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Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

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Evilcannibal79
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 24. Aug 2022, 13:53

Haben die überhaupt eine Betriebsanlgengenehmigung?
Die ist unter Umständen schneller entzogen als man sich denken kann.
Da wäre auch dann der Arbeitsinspektor der Ansprechpartner.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Exitus
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Exitus » Mi 24. Aug 2022, 13:57

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:51
Exitus hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:47
combatmiles hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:06
Ich glaub da kann ich nicht einhaken, es arbeiten der Chef und seine Söhne...
Denen is Arbeitssicherheit bissi ganz wurscht...
Das würde ich so nicht sagen.
Arbeitssicherheit ist immer einzuhalten, selbst bei
1-Mann Betrieben.
bist sicher?

als eigentuemer bin ich eigentlich von allem ausgenommen
ich brauch als eigentuemer ned amal a die fahrzeiten und pausenzeiten einhalten im transportgewerbe
Auch ein Selbstständiger muss zB die PSA, Absturzsicherungen, Gaswarngeräte immer überprüfen und benutzen.
Solange nichts passiert oder zufällig ein Arbeitsinspektor auftaucht ist alles gut, aber wenn…….

kuni
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von kuni » Mi 24. Aug 2022, 14:13

Exitus hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:57
gewo hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:51
Exitus hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:47
combatmiles hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:06
Ich glaub da kann ich nicht einhaken, es arbeiten der Chef und seine Söhne...
Denen is Arbeitssicherheit bissi ganz wurscht...
Das würde ich so nicht sagen.
Arbeitssicherheit ist immer einzuhalten, selbst bei
1-Mann Betrieben.
bist sicher?

als eigentuemer bin ich eigentlich von allem ausgenommen
ich brauch als eigentuemer ned amal a die fahrzeiten und pausenzeiten einhalten im transportgewerbe
Auch ein Selbstständiger muss zB die PSA, Absturzsicherungen, Gaswarngeräte immer überprüfen und benutzen.
Solange nichts passiert oder zufällig ein Arbeitsinspektor auftaucht ist alles gut, aber wenn…….
Nein, du kannst ziemlich viel machen, ohne dass du strafrechtlich belangt werden kann
Ja, wenn was passiert freut sich die Versicherung wenn du dich um nichts gekümmert hast

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kraeutersalz
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von kraeutersalz » Mi 24. Aug 2022, 15:40

Exitus hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:57
gewo hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:51
Exitus hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:47
combatmiles hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:06
Ich glaub da kann ich nicht einhaken, es arbeiten der Chef und seine Söhne...
Denen is Arbeitssicherheit bissi ganz wurscht...
Das würde ich so nicht sagen.
Arbeitssicherheit ist immer einzuhalten, selbst bei
1-Mann Betrieben.
bist sicher?

als eigentuemer bin ich eigentlich von allem ausgenommen
ich brauch als eigentuemer ned amal a die fahrzeiten und pausenzeiten einhalten im transportgewerbe
Auch ein Selbstständiger muss zB die PSA, Absturzsicherungen, Gaswarngeräte immer überprüfen und benutzen.
Solange nichts passiert oder zufällig ein Arbeitsinspektor auftaucht ist alles gut, aber wenn…….
Das hängt von der genauen Materie ab. Das ASchG gilt nur für Arbeitnehmer. Arbeits - und Ruhezeiten sind für den Chef auch egal.
Wenn die Söhne aber angestellt sind würde das schon greifen denke ich.

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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von gewo » Mi 24. Aug 2022, 16:08

kraeutersalz hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 15:40
Exitus hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:57
gewo hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:51
Exitus hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:47


Das würde ich so nicht sagen.
Arbeitssicherheit ist immer einzuhalten, selbst bei
1-Mann Betrieben.
bist sicher?

als eigentuemer bin ich eigentlich von allem ausgenommen
ich brauch als eigentuemer ned amal a die fahrzeiten und pausenzeiten einhalten im transportgewerbe
Auch ein Selbstständiger muss zB die PSA, Absturzsicherungen, Gaswarngeräte immer überprüfen und benutzen.
Solange nichts passiert oder zufällig ein Arbeitsinspektor auftaucht ist alles gut, aber wenn…….
Das hängt von der genauen Materie ab. Das ASchG gilt nur für Arbeitnehmer. Arbeits - und Ruhezeiten sind für den Chef auch egal.
Wenn die Söhne aber angestellt sind würde das schon greifen denke ich.
so sehe ich das auch
wenn angestellt, dann klar
voller umfang wie bei fremden

wenn die soehne aber mitgesellschafter sind oder es sich um mithilfe im familenbetrieb gem § 98 ABGB handelt dann gelten keinerlei schutzbestimmungen
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von combatmiles » Mo 29. Aug 2022, 12:20

Heute einen Anruf der Volksanwaltschaft bekommen.
Sie wollen das prüfen und ich soll den Akt usw nachreichen.
Mit der GZ der BH könnens nix anfangen.

