen verbietet, ggf. auch gemeinsam.
Wenn ich alleine Wohne oder alleinigen Zugriff auf die Schlüssel dieses Raumes habe, sollte dem Gesetz genüge getan sein.
Aber wie so oft in AT wird es sicher einen SB geben der das anders sieht, daher wärs ev. sinnvoll das mit der Behörde im Vorfeld abzuklären.
Bei einem nicht jaeger haette das urteil wohl anders ausgesehen![]()
oder auch fuer soehne wichtiger persoenlichkeiten
siehe die einstufung des bundesheer kampfmessers FM78 als "werkzeug" ...

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