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Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 11:19
von combatmiles
ok ich werds eh sehen... :/

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 11:28
von Papa Bär
Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
Warum sollte das bei allem anderen nict funktionieren? 100% wirst nicht geltend machen können,. aber Privatanteil abziehen, einreichen und gut is.

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 11:30
von combatmiles
das ist auch mein Denkansatz und Begründung für z.Bsp Munition.

Die Muni, die ich "im anderen Job" verschieße bekomm ich eh gestellt.. nur bist damit halt eher a Gefahr als sicher.. Deswegen trainiere/schieße ich eben sehr viel "nebenberuflich"..

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 12:14
von gewo
Papa Bär hat geschrieben:
Mi 13. Mai 2020, 11:28
Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
Warum sollte das bei allem anderen nict funktionieren? 100% wirst nicht geltend machen können,. aber Privatanteil abziehen, einreichen und gut is.
wie gesagt
geht bei schusswaffen und zb Arbeitsbekleidung nicht (wenn man diese auch zu privaten Zwecke verwenden koennte)

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 12:14
von gewo
Papa Bär hat geschrieben:
Mi 13. Mai 2020, 11:28
Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
Warum sollte das bei allem anderen nict funktionieren? 100% wirst nicht geltend machen können,. aber Privatanteil abziehen, einreichen und gut is.
wie gesagt
geht bei schusswaffen und zb Arbeitsbekleidung nicht (wenn man diese auch zu privaten Zwecke verwenden koennte)

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 12:15
von gewo
Papa Bär hat geschrieben:
Mi 13. Mai 2020, 11:28
Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
Warum sollte das bei allem anderen nict funktionieren? 100% wirst nicht geltend machen können,. aber Privatanteil abziehen, einreichen und gut is.
wie gesagt
geht bei schusswaffen und zb Arbeitsbekleidung nicht (wenn man diese auch zu privaten Zwecke verwenden koennte)

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 12:26
von combatmiles
deswegen hab ich auch eine Kalibertrennung vorgenommen... .45 Privat, 9x19 "dienstlich"... ;)

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 13:24
von Paddy91
Papa Bär hat geschrieben:
Mi 13. Mai 2020, 11:28
Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
Warum sollte das bei allem anderen nict funktionieren? 100% wirst nicht geltend machen können,. aber Privatanteil abziehen, einreichen und gut is.
weil die Bevölkerung links wählt und der Staat somit das Geld anderer Leute braucht um Popup-Radwege aufzupinseln für ein paar Tage.

Von wegen was man alles absetzen kann kommen immer irgendwelche schlauen Sprüche von Typen die irgendwas in die sonstigen Werbungskosten reinrechnen, nie in der Stichprobe waren und dann denken dass sie Ahnung haben. Zu 99% hat sich das ganze aber einfach keiner angeschaut.
Aus diversen Urteilen gibt es halt ein Bild was geht und was nicht, und dieses Bild sagt: Internet geht, Kleidung nicht (Muni weiß ich nicht aber was Gewo sagt glaub ich sofort). Beschwerden darüber kann man an Sebastian Kurz richten, er möge die Gesetzeslage ändern.

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 15:32
von Wulpe
Ich befürchte, dass das Finanzamt dein (wenn ich das richtig verstanden habe) freiwilliges Training weder notwendig zum

Erwerb,
der Sicherung
oder Erhaltung

deines Einkommen ansehen wird.

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 15:50
von Papa Bär
edit ......

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 21:22
von Radetz
Einkommensteuerrichtlinien RZ 4755

Waffen

Aufwendungen für Waffen zum Schutz der körperlichen Integrität sind typischerweise der Lebenführung zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn die allenfalls drohende Gefahr mit der betrieblichen oder beruflichen Stellung verbunden ist (VwGH 17.9.1990, 89/14/0277). Abzugsfähige Aufwendungen liegen nur dann vor, wenn die Waffe unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich ist (zB Berufsjäger).

Die Grundmessage der VwGH Entscheidung lautet:

Die Aufwendungen für die Waffe stellen daher keine Werbungskosten dar, sondern sind als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig.

