Kommt immer auf die Versicherung an, man sollte sich das durchlesen. In den meisten Fällen Kostendeckung unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nur bei Fahrlässigkeitsdelikten, bei Vorsatzdelikten nur bei Freispruch/Einstellung (aber erst rückwirkend ab Rechtskraft), Diversionen eigentlich fast nie oder gedeckelt mit ~EUR 1.000,00.
edit: das was Paddy91 sagt, ja
Dazu sollte man noch wissen, dass die österreichischen Rechtsschutzversicherungen (wenn überhaupt ohne Abschlag) nur die tarifmäßigen Kosten übernehmen. Da kann also schon auch noch ein Teil der Honorarnote des Rechtsanwalts "übrigbleiben". Aber es hilft schon mal sehr viel.