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Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

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yoda
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von yoda » Sa 8. Nov 2014, 20:48

gewo hat geschrieben:
rubylaser694 hat geschrieben:An Grenzübergängen (auch an Schengen"grenzen") z.B. werden solche Kontrollen vorgenommen.



hi

dass ist die vorgangsweise von vor 15 jahren
diese kontrollen werden in ganz oesterreich durchgefuehrt da die ehemailigen zollgrenzbezirke aufgeloest worden sind

und wie gesagt: alleine schon das zauberwart "schwerpunkt ladungskontrolle" zwingt dich als fahrzeuglenker zu jedem beliebigen zeitpunkt fuer jeden beliebigen exekutrivebamten deinen laderaum/ kofferraum zu oeffnen ...

Das ja, aber nicht den Waffenkoffer.

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<BigM>
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von <BigM> » Mo 10. Nov 2014, 02:40

Tjo wurde schon alles gesagt?
Kann zu :)
PS.: Wie man in den Wald schreit,... das trifft auch in diesem Bereich _ Verhalten/Polizei _ zu.
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trenck
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von trenck » Mo 10. Nov 2014, 09:27

-MJ- hat geschrieben:Wer ist denn hier schon wirklich mal in eine Verkehrskontrolle gekommen und hatte gerade eine Waffe dabei ? :think:


Da bin ich der bisherige Rekordhalter: drei Mal. Einmal wegen einer Schwerpunktkontrolle gegen Autodiebe. Da wollte der Polizist, denke ich, aber nur überprüfen, ob ich akzentfrei österreichisch spreche und hat sonst nix kontrolliert. Einmal kam ich mit zwei Gewehren vom Waffenhändler und bin nur einige hundert Meter später verbotenerweise links abgebogen (ja, weiß eh, Blödheit gehört bestraft). Das gab nur einen Strafzettel ohne weitere Überprüfungen. Und einmal mit zwei richtig süßen Polizistinnen :dance: wegen Telefonieren am Steuer. Die haben mich aber nur streng ermahnt. :o

P.S.: auch wenn es in der obigen Schilderung anders klingt: ich werde eigentlich nicht oft von der Polizei aufgehalten. Alk-Kontrolle hatte ich überhaupt noch nie. Irgendwie scheint in den letzten Jahren jede Polizeikontrolle immer genau dann passiert zu sein, wenn ich zufällig gerade Waffen dabei hatte.

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Steelman
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Re: AW: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von Steelman » Mo 10. Nov 2014, 18:34

RR1000 hat geschrieben:
KGR84 hat geschrieben:
-MJ- hat geschrieben:D.h. wir haben 3 Leute die Kontrolliert wurden
...


Nö ich auch mal, und da wir 3 Schützen im Auto waren, weisst du jetzt schon von 6 :twisted:

Wir sind schon bei 8...[emoji6]



Wenn ich mich nicht verzählt habe sind wir jetzt 10.

Einmal vom LW-Stand kommend, in eine (vermutlich) Routinekontrolle geraten.
Der Polizist wollte auch Pannendreieck sehen, also öffnete ich den Kofferraum mit dem Hinweis. dass da 2 Gewehrkoffer samt Inhalt liegen, u. sich entsprechendes waffenrechtliches Dokument in meiner Brieftasche befindet.
Hat den Polizisten aber nicht sonderlich interessiert, und nachdem alles StVO-relevante für i.O. befunden wurde durfte ich weiterfahren.

Das zweite Mal kam ich vom FFW-training mit entsprechenden großen Rangebag u. Zubehör im Kofferraum in ein Planquadrat.
Es wurde aber nur ausschließlich StVO-relevant (einschließlich Alkotest) überprüft u. da alles OK war auch nichts beanstandet bzw nicht nach dem Tascheninhalt gefragt.

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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von gewo » Mo 10. Nov 2014, 19:13

hi

da ich viele 10.000km pro jahr auf achse bin hab ich im jahr alleine aus den planquadraten, vignettenkontrollen auf der autobahn usw um die 5-10 anhaltungen im jahr
und zusaetzlich einige wenige vereinzelte anhaltungen wegen irgendwelcher vergehen (eigentlich immer wegen parken oder telefonieren ...)

im schnitt interessieren sich ca 20% der beamten fuer den fahrzeuginhalt
dem rest isses egal ...
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Webferret
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von Webferret » Fr 9. Feb 2024, 16:40

Hi

Da es schon einen Threat gibt, hole ich den wieder hervor..

