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Frust und Ärger thread

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Schloma
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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von Schloma » Do 23. Okt 2014, 15:46

Fotos habe ich .... Nacharbeiten wurden auch ein aar Mal gemacht ..... Farbe sogar 3x nachgebessert, Problem ist nur dass der Farbton nicht dem entspricht den wir Anfangs festgelegt hatten .... beschädigte Bleche sind nicht austauschbar da sie eingeputz wurden, wurde Material verrechnet das nicht eingebaut wurde .... Kosten für Gerüst aufgrund von 3 wöchigem Fertigstellungsverzug die der Putzer direkt mit dem Gerüstverleih abgemacht hat zu begleichen nicht bezahlt hat und daher uns in Rechnung gestellt wurden.

Beschädigungen an einer geölten Holzfassade durch Klammerl ( Holzabsplitterungen, kleine Löcher .... und einige der Dinger noch immer im Holz stecken --> Rost in absehbarer Zeit), Reinigungsarbeiten an den Gartenmöbeln die sie uns Verschmutzt haben, Lackveränderungen durch das verwendete Reinigungsmaterial auf dem Garagentor ..... Aufwand für die Entsorgung von Abfall und Restmaterial obwohl eine Abklebe uns Entsorgungspauschale inkludiert war ..... usw. usw. usw.

Die Mängelliste wurde von der Putzfirma unterzeichnet und mit dem Vermerk "Behebung durch Fa. xxx Putz & Estrich versehen"

Fakt ist, dass es Mängel gibt die in Hinsicht auf ein angemessenes Verhältniss der Kosten zu einer finanziellen Abfindung nicht zu beheben sind.
.... ich nicht das doppelte an Material bezahle wenn es nicht verbaut wurde ......

...könnte noch einiges Mehr aufzählen was noch nicht gemacht wurde oder nicht mehr behoben werden kann.
* * * * * * * * * * * * ... just call me ROOKIE ... * * * * * * * * * * * *
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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von raptor » Do 23. Okt 2014, 16:01

Schloma hat geschrieben:Ich springe gleich an die Decke ........ der Sch..ß mit meinem Außenputz nimmt immer noch kein Ende .... nachdem mich die Putzfirma beim Abschlussgespräch und den dazugehörenden Verhandlungen über eine Abfindung zu den verbleibenden Schäden versetzt hat, habe ich jetzt nen Brief von deren Anwalt mit der Einforderung über den vollen Restbetrag den ich noch zurück gehalten habe + Anwaltskosten, Mahnspesen und 12% Zinsen für 2 Wochen über dem Zahlungsziel dass eigentlich noch nicht mal ausgeredet ist ....

Wird sich wohl auch mein Anwalt mit Briefeschreiben beschäftigen müssen ....

Die checken das echt nicht dass sie bei den Mängeln den kürzeren ziehen .... eigentlich müsste ich sogar noch Rückfordern von den Koffern ....

Huuurrrrrraaaaaa :evil:
Die Mahnspesen bei der ersten Erinnerung gehen nicht. Die Verzugszinsen von 12% auch nicht.

Dein Anwalt schreibt gerne einen Brief um 300 Euro zzgl. MWSt/Stunde. Bewirken wird der Brief wahrscheinlich nichts.

Ich(!) würde so viel als möglich im Vorfeld selber machen. Konkret würde ich dem gegnerischen Anwalt schreiben, dass ich weder zahlungsunwillig noch -unfähig bin, sondern die Berechtigung der Restforderung a priori bestreite. Honorarforderungen u.dgl. seitens des Anwalts weise ich zurück, die Baufirma wurde mängelgerügt und ist leider, ohne Absage, nicht zu einer Begehung und Absprache erschienen. Formulieren würde ich das alles in ganz einfacher Sprache (Richter finden, falls die Sache zu Gericht geht, gedrechselten Rechtsanwaltnebel nur zeitraubend mühsam) und sehr freundlich-sachlich (macht beim Richter einen schlankeren Fuß als irgendwelche querulantische Rhetorik).

Wie hoch sind überhaupt Restsumme und Schaden? Falls das nicht mehrere 10-tsd € sind, kannst einen Prozess gleich vergessen:
Das Gericht beaufragt einen SV, der Richter selber hat von der Materie keinen Tau, es gibt mehrere Verhandlungstage und am Schluss wird es dem Richter zu blöd und er übt Vergleichsdruck aus oder kommt zu eine "salomonischen" Urteil. Resultat: Jeder zahlt seinen RA und die Häflte der Gerichtskosten (inkl. geschmalzener SV Honorarnote), von der Baufirma bekommst einen Teil der Restsumme erlassen und summa sumarum stehst Du, best case(!), plusminus Null da. Da hättest Du dann auch gleich klein beigeben können. Noch lustiger wird's, wenn die Baufirma während des Prozesses Pleite geht (was in der Branche ja nicht außergewöhnlich wäre) - dann zahlst ausser dem gegnerischen Anwalt alles Du.

