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Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 22:01
von burner
Kapselpracker hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 20:14
burner hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 20:03
Solange das deine einzige Sorge ist, darf ich dich jedenfalls ganz herzlich beglückwünschen.

Dir ist hoffentlich schon klar, dass es momentan gravierendere Probleme gibt, als Ausnahmen/Sonderregelungen für einen Verein mit ca. 1300 Mitglieder zu gestalten...
Was heißt für einen Verein, du glaubst auch das sich die Vereine von Luft und Liebe erhalten.
Ändert trotzdem nichts am Faktum, dass eine Randsportart derzeit sicher nicht im Fokus steht.

By the way:
https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/1104

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 22:32
von DonPedro
bef1960 hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 21:46
DonPedro hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 21:21
Unser Verein hat seit Donnerstag offen.
Vereinlokal ist natürlich gesperrt,
aber der Schiessstand ist mit Auflagen ganz
offiziell vom BM genehmigt.
Für Gewerbliche, Polizeischießanlage oder Leistungssport?
Indoor oder Outdoor?

Hast einen Tipp wie ihr dies geschafft habt?
Wir haben sowohl den NÖ Landesschützenverband, wie auch unseren Bürgermeister über eine geplante Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes (eingeschränkt und unter Auflagen) informiert. Eine Zustimmung seitens der Gemeinde ist erfolgt.
Eigentlich relativ einfach und unkompliziert, wennst natürlich einen Dodl als BM hast ist das ganze in Vorhinein sinnlos.
Indoor Anlage

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 22:48
von fast12
Ich dachte zuerst du meinst mit BM das Bundesministerium (für Inneres).

Aber wenn der Bürgermeister sagt ihr dürfts, dann wirds schon passen, ist ja auch sein Zuständigkeit und überhaupt :laughing-rolling:

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 23:08
von DonPedro
fast12 hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 22:48
Ich dachte zuerst du meinst mit BM das Bundesministerium (für Inneres).

Aber wenn der Bürgermeister sagt ihr dürfts, dann wirds schon passen, ist ja auch sein Zuständigkeit und überhaupt :laughing-rolling:
Wenn Du es sagst, wird es wohl so sein.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 23:17
von Wulpe
DonPedro hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 22:32
Wir haben sowohl den NÖ Landesschützenverband, wie auch unseren Bürgermeister über eine geplante Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes (eingeschränkt und unter Auflagen) informiert. Eine Zustimmung seitens der Gemeinde ist erfolgt.
Eigentlich relativ einfach und unkompliziert, wennst natürlich einen Dodl als BM hast ist das ganze in Vorhinein sinnlos.
Indoor Anlage
OK, es gibt also eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes in der steht

§ 5. (1) Das Betreten von Sportstätten ist verboten.

und ihr glaubt der Landesschützenverband und der Bürgermeister sind dazu berechtigt, diese für wirkungslos zu erklären.

Die 3.600 Euro Strafe pro Nase habt ihr immer bar dabei?

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 23:21
von fast12
edit123456

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 23:24
von fast12
DonPedro hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:08
fast12 hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 22:48
Ich dachte zuerst du meinst mit BM das Bundesministerium (für Inneres).

Aber wenn der Bürgermeister sagt ihr dürfts, dann wirds schon passen, ist ja auch sein Zuständigkeit und überhaupt :laughing-rolling:
Wenn Du es sagst, wird es wohl so sein.
Edit: Ich reiß mich mal zusammen. Lieber DonPedro, danke für deine Rechtsansicht. Ich möchte dazu anmerken dass ich sie in keinster Weise teile und dir raten dir hier qualifizierten juristischen Rat einzuholen um finanziellen Schaden für dich und deinen Verein abzuwenden. Schönen Abend

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 23:25
von DonPedro
Wulpe hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:17
DonPedro hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 22:32
Wir haben sowohl den NÖ Landesschützenverband, wie auch unseren Bürgermeister über eine geplante Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes (eingeschränkt und unter Auflagen) informiert. Eine Zustimmung seitens der Gemeinde ist erfolgt.
Eigentlich relativ einfach und unkompliziert, wennst natürlich einen Dodl als BM hast ist das ganze in Vorhinein sinnlos.
Indoor Anlage
OK, es gibt also eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes in der steht

§ 5. (1) Das Betreten von Sportstätten ist verboten.

und ihr glaubt der Landesschützenverband und der Bürgermeister sind dazu berechtigt, diese für wirkungslos zu erklären.