Bitte entschuldigt meine Änfängerfragen aber ich in ein Neuling in diesem Sport :)

Ich habe gerade bei einem Waffenhändler in Graz meine erste FFW bestellt und als ich vom Firmengelände gefahren bin, wurde ich gleich von 2 Polizisten aufgehalten.. Nach der obligatorischen Fragen nach Führerschein und Zulassung kam gleich die Frage "Haben Sie eine Waffe dabei/im Auto?" Habe ich natürlich verneint - dann kam die infantile Frage nach dem Blick in den Kofferraum (Verbandskasten).. Ansich habe ich mit dem eh kein Problem - aber dadurch ergeben sich mir nun 3 Frage:

Gibt es noch entwas beim Transport der FFW von zu Haus zum Schießstand und zurück außer, dass sie ungeladen in dem Koffer des Herstellers verstaut ist (von Munition getrennt) und das Auto von außen nicht zu öffnen ist (von innen verriegelt)? Möchte da über keine Stolpersteine fallen

Wie wäre der Polizist, nach eurer Erfahrung nach, weiter vorgegangen, wenn ich die Waffe schon dabei gehabt hätte?

Kann ich mich schon darauf einstellen, dass dies nun öfters passiert, dass man von der Polizei danach gefragt wird, wenn sie merken, dass man von einem Schießstand/Waffenhändler kommt?

Ich danke für eure Hilfe und Unterstützung!

Lg
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von twin2000 » Fr 9. Feb 2024, 17:53

Webferret hat geschrieben:
Fr 9. Feb 2024, 16:40
Gibt es noch entwas beim Transport der FFW von zu Haus zum Schießstand und zurück außer, dass sie ungeladen in dem Koffer des Herstellers verstaut ist (von Munition getrennt) und das Auto von außen nicht zu öffnen ist (von innen verriegelt)? Möchte da über keine Stolpersteine fallen
Wie wäre der Polizist, nach eurer Erfahrung nach, weiter vorgegangen, wenn ich die Waffe schon dabei gehabt hätte?

Kann ich mich schon darauf einstellen, dass dies nun öfters passiert, dass man von der Polizei danach gefragt wird, wenn sie merken, dass man von einem Schießstand/Waffenhändler kommt?

Ich danke für eure Hilfe und Unterstützung!

Lg
wenn sowas im unmittelbaren nahebereich eines haendlers passiert, dann gilt das interesse der polizei eventuell eher dem verhalten des haendlers als dem verhalten des autofahrers, um es mal diplomatisch zu formulieren....

die richtlinen fuer den transport solltest du ja im waffenfuehrerscheinkurs gehoert haben.

1.) waffe nicht geladen
dh. weder im patronenlager noch in einem Magazin, welches im magazinschaft verriegelt ist, darf sich eine patrone befinden.
(munition darf gerne mit im behaeltnis sein, es gibt in AT keine vorschrift die munition getrennt zu transportieren, auch der Transport vorgeladener Magazine ist nicht verboten)


2.) waffe nicht zugriffsbereit:

2A.) waffenbehaeltnis geschlossen
(es reicht ein geschlossenes behaeltnis, es muss in AT nicht versperrt sein)

2B.) waffe nicht am koerper
(eine bauchtasche oder ein vorne am koerper getragener rucksack sind nicht zulässig, rucksack am ruecken ist aber ok)

2C.) Ich kenne keine Judikatur und auch keine Bestimmung die den Transport des geschlossenen waffenbehältnisses am beifahrersitz verbietet, durch die unmittelbare zugriffsmoeglichkeit am nebensitz isses aber evt gescheit das Behältniss besser auf die Rückbank, oder zu mindestens in den Fussraum zu legen und nicht auf den beifahrersitz, quasi 20cm neben die rechte Hand


3.) zulässiger Weg
(die punkte koennen wir uns hier sparen, wennst beim waffenhaendler aus dem tuerl rauskommst ist die zulaessigkeit gegeben)

4.) Fahrtunterbrechungen nur wenn zwingen erforderlich
siehe 3. hier nicht gegenständlich ...

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Webferret
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von Webferret » Fr 9. Feb 2024, 18:01

Hi twin2000,

Vielen Dank für die rasche Antwort.. Ja, die Punkte sich mir bekannt aber danke für die genaue Auflistung (das Wissen bestätigt zu wissen, ist gut). Ich fragte nur, da es doch gelegentlich Formulierungen aus den WaffG gibt, die vielleicht von den Polizisten in anderer Form interpretiert werden kann..

Von der Seriosität des Händlers kann ich ausgehen, da es doch einer der größeren hier in Graz mit eigenem Schießstand ist, aber was weiß man..

Ich bedanke mich sehr für deine Antwort!