Ich(!) würde mit der Baufirma nochmals sprechen und irgendeinen, jeden, Kompromiss auszuhandeln versuchen, bevor ich den Weg zum Anwalt und Gericht antrete.

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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von Gw10 » Do 23. Okt 2014, 16:40

raptor hat geschrieben: Nein, bzw. wo steht das ausdrücklich? Der Mangel wird bekannt, er muss beim Verkäufer/Bauausführenden unverzüglich angemahnt werden. Am besten natürlich nachweislich. 1xreicht. Weigert der sich (oder, was in der Praxis häufiger vorkommt, nimmt dazu einfach nicht Stellung), dann muss binnen 3 Jahren ab Entdecken das Mangels die Sache gerichtlich anhängig gemacht werden oder der Anspruch verfällt. Irgendwelche Erfordernisse an die Quantität der vorprozessoralen Diskussion über die ursprüngliche Mitteilung hinaus gibt es nicht.

Das scheint mir das selbe juristische Laiengerücht zu sein, wie dass Firmen zuerst Zahlungserinnern und 3xMahnen müssen bevor sie klagen können. Nein, rein rechtlich ist die Forderung mit Übermittlung der Rechnung bekannt, wird diese nicht fristgerecht beglichen, kann sofort geklagt werden. Ist in der Praxis natürlich selten, weil das als Geschäftspolitik und wohl auch atmosphärisch vor Gericht keinen schlanken Fuß macht.

Die Irrtümer dürften daher kommen, dass man im Arbeitsrecht u. U. arbeitgeberseitig bei Entlassung schon öfter Missstände monieren muss (mehrmalige Verwarnung bei kleineren disziplinären Mängel wie z. B. Zuspätkommen).

Korrigier mich bitte jemand mit echtem belastbaren juristischem Wissen, falls ich falsch liege. Generell würde es allen Laien wie mir hier auf Pulverdampf besser anstehen, weniger juristische Ratschläge zu geben als das bislang der Fall ist, ausser man hat zufällig gute detaillierte Erfahrung mit einer spezifischen Angelegenheit.

[Edith: Rechtschreibung]
äh, ich arbeite im bausektor und wir handhaben das so.
die önorm 2110 sieht 1 nachfrist vor vor ersatzvornahme, das ist richtig.
nach rücksprache mit meinem chef (ich suchs grad, habs aber noch nicht gefunden) widerspricht sich da das abgb und die önorm 2110 in diesem punkt. nach seiner auskunft (habs wie gesagt noch nicht gefunden die stelle) ist im abgb von 3 nachfristen die rede.

EDIT hab jetzt auf diversen seiten nachgelesen und nur noch auf älteren exemplaren ist von 3 die rede, auch einige deutsche seiten verweisen auf 3.nachfrist, ohne näher darauf einzugehen leider.
ich glaube, du wirst mit einer nachfrist und einer angemessenen zeitspanne (bis zum abschluß der arbeit gesetzte frist) rechtlich keine probleme bekommen. das, was ich in der önorm und im abgb gelesen habe, deckt meine neu gewonnene auffassung, mit der ich gleich morgen zum chef pilgern werde. :)

arbeite hauptberuflich im sektor ÖRTLICHE BAUAUFSiChT in einem architekturbüro für mittlere bis größere projekte (bis 40 mio bauvolumen). bin allerdings kein jurist - der sollte man am bau aber mittlerweile sein ^^
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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von raptor » Do 23. Okt 2014, 16:49

Da ist interessant, bitte poste, wenn Du konkrete Gesetzes- und Normentexte dazu findest.

Bislang wollten (rein *rechtlich* nicht mussten?) Anwälte und Hausverwaltung bei Sachen mit denen ich zu tun hatte ausdrücklich eine und nicht mehrere Nachristen setzen und dann müsse man halt klagen oder die Krot schlucken. :eusa-think:

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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von Gw10 » Do 23. Okt 2014, 16:59

ja, da bleib ich am ball und werd mich auch informieren - es ist halt wichtig, was du als vertragsgrundlage vereinbarst. bei uns gelten in den verträgen fast ausschließlich die önormen, weil die als vertragsgrundlage beiderseits anerkannt werden. ist das nicht so, arbeitet man nach den grundlagen des abgb. önormen und abgb widersprechen sich aber in manchen punkten, und super interessant wirds dann (juristisch) wenn ein auftraggeber, wie zb die BIG, mit der wir öfter mal zu tun haben, auch noch ihre AEBs (allgemein erweiternde (geschäfts)bedingungen) mit in ihre verträge hineinnehmen, in denen sich dann önorm, aebs und am besten auch noch das abgb widersprechen. das ist juristisch gesehen (also für den anwalt der firma ^^) ein schlaraffenland :D

na ich tät mich freuen, wenn ich in zukunft nur noch 1 mängelfristsetzung ausschicken muß an alle und nicht 3 ^^
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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von yoda » Do 23. Okt 2014, 17:33

Er ist ja denke ich eine Privatperson, somit gilt für ihn in erster Linie das ABGB, und da muss er auch nichts übernehmen was nicht mängelfrei ist. Fensterbretter beschädigt ? austauschen! fertig. Man geht schließlich nicht zum Autohändler und kauft ein neues Auto mit Dellen zum Neupreis, wo würden wir da hinkommen. Solche Firmen sollen ruhig auf die Nase fallen und Geld verlieren wenn sie nicht seriös und gut arbeiten.