Dann werd ich den halt nachm Urlaub einscannen und mit den Emails die ich an die BH geschickt habe sowie den Fotos nachreichen...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Alaskan454 » Mo 29. Aug 2022, 16:36

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:51

bist sicher?

als eigentuemer bin ich eigentlich von allem ausgenommen
ich brauch als eigentuemer ned amal a die fahrzeiten und pausenzeiten einhalten im transportgewerbe
Da wäre ich gerne dabei wenn sie dich mit 11 Stunden Lenkzeit im LKW mit oder ohne Pause auf der Tachoscheibe raus fangen und sagen:

"A sie sind ja da Chef,fahrens ruhig weiter!"

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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von gewo » Mo 29. Aug 2022, 17:19

Alaskan454 hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 16:36
gewo hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 13:51

bist sicher?

als eigentuemer bin ich eigentlich von allem ausgenommen
ich brauch als eigentuemer ned amal a die fahrzeiten und pausenzeiten einhalten im transportgewerbe
Da wäre ich gerne dabei wenn sie dich mit 11 Stunden Lenkzeit im LKW mit oder ohne Pause auf der Tachoscheibe raus fangen und sagen:

"A sie sind ja da Chef,fahrens ruhig weiter!"
glaubs einfach
es handelt sich dabei um arbeitnehmerschutzbestimmungen
als eigentuemer bist du ned betroffen

edit:
ich finde das jetzt ned
ich suchs am abend
von irgendwas bin ich ausgenommen dass weiss ich
evt ist es ja auch die aufzeichnungspflicht

weiss ich sicher weils neulich bei einem WKO webinar wieder irgendein tolles vernetzes feature vorgestellt haben und ich glaich zu beginn gefragt hab iob als gmbh geschafetsfuehrerb bzw gesellschafter ueberhaupt davon betroffen bin und sie ham gleich gesagt nein, kein thema .. da gehts um arbeitsrecht
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Alaskan454 » Mo 29. Aug 2022, 17:41

gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 17:19


glaubs einfach
es handelt sich dabei um arbeitnehmerschutzbestimmungen
als eigentuemer bist du ned betroffen
https://www.wko.at/branchen/transport-v ... eiten.html

"Infos zu den Definitionen (Bestimmungen aus der EU VO 561/2006 bzw. dem Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe)"

Die Lenkzeiten haben nichts mit dem ASchG zu tun und wenn du das im richtigen Land in Europa machst wünsche ich viel Spaß dabei, weil in gewissen Ländern verstehen sie da überhaupt keinen Spaß.

Du kannst mir aber glauben das weder die Bundesprüfanstalt Nord (Strebersdorf) oder auch Simmering kein Ort zum Lachen ist was ich als zweimaliger Punkteführerschein Besitzer schon selbst erleben durfte.

Bei den Strafen wegen technischer Mängel bekommt der Halter bzw Chef eine deutlich höhere wie der Fahrer die man ungefähr mit dem Faktor 3 multiplizieren darf.

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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Alaskan454 » Mi 7. Sep 2022, 12:34

gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 17:19

glaubs einfach
es handelt sich dabei um arbeitnehmerschutzbestimmungen
als eigentuemer bist du ned betroffen
Das ist jetzt über eine Woche her und ich wollte fragen ob es da was neues oder konkretes dazu gibt? :think:

Schade eigentlich ich war ja erst vor kurzem am Verkehrsamt den C+E wieder einmal verlängern, weil hätte ich das vorher gewusst hätte ich ja gleich den Juristen fragen können der einem das Gutachten unterschreibt am VA.