Die 3.600 Euro Strafe pro Nase habt ihr immer bar dabei?
Ausgenommen vom Verbot  sind ab 20.4.2020 Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten

1. durch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ...........
Bei Trainingseinheiten in geschlossenen Räumlichkeiten hat pro Person 20 m² der Gesamtfläche der Räumlichkeit zur Verfügung zu stehen. Dies gilt auch für Gemeinschaftsräume.

Fläche des Vereinloksl durch 20 = Anzahl der gleichzeit erlaubten Sportler, inkl. Standaufsicht. Inkl 2 Meter Abstand ist bei uns max. 4 Schützen .

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 23:36
von Wulpe
DonPedro hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:25
Wulpe hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:17
DonPedro hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 22:32
Wir haben sowohl den NÖ Landesschützenverband, wie auch unseren Bürgermeister über eine geplante Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes (eingeschränkt und unter Auflagen) informiert. Eine Zustimmung seitens der Gemeinde ist erfolgt.
Eigentlich relativ einfach und unkompliziert, wennst natürlich einen Dodl als BM hast ist das ganze in Vorhinein sinnlos.
Indoor Anlage
OK, es gibt also eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes in der steht

§ 5. (1) Das Betreten von Sportstätten ist verboten.

und ihr glaubt der Landesschützenverband und der Bürgermeister sind dazu berechtigt, diese für wirkungslos zu erklären.

Die 3.600 Euro Strafe pro Nase habt ihr immer bar dabei?
Ausgenommen vom Verbot  sind ab 20.4.2020 Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten

1. durch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ...........
Ja Danke, dass Spitzensportler trainieren dürfen war mir klar. Wer ist ein Spitzensportler laut Verordnung?

....durch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im Sinne des § 3 Z 8 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, daraus Einkünfte erzielen und bereits an internationalen Wettkämpfen im Sinne des § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben...

Muss ein toller Schützenverein sein wo alle Mitglieder

- den Schießsport beruflich ausüben und
- damit auch im Ausland Geld verdienen

Profisportschützens dürfen für ihren Beruf trainieren.

Ihr also nicht.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 23:49
von DonPedro
Wulpe hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:36
DonPedro hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:25
Wulpe hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:17


OK, es gibt also eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes in der steht

§ 5. (1) Das Betreten von Sportstätten ist verboten.

und ihr glaubt der Landesschützenverband und der Bürgermeister sind dazu berechtigt, diese für wirkungslos zu erklären.

Die 3.600 Euro Strafe pro Nase habt ihr immer bar dabei?
Ausgenommen vom Verbot  sind ab 20.4.2020 Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten

1. durch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ...........
Ja Danke, dass Spitzensportler trainieren dürfen war mir klar. Wer ist ein Spitzensportler laut Verordnung?

....durch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im Sinne des § 3 Z 8 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, daraus Einkünfte erzielen und bereits an internationalen Wettkämpfen im Sinne des § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben...

Muss ein toller Schützenverein sein wo alle Mitglieder

- den Schießsport beruflich ausüben und
- damit auch im Ausland Geld verdienen

Profisportschützens dürfen für ihren Beruf trainieren.

Ihr also nicht.
Ich möchte mich in aller Demut für mein trollhaftiges Benehmen entschuldigen,
und den hilflosen Versuch Aufmerksamkeit zu haschen.

Unser Verein ist natürlich nicht offen
Keiner unserer Schützen hat Einkünfte aus seinem Sport erzielt
Keiner unserer Schützen hat an einem internationalen Bewerb teilgenommen
Wir haben gar keinen Schiessstand
Wir haben überhaupt keine Schusswaffen

Gute Nacht und bitte nochmals um Entschuldigung für meine unpassende Wortspenden

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: So 26. Apr 2020, 00:07
von Steelman
DonPedro hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:49
Wulpe hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:36
DonPedro hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:25


Ausgenommen vom Verbot  sind ab 20.4.2020 Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten

1. durch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ...........
Ja Danke, dass Spitzensportler trainieren dürfen war mir klar. Wer ist ein Spitzensportler laut Verordnung?

