Auf pauschale Verunglimpfungen der Justiz werd ich nicht eingehen, ihr macht euch damit nur lächerlich. Jammern und raunzen auf unterstem Niveau könnt's am Stammtisch aber ned mit mir. Da klinke ich mich aus.
Glock1768, du bringst jedoch einen Einwand vor, auf den ich dennoch antworten möchte. Selbst das mit dem Ermessen ist nicht so einfach...
Erstens:
WaffG § 10 hat geschrieben:Bei der Anwendung der in diesem Bundesgesetz enthaltenen Ermessensbestimmungen sind private Rechte und Interessen nur insoweit zu berücksichtigen, als dies ohne unverhältnismäßige Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses, das an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahr besteht, möglich ist.
Zweitens, die durchgehende Judikatur dazu was denn alles schon eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung dieses öffentlichen Interesses darstellt, wie auch dieses Urteil hier vom VwGH. (Das LVwG hat den WP für den JaKdo Soldaten u.a. auf Grund dieser Ermessensentscheidung ausgestellt, der VwGH hat's wieder revidiert.)
Das mit dem Ermessen ist übrigens nicht von irgendeinem Gericht erfunden, sondern steht direkt im WaffG § 21 Abs. 2 letzter Satz: "Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche Menschen, [...], liegt im Ermessen der Behörde."
Kurzum, wenn dir schon die Behörde keinen WP ausstellt, wirst du mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch vom Gericht keinen bekommen.
Ist bei den WbK Plätzen im Grunde dasselbe.
PS: Wenn ein SB wirklich Mist baut, kommt's gar nicht bis an die Gerichte...
PPS: Wer sinnerfassend lesen und klar argumentieren kann ist im Vorteil.