In der Önorm 2110 steht nichts davon das man einen Mangel 3 Mal melden muss, abgesehen davon dass die Önorm bei Privatpersonen eh nix zählt wenn sie nicht vereinbart wurde. Bei sowas schreib ich (sofern ich genug Geld einbehalten habe) einen einzigen Brief, in dem ich eine realistische Frist für die Behebung der Mängel setze, und weise gleichzeitig darauf hin dass ich die Arbeiten von einer anderen Firma fertigstellen lasse wenn die Behebung der Mängel nicht innerhalb der Frist erfolgt. Wenn ich dann net bemerke dass sich da wirklich jemand bemüht und der Großteil der Mängel innerhalb der Frist nicht behoben ist lasse ich es jemand anderen fertigstellen.

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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von diver99 » Do 23. Okt 2014, 18:57

Muss Antibiotika nehmen und vertrage den Dreck nicht. :cry: Morgen wieder zum Arzt, wahrscheinlich eh nix los im Wartezimmer. :whistle:
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von >Michael< » Do 23. Okt 2014, 21:02

diver99 hat geschrieben:Muss Antibiotika nehmen und vertrage den Dreck nicht. :cry: Morgen wieder zum Arzt, wahrscheinlich eh nix los im Wartezimmer. :whistle:
Brauchst also doch ZMAPP? :mrgreen:

Scherz, gute besserung!

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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von Hausmasta » Do 23. Okt 2014, 21:24

raptor hat geschrieben:Ich(!) würde mit der Baufirma nochmals sprechen und irgendeinen, jeden, Kompromiss auszuhandeln versuchen, bevor ich den Weg zum Anwalt und Gericht antrete.
Das kann ich zu 100% unterschreiben!!
Wir hatten Baumängel und daher zuerst selbst einen SV beauftragt, der alles in einem Gutachten aufnahm und meinte,
falls es vor Gericht kommt, bist als Konsument rechtlich im Vorteil.
Der vom Gericht gestellte SV war dann ein Vollnurmi und total inkompetent. Im Endeffekt kam ein Vergleich raus, der mit hohen Kosten für uns verbunden war.
Darum: versuch auf alle Fälle, es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen zu lassen!!

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Re: AW: Frust und Ärger thread

Beitrag von RR1000 » Do 23. Okt 2014, 22:13

Wie erbärmlich ist das denn für einen Rechtsstaat?
Wenn mir Unrecht geschieht, dann muss ich hoffen, dass der Verursacher einlenkt, da ein Gerichtsverfahren mir nicht zu meinem Recht verhilft...

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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von Hausmasta » Do 23. Okt 2014, 22:40

So ein Gerichtsverfahren kann sich über Jahre hinziehen, evtl. über mehrere Instanzen geführt werden.
Was hast davon, wennst gewinnst, aber trotzdem auf den Kosten sitzenbleibst, weil die Baufirma mittlerweile in Konkurs ist?
Gewinner sind auf alle Fälle die Anwälte, die leben von sowas.

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Re: AW: Frust und Ärger thread

Beitrag von Django » Do 23. Okt 2014, 23:37

RR1000 hat geschrieben:Wie erbärmlich ist das denn für einen Rechtsstaat?
Wenn mir Unrecht geschieht, dann muss ich hoffen, dass der Verursacher einlenkt, da ein Gerichtsverfahren mir nicht zu meinem Recht verhilft...
Recht hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun...
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Re: AW: Frust und Ärger thread

Beitrag von RR1000 » Do 23. Okt 2014, 23:39

Django hat geschrieben:
RR1000 hat geschrieben:Wie erbärmlich ist das denn für einen Rechtsstaat?
Wenn mir Unrecht geschieht, dann muss ich hoffen, dass der Verursacher einlenkt, da ein Gerichtsverfahren mir nicht zu meinem Recht verhilft...
Recht hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun...
Ich weiß, wurde mir durch eure Ausführungen erst wieder so richtig bewußt.

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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von Dextera » Sa 25. Okt 2014, 13:18

Ich geh so kaputt hier ... teilweise sitz ich 18 Stunden am Schreibtisch / Rechner - ich kann mittlerweile meine Schultern kaum noch bewegen. Gestern hat der linke Arm gezogen als hätt ich 1 Jahr lang draufgelegen, meine verspannten Muskeln klemmen wohl schon alle vorhandenen Nerven ab :lol: Hat dann schlussendlich in elendigen Nacken- und Kopfschmerzen geendet, die mit 2 Schmerztabletten nicht in den Griff zu bekommen waren :roll:
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Re: Frust und Ärger thread

Beitrag von Hellboy » Sa 25. Okt 2014, 14:49

Kauf dir in der apo eine wärmende salbe, die hilft! Und zieh einweghandschuhe an beim auftragen ;-)

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