Es galt bisher immer, dass man Maschinenbauteile, welche nicht im Waffenrecht erfasst sind, besitzen darf.bino71 hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 10:24Die Informationen zB von Dir, daß der Besitz möglich sein sollte, aber nicht die Verwendung des Teils (Glock Dauerfeueradapter).
Das war bis jetzt auch meine Meinung.
Deshalb versteh ich noch nicht, warum der Kauf so eines Teils dazu führt, daß das Haus durchsucht wird.
Du kannst dir auch einen elektronischen Abzug basteln - kein Problem bis du ihn einbaust.
Es gibt jedoch Teile, wo schon der Besitz verboten ist - z.b. Radarwarner fürs Auto, Elektrische Hundehalsbänder etc.
Warum der Dauerfeueradapter dazu führte ist fraglich. Wenn man halt statt einem Maschinenbauteil einen Dauerfeueradapter im Internet bestellt kann das schon gewisse Alarmglocken läuten lassen. Was schlussendlich rauskommt ist eine Sache deines Rechtsanwalts. In diesem Fall gibt es sicher (viel) mehr Erklärungsbedarf....
Und ein Tipp: ich würde so ein Teil einfach nicht kaufen bzw. im Internet bestellen - ist nicht wirklich die beste Idee....