The_Governor hat geschrieben: ↑Do 17. Jun 2021, 15:42
Der Geringverdiener muss von seinem Anteil ohnehin schon deutlich weniger abgeben. Ist für mich halt auch nicht ganz nachvollziehbar, warum man bei mir stufenweise bis 48% holt und bei einem Geringverdiener wieviel? 20%?
es schadet bei diesen diskussionen nie am rand das thema steuer mit einzublenden
wer ist denn nun ein "gutverdiener"?
und wer ist eine billigarbeitskraft?
wenn wir als "gutverdiener" jemand nehmen der 3.300,- netto 14x im jahr verdient
dann bedeutet das, dass desssen dienstgeber jaehrlich fuer ihn an den staat
Sozialversicherungsbeitrag € 16.440,27
Dienstgeberbeitrag € 3.065,30
Dienstgeberzuschlag € 298,62
Kommunalsteuer € 2.357,88
Betriebliche Vorsorge Beitrag € 1.202,60
in Summe also € 23.364,67
entrichtet.
Die monatlich 3.300,- netto sind monatlich € 5.614,05 brutto oder € 78.596,98 brutto jaehrlich.
der Dienstnehmer muss von den 78.596,98 im jahr noch
sozialversicherung € 13.968,24 und
lohnsteuer € 16.223,39 abfuehren
somit bleiben ihm netto € 48.405,35 pro jahr
Die Gesamtkosten fuer den Dienstgeber betragen also € 101.961,05
Der Gutverdiener hat von diesen Gesamtkosten die er dem Dienstgeber verursacht hat also
€ 53.556,30 an die allgemeinheit abgegeben.
unsere beispiels billigarbeitskraft ist ein berufsanfaenger in handel
€ 1360,- brutto 14x jaehrlich
Der Dienstgeber muss fur diese Arbeitskraft an den Staat abliefern:
Sozialversicherungsbeitrag € 4.028,62
Dienstgeberbeitrag € 742,56
Dienstgeberzuschlag € 72,38
Kommunalsteuer € 571,20
Betriebliche Vorsorge Beitrag € 291,34
in Summe also € 5.706,10
Die monatlich 1.360,- brutto sind € 19.040,- brutto jaehrlich.
der Dienstnehmer muss von den 19.040,- im jahr noch
sozialversicherung € 2.851,62 und
lohnsteuer € 247,08 abfuehren
somit bleiben ihm netto € 15.941,30 pro jahr
Die Gesamtkosten fuer den Dienstgeber betragen also € 24.746,-
Der Schlechtverdiener hat von diesen Gesamtkosten die er dem Dienstgeber verursacht hat also
€ 8.805,- an die allgemeinheit abgegeben.
FAZIT:
der eine gibt - noch bevor er sein "ueppiges" gehalt in haenden haelt mehr als € 53.500,- davon an die allgemeinheit ab
der andere zahlt € 8.800,- an die allgemeinheit, also nicht mal 1/6 davon
und der erstere soll jetzt auch zusaetzlich - bei gleicher schuld und gleichen auswirkungen - noch hoeher strafen zahlen
wegen irgendeiner abstrakten form von "gerechtigkeit" ?
noe
kapier ich ned
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