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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von gewo » Mi 7. Sep 2022, 14:18

Alaskan454 hat geschrieben:
Mi 7. Sep 2022, 12:34
gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 17:19

glaubs einfach
es handelt sich dabei um arbeitnehmerschutzbestimmungen
als eigentuemer bist du ned betroffen
Das ist jetzt über eine Woche her und ich wollte fragen ob es da was neues oder konkretes dazu gibt? :think:
welche neuigkeiten willst du hoeren?

ich habe C+E usw fuehrerscheine aber ich fahre keine fahrzeuge ueber 3,5t
daher gehort das ned zu meinen #1 prioritaeten

ich weiss aber dass ich als eigentuemer des betriebs nicht an die arbeitnehmerschutzbestimmungen gebunden bin
die fahrzeitenverordnung ist eine arbeitnehmerschutzbestimmung
ich weiss auch definitiv dass ich von vielen der zeit und aufzeichnungsbestimmungen nicht betroffen bin

welche bestimmungen jetzt genau ned gelten kann ich dir ned sagen
weil ich sie ja alle garned kenne
weil ich sie ned brauche

wuerde ich gewerblich fahren dann wuerde ich mich kundig machen
bis dahin hab ich keinen grund

und wenn ma schon dabei sind:
dein verhalten mich in dieser weise anzuschreiben halte ich fuer grenzwertig
es erinnert an ein anstaenkern durch strassenbuben
weder habe ich angekuendigt etwas dazu rauszufinden noch gab es dazu eine notwendigkeit
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Alaskan454 » Mi 7. Sep 2022, 14:36

gewo hat geschrieben:
Mi 7. Sep 2022, 14:18

weder habe ich angekuendigt etwas dazu rauszufinden noch gab es dazu eine notwendigkeit
gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 17:19

edit:
ich finde das jetzt ned
ich suchs am abend
von irgendwas bin ich ausgenommen dass weiss ich
Ich Frage dich etwas das mich selbst interessiert da ich selbst im Besitz der entsprechenden FS Klassen bin und so wie geschildert nicht stimmen kann weil die Lenkzeiten aus einer EUVo stammen und nicht aus dem österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz.

Wo das schlagend werden könnte ist bei kfz wie einem 3,5 Tonner da dieser keine Tachoscheiben braucht und wenn ich mich nicht irren sollte ist ein Gewerbetreibender von der täglichen Höchstarbeitszeit nicht betroffen ist was jedoch im Umkehrschluss nicht bedeutet das im Transportgewerbe für Geschäftsführer keine Lenkzeiten gelten.

Vielleicht hat sich aber auch etwas radikal geändert im Laufe der Zeit und deshalb würde mich interessieren woher das stammt und du hast angekündigt nachzuschauen wie im vorigen Zitat ersichtlich.

Bitte interpretiere nicht irgendwas hinein in das was ich schreibe weil ich mache das auch nicht, wennst dich an deine gestrige Aussage betreffend meiner Person erinnerst und was davon stimmt.....

gewo
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von gewo » Mi 7. Sep 2022, 15:06

Alaskan454 hat geschrieben:
Mi 7. Sep 2022, 14:36
gewo hat geschrieben:
Mi 7. Sep 2022, 14:18

weder habe ich angekuendigt etwas dazu rauszufinden noch gab es dazu eine notwendigkeit
gewo hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 17:19

edit:
ich finde das jetzt ned
ich suchs am abend
von irgendwas bin ich ausgenommen dass weiss ich
Ich Frage dich etwas das mich selbst interessiert da ich selbst im Besitz der entsprechenden FS Klassen bin und so wie geschildert nicht stimmen kann weil die Lenkzeiten aus einer EUVo stammen und nicht aus dem österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz.

Wo das schlagend werden könnte ist bei kfz wie einem 3,5 Tonner da dieser keine Tachoscheiben braucht und wenn ich mich nicht irren sollte ist ein Gewerbetreibender von der täglichen Höchstarbeitszeit nicht betroffen ist was jedoch im Umkehrschluss nicht bedeutet das im Transportgewerbe für Geschäftsführer keine Lenkzeiten gelten.

Vielleicht hat sich aber auch etwas radikal geändert im Laufe der Zeit und deshalb würde mich interessieren woher das stammt und du hast angekündigt nachzuschauen wie im vorigen Zitat ersichtlich.