LG
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von Admin » Fr 9. Feb 2024, 19:01

Webferret hat geschrieben:
Fr 9. Feb 2024, 18:01
da es doch gelegentlich Formulierungen aus den WaffG gibt, die vielleicht von den Polizisten in anderer Form interpretiert werden kann..
ja
das kann dir immer passieren
egal ob im KFG, in der StVO, wenn es um Finanzstraftatbestaende geht, beim Zoll, und natuerlich auch im WaffG

erst beim VwgH stellt sich raus wer recht hatte
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von trenck » Sa 10. Feb 2024, 10:09

Webferret hat geschrieben:
Fr 9. Feb 2024, 16:40
Kann ich mich schon darauf einstellen, dass dies nun öfters passiert, dass man von der Polizei danach gefragt wird, wenn sie merken, dass man von einem Schießstand/Waffenhändler kommt?
Da kann ich Dich beruhigen. Bin öfters bei einem Waffenhändler und am Schießstand, habe noch nie erlebt, dass in der Nähe schon die Polizisten gelauert hätten, um mich deshalb zu kontrollieren.

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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von mr_gjet » Sa 10. Feb 2024, 10:20

Hi, ich würde da auch nicht zu viel reininterpretieren, aber falls es in der Puchstraße war und hier sogar 2 Schießstände sind ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher als im restlichen Stadtgebiet, deswegen sind die Polizisten deswegen vielleicht aufmerksamer.

Im Regelfall geht es da aber wohl um den Eigenschutz der Polizeibeamten, die bevor es zu einer komischen Situation kommt, weil sie in den Kofferraum schauen möchten, du den aufmachst und da liegen ein paar Taschen und Koffer mit eindeutigem Inhalt - da wissen sie lieber vorher Bescheid ob du da eine Krachn drin hast.

Ich würde auch im Kontrollfall, wenn ich eine Waffe mithabe darauf hinweisen, bevor ich ihnen den Kofferraum aufmache zB: "Wissens ich komm grad / fahr grad zum /vom Schießstand deswegen weise ich sie darauf hin dass da Waffe(n) im Kofferaum in der schwarzen Tasche sind. "

lg
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von Lubo » Mi 14. Feb 2024, 06:45

mr_gjet hat geschrieben:
Sa 10. Feb 2024, 10:20
in der schwarzen Tasche sind. "

lg
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Hallo.
Schreibst du in Tasche sind/ist..
Heißt es dass ich könnte die Pistole auch in eine Brusttasche in Kofferraum führen, oder soll die in gesperrte Koffer sein? Danke.

LG Lubo
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von mr_gjet » Do 15. Feb 2024, 12:45

Hi,
wie wieter oben twin2000 im Detail erklärt hat:

"geschlossen" muss der behälter sein, das kann eine tasche sein mit dem reißverschluss zu, oder ein koffer der geschlossen ist (muss aber kein Schloss haben, muss also nicht "versperrt" sein)

Also ja eine Tasche mit Reißverschluss im Kofferaum ist OK für den Transport zum Schießstand.

Die Tasche alleine im Auto lassen, ohne dass du drinnen sitzt ist aber bei Pistolen (und anderen Kategorie B Waffen) verboten!

lg
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von bino71 » Do 15. Feb 2024, 16:20

Problem könnte aber aufkommen, wennst Du in der geschlossenen Brusttasche im Kofferraum hast und Du auf dem Weg zum Schießstand auf Toilette mußt, weil dann mußt das Ding mitnehmen und da hast schon das "Führen einer Waffe", was Dich womöglich die WBK kostet, wenn jemand es sieht und hyperventiliert.

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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?

Beitrag von gewo » Do 15. Feb 2024, 19:55

wenn du zu mir in den laden kommst dann gehe ich davon aus dass du deine ungeladene waffe mit dem lauf in 90grad richtung auf der theke ablegst wenn du sie mir zeigen willst. also WEDER mit dem lauf in deine richtung, NOCH mit dem lauf in meine richtung bzw in die richtung meiner mitarbeiter.
im idealfall mit offenen verschluss.
aber da es offenbar unmoeglich fuer viele waffenbesitzer ist den verschluss zurueck zu ziehen ohne dass der lauf dabei in die falsche richtung zeigt, geh ich meistens um die theke herum und frag ob ich das machen darf....
noch gscheiter ist du fragst
dann kommt eh wer nach vorn in den kundenbereich und nimmt deine waffe aus dem behaeltniss

betreffend verkehrskontrolle:
einfach fragen.
ich wuerde nicht unaufgefordert ein waffenbehaeltnis aufmachen denn damit ist mit "nur" WBK der tatbestand des fuehrens der waffe realisiert.
das muss mir schon wer SEHR deutlich sagen, am besten der dienstaelteste
sicher ist sicher
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