....durch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im Sinne des § 3 Z 8 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, daraus Einkünfte erzielen und bereits an internationalen Wettkämpfen im Sinne des § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben...

Muss ein toller Schützenverein sein wo alle Mitglieder

- den Schießsport beruflich ausüben und
- damit auch im Ausland Geld verdienen

Profisportschützens dürfen für ihren Beruf trainieren.

Ihr also nicht.
Ich möchte mich in aller Demut für mein trollhaftiges Benehmen entschuldigen,
und den hilflosen Versuch Aufmerksamkeit zu haschen.

Unser Verein ist natürlich nicht offen
Keiner unserer Schützen hat Einkünfte aus seinem Sport erzielt
Keiner unserer Schützen hat an einem internationalen Bewerb teilgenommen
Wir haben gar keinen Schiessstand
Wir haben überhaupt keine Schusswaffen

Gute Nacht und bitte nochmals um Entschuldigung für meine unpassende Wortspenden

Geh bitte, lass doch den Wulpe quatschen was der Tag lang ist. Das der verhaltensoriginell ist kommt bei 99% seiner 239 abgesonderten Weisheiten ohnehin an den Tag.

Also lass´dich nicht abhalten, weiter Neuigkeiten zu schreiben.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: So 26. Apr 2020, 05:46
von Kapselpracker
burner hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 22:01
.....

Ändert trotzdem nichts am Faktum, dass eine Randsportart derzeit sicher nicht im Fokus steht.
....
Das ist völlig egal ob das eine Randsportart ist oder nicht, aus welchen Grund dürfen "Freiluft Schießstände" offen haben und Indoor Stände nicht? Wegen der Luft kann es nicht sein da, wie schon geschrieben, die meisten eine Lüftungsanlage haben. Das betrifft nicht nur den Schießsport.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: So 26. Apr 2020, 06:27
von Wulpe
DonPedro hat geschrieben:
Sa 25. Apr 2020, 23:49
[

Unser Verein ist natürlich nicht offen
Keiner unserer Schützen hat Einkünfte aus seinem Sport erzielt
Keiner unserer Schützen hat an einem internationalen Bewerb teilgenommen
Na dann passt es ja. Denn selbst fallls doch wärt ihr immer noch keine Spitzensportler, da ihr den Schießsport ja nicht beruflich ausübt, so wie in der Verordnung gefordert.

Und nur um euch von weiterem Schwachsinn abzuhalten: Spitzensportler laut Definition dürfen trainieren. Nicht alle ihre Vereinskollegen, auch wenn ihr eh beim Pfarrer nachgefragt habt.

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: So 26. Apr 2020, 11:36
von bef1960
http://www.lha.at

Wenn man sich die Schützeninformation des LHA anschaut könnte man meinen das der ASF nichts bei den Verhandlungen mitzureden hat. Der ÖSB wird die IPSC Austria wahrscheinlich nicht unterstützen

Re: Öffnung der Indoor Schießanlagen

Verfasst: So 26. Apr 2020, 12:41
von Wulpe
bef1960 hat geschrieben:
So 26. Apr 2020, 11:36
http://www.lha.at
Nationalkaderschützen des ÖSB... dürfen... mit dem Training beginnen....

Für alle anderen Sportschützen.. gibt es keinen Schießbetrie


Ach was, die sollen einfach bei Bürgermeister Luger anrufen und ihn die Verordnung des Ministeriums für Linz außer Kraft setzen lassen :lol:
Steelman hat geschrieben:
Geh bitte, lass doch den Wulpe quatschen was der Tag lang ist. Das der verhaltensoriginell ist kommt bei 99% seiner 239 abgesonderten Weisheiten ohnehin an den Tag.

Also lass´dich nicht abhalten, weiter Neuigkeiten zu schreiben.
Simplicissimus, was ich fürchte ist was die Zeitungen schreiben, wenn ein paar Genies die Corona-Maßnahmen bewusst ignorieren und ihren Schießstand öffnen.

"Waffennarren gefährden unsere Gesundheit" etc.

Da werden dann wieder alle Waffenbesitzer wegen ein paar einfach Strukturierter in einen Topf geworfen.