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 21:23
von Radetz
Einkommensteuerrichtlinien RZ 4755

Waffen

Aufwendungen für Waffen zum Schutz der körperlichen Integrität sind typischerweise der Lebenführung zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn die allenfalls drohende Gefahr mit der betrieblichen oder beruflichen Stellung verbunden ist (VwGH 17.9.1990, 89/14/0277). Abzugsfähige Aufwendungen liegen nur dann vor, wenn die Waffe unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich ist (zB Berufsjäger).

Die Grundmessage der VwGH Entscheidung lautet:

Die Aufwendungen für die Waffe stellen daher keine Werbungskosten dar, sondern sind als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig.

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 21:43
von m_a_d
combatmiles hat geschrieben:
Mi 13. Mai 2020, 11:19
ok ich werds eh sehen... :/
hope springs eternal - aber ich würde mir da keine Hoffnungen machen, dass schwarze / wetterfeste Bekleidung, Waffen, Munition als Werbungskosten durchgehen

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Do 14. Mai 2020, 08:38
von tousibaer
Paddy91 hat geschrieben:
Mi 13. Mai 2020, 13:24
Papa Bär hat geschrieben:
Mi 13. Mai 2020, 11:28
Warum sollte jemand Ausgaben für Dinge, die er im Arbeitsprozess braucht und die er nicht vom AG bekommt, nicht absetzen können?
Inet setze ich auch steuerlich ab, weil ich es eben auch beruflich brauche und einen Privatanteil ziehe ich mir ab.
Warum sollte das bei allem anderen nict funktionieren? 100% wirst nicht geltend machen können,. aber Privatanteil abziehen, einreichen und gut is.
weil die Bevölkerung links wählt und der Staat somit das Geld anderer Leute braucht um Popup-Radwege aufzupinseln für ein paar Tage.

Von wegen was man alles absetzen kann kommen immer irgendwelche schlauen Sprüche von Typen die irgendwas in die sonstigen Werbungskosten reinrechnen, nie in der Stichprobe waren und dann denken dass sie Ahnung haben. Zu 99% hat sich das ganze aber einfach keiner angeschaut.
Aus diversen Urteilen gibt es halt ein Bild was geht und was nicht, und dieses Bild sagt: Internet geht, Kleidung nicht (Muni weiß ich nicht aber was Gewo sagt glaub ich sofort). Beschwerden darüber kann man an Sebastian Kurz richten, er möge die Gesetzeslage ändern.
Ja, voll der linke Undercover-Agent :D

Zum Thema:
Ich schreib in den Ausgleich immer alles rein was meiner Meinung nach zu "Erwerb, Sicherung, Erhaltung des Einkommens" gehört und nicht dezitiert ausgeschlossen ist (soweit ich halt weis). Bei den beiden Stichproben die ich hatte hat das Finanzamt halt deren "Meinung" dagegen gehalten. War aber auch kein Problem das sie mir halt 2-3 Sachen rausgestrichen haben. Bin ja keiner der das alles wissen muss....


Grüße, Alex

PS: nächstes Jahr schreib ich auch erstmals einen Haufen Druckerpatronen, Papier, Bürozeugs rein; hatte ja in den letztn Wochen wie so viele teilweise Home-Office. Mals schauen was da geht...

Re: Munition usw in den Steuerausgleich?

Verfasst: Do 14. Mai 2020, 08:41
von tousibaer
Radetz hat geschrieben:
Mi 13. Mai 2020, 21:23
Einkommensteuerrichtlinien RZ 4755

Waffen

Aufwendungen für Waffen zum Schutz der körperlichen Integrität sind typischerweise der Lebenführung zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn die allenfalls drohende Gefahr mit der betrieblichen oder beruflichen Stellung verbunden ist (VwGH 17.9.1990, 89/14/0277). Abzugsfähige Aufwendungen liegen nur dann vor, wenn die Waffe unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich ist (zB Berufsjäger).

Die Grundmessage der VwGH Entscheidung lautet:

Die Aufwendungen für die Waffe stellen daher keine Werbungskosten dar, sondern sind als Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig.
wenn mir mein Arbeitgeber vorschreibt eine Waffe zu tragen (nicht ausschließlich zum Selbstschutz sondern etwa zur Fremdsicherung - Bodyguard oder so) aber nicht zur Verfügung stellt trifft dies wohl zu, oder?
Grüße