eXistenZ, du Vermischt die Bewertung eines Anschlags auf die Opfer und deren Angehörige, mit der Bewertung der Tat in Bezug auf die Gesellschaft.
Natürlich ist für die strafrechtliche und moralische Bewertung wichtig wie viele Opfer es gegeben hat und welche Verletzungen sie davon tragen. Da macht es Sinn bzw. ist sogar nötig jedes Opfer einzeln zu betrachtet und aus Täter- wie Opfer-Sicht eine dem entsprechende Strafe zu verhängen. Gerade für Opfer / Angehörige ist das System der USA, wo jede Tat einzeln bestraft wird extrem interessant.
Dagegen ist es für die Gesellschaft eher uninteressant ob es kein, ein oder 100 Opfer gab, sondern was der Täter damit bezwecken wollte. War es ein Verrückter der einfach nur Spaß am morden hat, ist das zwar tragisch, aber die Gesellschaft wird maximal indirekt durch ihn bedroht. Dagegen ist es das ausgesprochene Ziel von Attentätern gesellschaftliche Folgen mit der Tat herbei zu führen, sei es die Befreiung der Gesellschaft von einem Tyrannen (wo ein Anschlag sogar legitim sein kann), oder die Untergrabung der bestehenden Gesellschaft durch Angst und Hass um dann das eigene präferierte Gesellschafts- oder Religionssystem einführen zu können.
Genau hier machst du meiner Ansicht nach den von mir beschriebenen Fehler, denn die ganze Inszenierung etc. ist für den Mord an sich relativ uninteressant *), aber für den gesellschaftlichen Aspekt höchst relevant, denn wie du selbst beschreibst, hat er damit versucht anderen ein Vorbild zu sein und aufgefordert den Angriff auf die Gesellschaft fort zu führen.eXistenZ hat geschrieben:2. Ich denke du hast die Intention des Täters nicht verstanden. [...]
*) Dagegen ist für den Mord m.M.n. z.B. interessant, wie er ausgeführt wurde. Hat er das Opfer gequält etc. was aber wiederum für die Gesellschaft nicht interessant ist.
@oJo: Ich glaube in unserem Justizsystem haben wir eine leicht schizophrene Situation. Einerseits wird bei z.B. Drogendelikten, bei denen kein intendierter Schaden gegenüber niemandem enthalten ist, recht heftig bestraft, andererseits wird bei Kapitaldelikten primäre auf den Täter geschaut und wie man ihn wieder der Gesellschaft zu führen kann.
Ich fände Überlegungen in die Richtung interessant, dass z.B. ein Vergewaltiger so lange in Haft bleibt, bis das Opfer keinen schaden mehr hat (oder ihm trotz vorhandenem schaden vergibt). Natürlich ist es extrem schwierig zu bewerten, wann das Opfer noch Schäden davon trägt und wann es nur noch aus Rache diese vorgibt, aber es wäre eine Proportionale bestrafung.