Das mit der Widmung wird überall anders geregelt. Ich denke die Gemeinde ist da zuständig??kuni hat geschrieben: ↑Mo 26. Jul 2021, 16:42JaEin - wenn derzeit gewidmete Baugründe nicht bebaut werden, sind pro m² pro Jahr 1€ zu bezahlen - ab dem 5. Jahr nach Widmung, wenn keine Bautätigkeiten zu erkennen sind. ISt aber nur für neue Widmungen relevant.doc steel hat geschrieben: ↑Mo 26. Jul 2021, 16:38So einfach ist es aber nicht mehr einen Baugrund dazu kaufen damit mir keiner die Aussicht verstellt.
Zumindest seit den letzten 5-10 Jahren nicht mehr, denn auf den allermeisten Gründen ist ein Bauzwang drauf, d.h. du musst je nach Ortschaft zwischen 3- und 10 Jahren nach dem Kauf mit einem Hausbau beginnen.
Und da genügt das betonieren eines Fundaments Fundament für die Hornbach Gartenhütte Modell Ibiza 1,80x2,00m nicht dazu.
Auf die gloriose Idee sind nämlich schon mehr gekommen.
Was passieren kann, dass die Widmung verloren geht - und aus Bauland wird wieder Bauerwartungsland, oder was auch immer.
Wir haben eine eingezäunte Wiese, als Trainingsfläche für den Jagdhund
Aber es gibt schon ziemlich überall eine Art Bauzwang.
Die Hundewiese ist aber dann Grünland und kein Bauland oder??