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von diver99 » Fr 10. Dez 2021, 10:45
Regeln für private Treffen:
"Private Zusammenkünfte werden wieder erlaubt sein. Allerdings gelten dabei mindestens folgende Bundesvorgaben für Hochzeiten, Geburtstagsfeste, Weihnachtsfeiern und so weiter, wenn diese indoor und ohne zugewiesene Sitzplätze stattfinden: maximal 25 Personen. Bei Outdoor-Veranstaltungen sind maximal 300 Personen erlaubt. Zudem muss eine oder ein Covid-Beauftragte/Beauftragter ernannt werden, der oder die für die Kontrolle der 2G-Regel zuständig ist und von allen die Kontaktdaten erheben muss. Es gilt FFP2-Masken-Pflicht und bei mehr als 50 Teilnehmern Anzeigepflicht.
Was kleinere Zusammenkünfte angeht, so sind die in der Verordnung nicht explizit geregelt. Allerdings gibt es eine Negativ-Bestimmung: Da heißt es, Auflagen wie etwa die Kontaktdatenerfassung oder die 2G-Regel, gelten nicht für Zusammenkünfte "an denen höchstens vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten teilnehmen", dazu dürfen noch sechs Kinder kommen – wer von den Teilnehmenden geimpft ist, ist irrelevant. Auch in den rechtlichen Begründungen zur Verordnung – beides liegt dem STANDARD vor – heißt es, dass "Zusammenkünfte von weniger als fünf Personen aus weniger als drei Haushalten zuzüglich sechs minderjährige Kinder dieser Personen und Minderjährige, denen gegenüber diese Personen bestehende Aufsichtspflichten wahrnehmen jedenfalls nicht geregelt werden dürfen".
Das bedeutet im Umkehrschluss: Für Zusammenkünfte über dieser Größe gelten die Regeln in der Verordnung. Im Gegensatz zu früheren Verordnungen fehlt auch jene Passage, die explizit festlegt, dass der private Wohnraum von diesen Regeln ausgenommen ist."
Wem fällt so ein Schwachsinn eigentlich ein?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)