Bitte interpretiere nicht irgendwas hinein in das was ich schreibe weil ich mache das auch nicht, wennst dich an deine gestrige Aussage betreffend meiner Person erinnerst und was davon stimmt.....
da hast du recht
gut
ich habs ned rausgesucht


google sagt:

gewerblicher LKW (auch steuer LKW) bis 3,5t braucht sehr woehl kontrollgeraet wenn ein anhaenger gezogen wird sodass das zuggesamtgewicht ueber 3,5 ansteigt

privatfahrt durch betriebsinhaber im LKW bis 7,5T ist zb von allem befreit (aufzeichnung, kontrollgeraet usw)
bis 2016 waren ALLE LKWs befreit, danach nur mehr bis 7,5t

meine aussage mag die privatfahrt gemeint haben
aber es gibt DEFINITIV auch fuer gewerbliche fahrten massive vereinfachungen wenn es sich um den unternehmer handelt
weiss ich
nur weiss ich ned welche

edit:
guckst du:
Kein Lenkprotokoll -> keine Lenkzeitenaufzeichnung -> keine Kontrolle der Lenkzeiten moeglich
Voila!

Lenkprotokoll (früher Fahrtenbuch)
Als Arbeitnehmer beschäftigte Lenker und Beifahrer von Fahrzeugen haben während ihrer Tätigkeit ein Lenkprotokoll mit sich zu führen. Darin sind laufend die Angaben über die Dauer der Lenkzeit, sonstiger Arbeitsleistungen, der Arbeitsbereitschaft, der Ruhepausen und der Ruhezeiten nach Arbeitstagen getrennt einzutragen. Das Lenkprotokoll ist vom Arbeitgeber zwei Jahre lang aufzubewahren.
Selbstfahrende Unternehmer haben kein Lenkprotokoll zu führen, da sie nicht dem AZG unterliegen.
Für folgende Fahrzeuge besteht eine Ausnahme von der verpflichtenden Führung eines Lenkprotokolls:
Kfz, die verpflichtend mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sind
Kfz, die freiwillig mit einem EU-Kontrollgerät ausgerüstet sind, sofern dieses ordnungsgemäß verwendet wird
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Zugmaschinen bis zu 40 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit
Fahrzeuge der Kraftfahrzeugindustrie, des Fahrzeughandels und -handwerks bei Überstellungs- und Probefahrten
Taxifahrzeuge mit Taxameter
Pkw und Kombi, wenn diese nicht der gewerbsmäßigen Personenbeförderung dienen und das Lenken des Fahrzeuges für den Lenker nicht die Haupttätigkeit darstellt
Spezialfahrzeuge zur Durchführung von Geld- oder Werttransporten
Kfz zur Güterbeförderung bis 3,5 t hzG, wenn
die Haupttätigkeit des Fahrers nicht im Lenken von Kfz besteht und
die tägliche Lenkzeit weniger als zwei Stunden beträgt bzw.
die wöchentliche Lenkzeit weniger als ein Fünftel der Wochenarbeitszeit beträgt und die Lenkzeit an keinem Tag der Woche vier Stunden überschreitet
Hinweis: Gemäß der deutschen Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen in Deutschland nicht nur als Arbeitnehmer beschäftigte Lenker, sondern auch selbstfahrende Unternehmer beim Lenken von Kfz von 2,8 bis 3,5 t hzG ein Fahrtenbuch führen!


quelle:
https://www.wko.at/service/verkehr-betr ... eraet.html


im sonstigen bin ich der meinung, dass wir hier off topic sind
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von combatmiles » Mi 7. Sep 2022, 18:01

wollma da bitte einen eigenen Thread aufmachen? Einschränkungen/Erleichterungen bei betrieblichen Auflagen als Eigentümer/NIchteigentümer?

Des passt net so wirklich zu meinem Problem mit der Behörde..

BTW:
Im Urlaub hab ich einen Anruf der Volksanwaltschaft bekommen. Sie brauchen noch Unterlagen von mir, wann ich mit wem bei der Behörde was gemailt/gesprochen usw habe..

Hab ich jetzt die Tage fertig gemacht und heute morgen verschickt..
Die tun also doch was, bzw wird zumindest auf Bürgeranfragen reagiert..
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Re: Behörde untätig in Bezug auf Anrainerschutz

Beitrag von Alaskan454 » Mi 7. Sep 2022, 18:16

combatmiles hat geschrieben:
Mi 7. Sep 2022, 18:01

Die tun also doch was, bzw wird zumindest auf Bürgeranfragen reagiert..
Bleibt nur zu hoffen das die Geschichte nicht wieder einschläft oder unnötig verzögert wird.

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen.

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